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   VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22   

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VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22 (https://dejure.org/2023,3507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.01.2023 - 7 B 1806/22 (https://dejure.org/2023,3507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - 7 B 1806/22 (https://dejure.org/2023,3507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 4 FreizügG/EU, § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügigG/EU, § 11 AufenthG, Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Freizügigkeits-RL, Art. 11 Abs. 14 Freizügigkeits-RL, Art 32 Abs. 2 Freizügigkeits-RL
    Sperrwirkung einer (Alt-)Ausweisung gegenüber der Aushändigung einer Bescheinigung über die Einreichung eines Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte an den Familienangehörigen eines Unionsbürgers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    Ist ein Drittstaatsangehöriger vor Erwerb des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ausgewiesen worden, ist eine erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügigG/EU vorzunehmen, die eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AufenthG eröffnet (so BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 1 C 13.16 -, juris Rn. 20).

    c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31).

    In diesen Fällen ist eine erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 14 Satz 2 Freizügigkeit/EU vorzunehmen, die eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AufenthG eröffnet (vgl. zu § 11 Abs. 2 FreizügG/EU in der Fassung vom 2. Dezember 2014: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    Der personale Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich nach Art. 2 Abs. 1 ausschließlich auf Drittstaatsangehörige, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 16).

    Demgegenüber gilt das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU nur für das Bundesgebiet (vgl. zu § 11 Abs. 1 Satz 11 FreizügG/EU in der Fassung vom 2. Dezember 2014: BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 18 B 242/22

    Glaubhaftmachen eines Anordnungsanspruchs eines Ehegatten eines Unionsbürgers auf

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber die in Art. 10 Abs. 1 der Freizügigkeits-Richtlinie enthaltenen europarechtlichen Vorgaben auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 30. April 2006 nicht vollständig umgesetzt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23; wohl auch Geyser in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU Rn. 4).

    Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob die nationale Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU richtlinienkonform erweiternd dahin auszulegen ist, dass sie die unionsrechtliche Bescheinigung mit umfasst und diese an den jeweiligen Antragsteller ohne weiter Angaben auszuhändigen ist (so Geyser in: Hoffmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU, Rn. 4; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 FreizügG/EU Rn. 22) oder ob die Ausstellung einer solchen Bescheinigung auf der Grundlage einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Freizügigkeits-Richtlinie beansprucht werden kann (ebenfalls offenlassend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23).

  • VG Darmstadt, 16.11.2022 - 6 L 1512/22

    Bescheinigung über die Einreichung eines Antrags auf Ausstellung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber die in Art. 10 Abs. 1 der Freizügigkeits-Richtlinie enthaltenen europarechtlichen Vorgaben auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 30. April 2006 nicht vollständig umgesetzt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23; wohl auch Geyser in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU Rn. 4).

    Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob die nationale Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU richtlinienkonform erweiternd dahin auszulegen ist, dass sie die unionsrechtliche Bescheinigung mit umfasst und diese an den jeweiligen Antragsteller ohne weiter Angaben auszuhändigen ist (so Geyser in: Hoffmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 FreizügG/EU, Rn. 4; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 FreizügG/EU Rn. 22) oder ob die Ausstellung einer solchen Bescheinigung auf der Grundlage einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Freizügigkeits-Richtlinie beansprucht werden kann (ebenfalls offenlassend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2022 - 18 B 242/22 -, juris Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 16. November 2022 - 6 L 1512/22.DA -, juris Rn. 23).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht im Hinblick auf das von ihr angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Mai 2018 (- C- 82/16 -, juris).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 20.14

    Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen einer vor Inkrafttreten

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16

    Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 8 LA 105/09

    Fortbestehende Wirkungen einer Altausweisung gegenüber dem Familienangehörigen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    Diese speziellere Regelung des Freizügigkeitsgesetzes greift allerdings nicht ein, wenn ein Drittstaatsangehöriger - wie hier - vor Erwerb des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ausgewiesen worden ist (sog. "Altausweisungen": OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. August 2009 - 8 LA 105/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 19.03.2012 - 3 Bs 234/11

    Ausweisung gegenüber einem Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der individuellen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22
    c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31).
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