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   VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11   

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VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11 (https://dejure.org/2014,19664)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2014 - 1 S 234/11 (https://dejure.org/2014,19664)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 1 S 234/11 (https://dejure.org/2014,19664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen als Störungen der Frequenzordnung

  • doev.de PDF

    Anspruch eines Funkamateurs gegen die Bundesnetzagentur zur Abwehr von Funkstörungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 64 Abs 2 S 1 TKG, § 3 EMVG, § 14 Abs 1 Nr 1 EMVG, § 14 Abs 1 Nr 4 EMVG, § 14 Abs 6 EMVG
    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 64 Abs. 2 S. 1; EMVG § 14 Abs. 6 S. 2 Nr. 4
    Von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen als Störungen der Frequenzordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Internetzugang über das Stromnetz: Amateurfunker klagt erfolglos gegen Bundesnetzagentur

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Funkamateurs auf Sicherung ungestörten Funkempfangs in seiner Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Internetzugang über das Stromnetz - Amateurfunker klagt erfolglos gegen Bundesnetzagentur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Funkamateurs auf Sicherung ungestörten Funkempfangs in seiner Wohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amateurfunker klagt erfolglos gegen Bundesnetzagentur - Internetzugang über das Stromnetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 69
  • DÖV 2014, 893 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 1 S 787/05

    Anwendbarkeit der Nebenbestimmung 30 zur FreqBZPV begegnet rechtlichen Zweifeln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Der erkennende Senat ordnete mit Beschluss vom 07.02.2006 (- 1 S 787/05 - juris) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Beigeladenen gegen die Verfügung an und äußerte Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 07.02.2006 (- 1 S 787/05 - juris) Zweifel an einem Vorgehen auf dieser Rechtsgrundlage geäußert und dies im Wesentlichen damit begründet, dass gemeinschaftsrechtlich nach der RL 89/336/EG - EMV-RL - die Bewältigung der von Telekommunikationsnetzen ausgehenden Störstrahlungen primär als Problem der elektromagnetischen Verträglichkeit eingeordnet werde (a.a.O., juris Rn. 10, 15; anders noch die Vorinstanz: VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.03.2005 - 11 K 233/05 - juris Rn. 43 ff.).

    Die Beigeladene dürfte insoweit nicht geltend machen können, dass bei ihrem Netz deswegen von einer Vermutung der Konformität mit den Schutzanforderungen der RL 2004/108/EG auszugehen sei, weil die verwendeten Betriebsmittel wie Modems und Repeater von einer EG-Konformitätserklärung gedeckt sind und über ein CE-Kennzeichen verfügen; denn auf das Netz als Ganzes kann diese Konformitätsvermutung schon wegen der Verschiedenheit der verwendeten Verkabelungssysteme und der je unterschiedlichen Netzkonfiguration wohl nicht erstreckt werden (so - zu den Vorgängervorschriften - Senatsbeschluss vom 07.02.2006 - 1 S 787/05 - juris Rn. 15).

    Bedenken bestehen insoweit insbesondere wegen der Verwendung ungeschirmter Leitungen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.02.2006 - 1 S 787/05 - a.a.O.; ebenso österr. VerwGH, Erk. v. 08.06.2006 - ZI 2005/03/0245 -).

    Derartige charakteristische Störgeräusche, die ohne Durchführung eines Ein-/Aus-Vergleichs aufgrund des akustischen Eindrucks eine eindeutige Zuordnung erlaubten, gingen in der Vergangenheit auch von der PLC-Anlage der Beigeladenen aus (vgl. S. 9 f. des Schriftsatzes der RegTP vom 07.06.2005 im Verfahren 1 S 787/05, vom Prozessbevollmächtigten des Klägers nochmals vorgelegt als Anlage K 38).

  • VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05

    Powerline für den Internetzugang; Anordnung zur Vermeidung von Funkstörungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte den Antrag der Beigeladenen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs mit Beschluss vom 14.03.2005 (- 11 K 233/05 - juris) ab.

    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten der Beklagten sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in den Verfahren 11 K 3763/04, 11 K 233/05, 11 K 1474/05 und 11 K 1385/07 vor.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 07.02.2006 (- 1 S 787/05 - juris) Zweifel an einem Vorgehen auf dieser Rechtsgrundlage geäußert und dies im Wesentlichen damit begründet, dass gemeinschaftsrechtlich nach der RL 89/336/EG - EMV-RL - die Bewältigung der von Telekommunikationsnetzen ausgehenden Störstrahlungen primär als Problem der elektromagnetischen Verträglichkeit eingeordnet werde (a.a.O., juris Rn. 10, 15; anders noch die Vorinstanz: VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.03.2005 - 11 K 233/05 - juris Rn. 43 ff.).

