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VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 1 S 2218/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sitzungsentschädigung für Kommunalbeamte, die an einer Gemeinderatssitzung teilnehmen müssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.07.1993 - 4 K 1845/92
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 1 S 2218/93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 50
- VBlBW 1994, 230
- DÖV 1995, 521
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.06.1993 - 2 B 63.93
Fürsorgeleistungen an Beamte - Ballungsraumzulage - Nichteinbeziehung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 1 S 2218/93
Aus der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 a GG für die Besoldung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes als gesetzlich festgelegte Regelalimentation und dem Gebrauchmachen von dieser Kompetenz für den in § 1 BBesG näher bestimmten Geltungsbereich, der die Beamten der Gemeinden mitumfaßt, folgt für die Auslegung des § 6 Abs. 1 LBesG, daß diese Vorschrift keine Leistungen umfassen darf, die materiell (zusätzliche) Besoldung darstellen (BVerwG, Beschl. v. 17.6.1993 - 2 B 63.93 -, ZBR 1993, 334 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 21.10.1992 - 11 S 107/90
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Aufwandsentschädigung gem BBesG § 17hier: …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 1 S 2218/93
Mit dieser Regelung soll ein besonderer Sachaufwand, der etwa dadurch entsteht, daß die in aller Regel mit der Sitzungsteilnahme verbundene wesentliche Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit die Einnahme einer Mahlzeit außerhalb des Familientisches erforderlich macht, abgegolten werden; denn der Aufwandsentschädigung liegt der Gedanke der Unkostenerstattung zugrunde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.10.1992 - 11 S 107/90 -).