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   VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.01.2003 - VerwG.EKD I-0124/G19-02   

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https://dejure.org/2003,77948
VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.01.2003 - VerwG.EKD I-0124/G19-02 (https://dejure.org/2003,77948)
VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 10.01.2003 - VerwG.EKD I-0124/G19-02 (https://dejure.org/2003,77948)
VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - VerwG.EKD I-0124/G19-02 (https://dejure.org/2003,77948)
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  • zmv-online.de PDF

    Übergangsregelungen zu BA-Vergütungsgruppen des BAT-KF (RWL)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.01.2003 - VerwG.EKD I-0124/G19
    Die darin enthaltenen Bezugnahmen auf BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 (AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 53) und BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 (AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 23) betreffen allerdings keine Tarifregelungen, mit denen betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte eingeschränkt wurden, sondern solche, mit denen sie ausgeweitet wurden.
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.01.2003 - VerwG.EKD I-0124/G19
    Die darin enthaltenen Bezugnahmen auf BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 (AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 53) und BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 (AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 23) betreffen allerdings keine Tarifregelungen, mit denen betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte eingeschränkt wurden, sondern solche, mit denen sie ausgeweitet wurden.
  • LAG Düsseldorf, 31.07.1992 - 17 TaBV 72/92

    Betriebsrat: Eingruppierung und Mitbestimmung aus Anlass der Einführung eines

    Auszug aus VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.01.2003 - VerwG.EKD I-0124/G19
    Für den Bereich der säkularen Mitbestimmung nach § 99 BetrVG ist entschieden worden, dass dieses Recht nicht durch eine tarifvertragliche Regelung eingeschränkt werden kann (vgl. LAG Düsseldorf 31. Juli 1992 - 17 TaBV 72/92 - LAGE BetrVG 1972 99 Nr. 44).
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