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Kurzwellenrundfunk ist auch allgemein zugänglich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, denn dies ist in der Regel der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, das heißt einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 = juris Rn. 27 ff.; speziell zum Hörfunk/Rundfunk siehe BVerfG, Beschl. v. 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 = juris Rn. 14; Kammerbeschl. v. 19.12.1988 - 1 BvR 315/86 - NJW 1990, S. 311; Kammerbeschl. v. 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00 - NJW-RR 2005, S. 661 ).

    Die Informationsfreiheit des Einzelnen ist zudem nicht grenzenlos gewährleistet, sondern unterliegt den Schranken der "allgemeinen Gesetze" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.01.2005, a.a.O., S. 662).

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Allgemein zugänglich sind auch alle ausländischen Rundfunkprogramme, deren Empfang in der Bundesrepublik Deutschland technisch möglich ist (BVerfG, Kammerbeschl. v. 17.03.2005 - 1 BvR 42/03 - BayVBl 2005, 691).

    Zwar geht das BVerfG (Kammerbeschl. v. 17.03.2005 - 1 BvR 42/03 - a.a.O.) von einer Ausstrahlungswirkung der Informationsfreiheit in das Zivilrecht aus.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Kurzwellenrundfunk ist auch allgemein zugänglich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, denn dies ist in der Regel der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, das heißt einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 = juris Rn. 27 ff.; speziell zum Hörfunk/Rundfunk siehe BVerfG, Beschl. v. 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 = juris Rn. 14; Kammerbeschl. v. 19.12.1988 - 1 BvR 315/86 - NJW 1990, S. 311; Kammerbeschl. v. 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00 - NJW-RR 2005, S. 661 ).
  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Kurzwellenrundfunk ist auch allgemein zugänglich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, denn dies ist in der Regel der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, das heißt einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 = juris Rn. 27 ff.; speziell zum Hörfunk/Rundfunk siehe BVerfG, Beschl. v. 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 = juris Rn. 14; Kammerbeschl. v. 19.12.1988 - 1 BvR 315/86 - NJW 1990, S. 311; Kammerbeschl. v. 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00 - NJW-RR 2005, S. 661 ).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Praktisch kann die rechtlich gegebene Ermessensfreiheit aber derart zusammenschrumpfen, dass nur eine einzige ermessensfehlerfreie Entschließung, nämlich die zum Einschreiten denkbar ist und höchstens für das Wie des Einschreitens noch ein ausnutzbarer Ermessensspielraum der Behörde offenbleibt (BVerwG, Urt. v. 18.08.1960 - 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit wegen drohenden Rechtsverstoßes ist danach subjektivrechtlich relevant, wenn die Norm, deren Verletzung zu erwarten oder bereits eingetreten ist, ihrerseits individualschützend ist (vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 42 Abs. 2 Rn. 89; siehe auch BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - 7 C 48.69 - BVerwGE 37, 112 = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Solange der Kläger sich nicht lediglich zum Schein auf seine Rechte beruft, sondern eigene Rechte tatsächlich in Rede stehen, ist er bei der prozessualen Verfolgung dieser Rechte schutzwürdig (BVerwG, Urt. v. 12.07.1985 - 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 = juris Rn. 21).
  • BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 315/86

    Kein Grundrechtsschutz durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG )

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
    Kurzwellenrundfunk ist auch allgemein zugänglich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, denn dies ist in der Regel der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, das heißt einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 = juris Rn. 27 ff.; speziell zum Hörfunk/Rundfunk siehe BVerfG, Beschl. v. 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 = juris Rn. 14; Kammerbeschl. v. 19.12.1988 - 1 BvR 315/86 - NJW 1990, S. 311; Kammerbeschl. v. 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00 - NJW-RR 2005, S. 661 ).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    Das Weiterverfolgungsinteresse ist nicht gegeben, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nach der Ablehnung des Antrags geändert haben und Gründe für die Annahme bestehen, dass die Behörde unter den geänderten Verhältnissen einen gleichartigen Antrag des Klägers nicht mit gleichartigen Erwägungen ablehnen wird (Wolff, in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 113 Rn. 311 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Juli 2014 - 1 S 234/11 -, juris; s. auch BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - 6 C 7.93 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2015 - 13 A 2134/14

    Anspruch eines Nachbarn auf störungsfreie Nutzung seiner Amateurfunkeinrichtung

    vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. Juli 2014 - 1 S 234/11 -, MMR 2015, 69 = juris, Rn. 93 ff.
  • VG Köln, 26.01.2021 - 14 K 769/20
    vgl. hierzu VGH BW, Urteil vom 3. Juli 2014 - 1 S 234/11 -, juris, Rn. 75 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 3. September 2014 - 7 K 3467/13 -, juris, Rn. 39 ff.
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