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   VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18   

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https://dejure.org/2018,33434
VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18 (https://dejure.org/2018,33434)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.08.2018 - 5 A 79/18 (https://dejure.org/2018,33434)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. August 2018 - 5 A 79/18 (https://dejure.org/2018,33434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hess KAG § 11
    STRAßENBEITRAG; AUSBAUBEITRAG; STÜTZMAUER; UNSACHGEMÄßE ERRICHTUNG; NUTZUNGSDAUER; INDIZ; ABLAUF

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unsachgemäße Errichtung spricht gegen Erneuerungsbedürftigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneuerung von Stützmauer einer Straße kann Erneuerung der gesamten Anlage sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 08.01.2018 - 5 A 1551/17

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Kann allein die Stützmauer die Standfestigkeit und damit die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage gewährleisten, stellt sich eine Erneuerung der Stützmauer auch als Erneuerung der gesamten Straße dar (vgl. Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - 5 A 1551/17.Z -, ZKF 2018, 94 = Juris).

    Ähnliche essenzielle Bestandteile einer Straße stellen etwa notwendige Brückenbauwerke dar, die ebenfalls für die Benutzbarkeit der Anlage insgesamt erforderlich sind, in der Länge dagegen in der Regel nur einen geringen Teil der Anlage ausmachen (vgl. Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - 5 A 1551/17.Z -, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Sie sind zwar keine beitragsrechtlich selbstständig abrechenbaren Teilanlagen (so für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1989 - 8 C 86.87 -, BVerwGE 82, 215 = HSGZ 1989, 441 = Juris).
  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit zu bewirkenden Verbesserung und bei einem Umbau, der ohne wesentliche Änderung lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient (so genannte "schlichte Erneuerung"), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. bereits: Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, HSGZ 1992, 39 = NVwZ-RR 1992, 100 [FG Köln 04.03.1991 - 5 V 28/91] ; Beschlüsse vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, HSGZ 1995, 459, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, sämtlich auch Juris).
  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584

    Straßenbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Die Stützmauer ist dabei regelmäßig eine unselbstständige Hilfseinrichtung der gesamten Verkehrsanlage (vgl. Beschluss des Senats vom 17. April 2002 - 5 TG 418/02 -, HSGZ 2003, 32; Thüringer OVG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132; Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.584 -, BayVBl 2016, 348; Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2018, § 8 Rn. 312 m.w.N., 323 m.w.N.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 32 Rn. 61 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.12.2006 - 5 TG 2329/06

    Beitragserhebung für den Um- und Ausbau von Straßen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit zu bewirkenden Verbesserung und bei einem Umbau, der ohne wesentliche Änderung lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient (so genannte "schlichte Erneuerung"), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. bereits: Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, HSGZ 1992, 39 = NVwZ-RR 1992, 100 [FG Köln 04.03.1991 - 5 V 28/91] ; Beschlüsse vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, HSGZ 1995, 459, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, sämtlich auch Juris).
  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Die Stützmauer ist dabei regelmäßig eine unselbstständige Hilfseinrichtung der gesamten Verkehrsanlage (vgl. Beschluss des Senats vom 17. April 2002 - 5 TG 418/02 -, HSGZ 2003, 32; Thüringer OVG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132; Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.584 -, BayVBl 2016, 348; Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2018, § 8 Rn. 312 m.w.N., 323 m.w.N.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 32 Rn. 61 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88

    Straßenbaubeitrag: Beitragsfähigkeit bei Verbesserung; Ablaufhemmung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit zu bewirkenden Verbesserung und bei einem Umbau, der ohne wesentliche Änderung lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient (so genannte "schlichte Erneuerung"), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. bereits: Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, HSGZ 1992, 39 = NVwZ-RR 1992, 100 [FG Köln 04.03.1991 - 5 V 28/91] ; Beschlüsse vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, HSGZ 1995, 459, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, sämtlich auch Juris).
  • FG Köln, 04.03.1991 - 5 V 28/91
    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit zu bewirkenden Verbesserung und bei einem Umbau, der ohne wesentliche Änderung lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient (so genannte "schlichte Erneuerung"), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. bereits: Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 -, HSGZ 1992, 39 = NVwZ-RR 1992, 100 [FG Köln 04.03.1991 - 5 V 28/91] ; Beschlüsse vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, HSGZ 1995, 459, und vom 21. Dezember 2006 - 5 TG 2329/06 -, sämtlich auch Juris).
  • VGH Hessen, 17.04.2002 - 5 TG 418/02
    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
    Die Stützmauer ist dabei regelmäßig eine unselbstständige Hilfseinrichtung der gesamten Verkehrsanlage (vgl. Beschluss des Senats vom 17. April 2002 - 5 TG 418/02 -, HSGZ 2003, 32; Thüringer OVG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132; Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.584 -, BayVBl 2016, 348; Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2018, § 8 Rn. 312 m.w.N., 323 m.w.N.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 32 Rn. 61 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Denn Stützmauern dienen regelmäßig nicht einer bestimmten Teilanlage wie der Fahrbahn, dem Gehweg, dem Parkstreifen oder der Straßenentwässerungseinrichtung, sondern der Herstellung und / oder Aufrechterhaltung der Benutzbarkeit der Straße insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.7.1989, a. a. O., Rn. 15 m. w. N.; HessVGH, Urteil vom 30.8.2018 - 5 A 79/18 - juris Rn. 21).

    Liegen die Voraussetzungen für einen beitragsfähigen Teilstreckenausbau der Teileinrichtung Fahrbahn (ggf. auch Geh-, Rad- oder Geh- und Radweg) vor, kommt es nicht auf das Verhältnis der Länge der Stützmauer und der Länge der gesamten Straße an, wenn die Benutzbarkeit der gesamten Straße - wie hier - ohne die Stützmauern nicht gewährleistet wäre (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 20; HessVGH, Urteil vom 30.8.2018, a. a. O., Rn. 21).

  • VG Arnsberg, 07.08.2020 - 7 K 2524/18
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.584 -, juris, Rn. 20, 22; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 30. August 2018 - 5 A 79/18 -, juris, Rn. 21.
  • VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17

    Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des

    Ist bei ihnen der erforderliche Verbesserungseffekt und - nach fehlerfreier Einschätzung der Gemeinde - auch ein entsprechendes Verbesserungsbedürfnis zu bejahen, so können sie auch schon vor Erreichung des Zustands der abnutzungsbedingten Erneuerungsbedürftigkeit und vor Ablauf der normalen Lebensdauer die Beitragspflicht nach § 11 HessKAG auslösen (Hess. VGH, Urteil vom 30. August 2018 - 5 A 79/18 -, juris Rn. 19 ; Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, juris Rn. 5 ).
  • VG Wiesbaden, 17.03.2022 - 1 L 1937/19

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Heranziehung zu

    Ist bei ihnen der erforderliche Verbesserungseffekt und - nach fehlerfreier Einschätzung der Gemeinde - auch ein entsprechendes Verbesserungsbedürfnis zu bejahen, so können sie auch schon vor Erreichung des Zustands der abnutzungsbedingten Erneuerungsbedürftigkeit und vor Ablauf der normalen Lebensdauer die Beitragspflicht nach § 11 HessKAG auslösen (Hess. VGH, Urteil vom 30. August 2018 - 5 A 79/18 -, juris Rn. 19 ; Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, juris Rn. 5 ).
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