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   VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17   

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https://dejure.org/2019,13774
VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17 (https://dejure.org/2019,13774)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.02.2019 - 1 A 710/17 (https://dejure.org/2019,13774)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 1 A 710/17 (https://dejure.org/2019,13774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    HE 2010 § 37 HSchulG, HE 2010 § 38 HSchulG, HE 2010 § 60 HSchulG, HE 2010 § 61 HSchulG, HE 2010 § 68 HSchulG
    Änderung der Funktionsbeschreibung einer Universitätsprofessorin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 107.15

    Planstelleneinweisung und Funktionsbeschreibung sind keine untrennbare Einheit

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hin hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats mit Beschluss vom 24. Januar 2017- 2 B 107/15- (juris) aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Allerdings ist das darin zum Ausdruck kommende Anfechtungsbegehren im Ergebnis nur dann maßgeblich, wenn damit dem wahren Rechtsschutzziel der Klägerin, das im gesamten Beteiligtenvorbringen zum Ausdruck kommt, Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 107/15 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Zum Begehren der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem, das Senatsurteil vom 24. Juni 2015 - 1 A 2546/13 - aufhebenden, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 107/15 - (juris Rn. 10) für den Senat gemäß § 144 Abs. 6 VwGO bindend entschieden, dass es der Klägerin im gesamten gerichtlichen Verfahren erkennbar um die Durchsetzung ihres Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als Hochschulprofessorin gehe, den sie durch die im Jahre 2011 vorgenommene Änderung der ihr im Jahre 2005 erteilten Funktionsbeschreibung beeinträchtigt sehe.

    Zu Erreichung dieses Klageziels musste und durfte der Senat nicht auf eine Umstellung des Hauptantrags gerichtet auf Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionsbeschreibung hinwirken (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 107/15 - juris Rn. 10).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Senat im aufgehobenen Urteil vom 24. Juni 2015 - 1 A 2546/13 - vertretene Auffassung, die ursprüngliche Funktionsbeschreibung sei zeitlich bis Mai 2011 befristet gewesen, als "rechtsfehlerhaft" bezeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 107/15 -, juris Rn. 11), ohne dies jedoch näher zu begründen.

  • VGH Hessen, 13.07.1999 - 8 TG 2148/99

    Neu-Denomination bzw Funktionsbeschreibung einer Fachhochschullehrerstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Es handelt sich also in der Sache um eine Art Dienstpostenbeschreibung, deren Kern die Festlegung der fachlichen Zuständigkeit ist (zum Ganzen vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. Juli 1999 - 8 TG 2148/99 u.a. -, juris Rn. 10 ).

    Dies kann allenfalls Anlass für die Änderung der Funktionsbeschreibung sein und gegebenenfalls sogar einen Anspruch hierauf auslösen (vgl. zu einem solchen Fall Hess. VGH, Beschluss vom 13. Juli 1999 - 8 TG 2148/99 u.a. - juris).

    Es handele sich dabei vielmehr um eine beamtenrechtliche Entscheidung (Hess. VGH, Beschluss vom 13. Juli 1999 - 8 TG 2148/99 u.a. -, juris Rn. 5 m. w. N.).

  • VGH Hessen, 12.07.2011 - 1 B 1046/11

    Umorganisation einer Universitätsklinik

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Das am 25. März 2011 angestrengte Eilverfahren der Klägerin gegen die Neustrukturierungsentscheidung vom 7. März 2011 blieb ohne Erfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2011 - 1 B 1046/11 -, juris).

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 12. Juli 2011- 1 B 1046/11 - ausgeführt habe, handele die Klägerin widersprüchlich, wenn sie nach Entgegennahme der Ernennungsurkunde nachträglich Widerspruch gegen die Planstelleneinweisung erhebe.

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Unerheblich ist, ob die Norm formalgesetzlich in das Beamtenrecht eingebunden ist oder in anderen Gesetzen enthalten ist (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 18/15 -, juris Rn. 27; Urteil vom 28. Juni 2018 - 2 C 14/17 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Wegen der aufgezeigten, sich aus § 68 Abs. 1 Satz 1 HSchulG HE 2010 ergebenden, Bedeutung der Funktionsbeschreibung der Stelle steht dem allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, wonach für eine Klage gegen eine Aufgabenbeschreibung und eine Dienstpostenbewertung regelmäßig das Rechtsschutzinteresse fehle, weil der Beamte seine subjektiv-rechtlichen Ansprüche etwa durch Erhebung einer Klage auf amtsangemessene Beschäftigung unmittelbar verfolgen könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2/14 -, juris Rn 23 ff.).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Unerheblich ist, ob die Norm formalgesetzlich in das Beamtenrecht eingebunden ist oder in anderen Gesetzen enthalten ist (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 18/15 -, juris Rn. 27; Urteil vom 28. Juni 2018 - 2 C 14/17 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 31.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinn; Amt im statusrechtlichen Sinn; amtsangemessene

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Für die auf der genannten Grundlage zu treffenden Entscheidungen sei die beklagte Universität und nicht der Minister für Wissenschaft und Kunst sachlich zuständig (BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 31/04 -, juris Rn. 18 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LB 344/03

    Zulässigkeit eines Anfechtungsantrages gegen die Änderung von Art und Umfang der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Damit ist zugleich die Befugnis zur Änderung der Aufgaben für den Fall eingeräumt, dass die Überprüfung zu einem entsprechenden Ergebnis führt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. Juni 2004 - 5 LB 344/03 juris Rn. 35 zur vergleichbaren Regelung im - damaligen - niedersächsischen Hochschulrecht).
  • OVG Sachsen, 16.01.2009 - 2 B 403/08

    Hochschullehrer; Professor; Weisung; Lehrveranstaltung; Berufung; Fachgebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    Untermauert wird dies dadurch, dass die Festlegung ausdrücklich unter einen Vorbehalt gestellt wird, der in die Einweisungsverfügung mit aufzunehmen ist (vgl. dazu auch Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 2 B 403/08 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2000 - 5 M 4574/99

    Aufgabenbereich; Aufgabengebiet; Aufgabenänderung; Bekenntnisbindung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17
    In allen diesen Fällen war das Recht auf Forschung und Lehre im Fach des Professors nicht zielgerichtet berührt (vgl. zum Ganzen Nieders. OVG, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 5 M 4574/99 u.a. -, juris Rn. 2 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 06.02.1986 - 1 TH 2444/85

    Vorrang korporationsrechtlicher vor dienstrechtlichen Maßnahmen gegen beamteten

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung von Zuständigkeiten eines

    Das Recht auf Forschung und Lehre im Fach des Antragstellers soll nach dem Beschluss nicht zielgerichtet berührt werden (vgl. dazu auch VGH Hessen, Urteil vom 21. Februar 2019 - 1 A 710/17 -, juris, Rdnr. 95, m.w.N.), da es allein um die Krankenversorgung geht.
  • VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19

    Änderung bzw. Erweiterung einer Funktionsbeschreibung (Denomination) der Stelle

    Diese Aufgaben und damit das Amt eines Professors im konkret-funktionellen Sinne wird von der Funktionsbeschreibung umschrieben ( Hessischer VGH , Urteil vom 21.02.2019 - 1 A 710/17 -, juris Rn. 98; Sandberger , LHG, Kommentar, 2. Auflage, 2015, § 46 Rn. 6).
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