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   VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15   

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https://dejure.org/2016,22642
VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15 (https://dejure.org/2016,22642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.2016 - 1 S 183/15 (https://dejure.org/2016,22642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 1 S 183/15 (https://dejure.org/2016,22642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für abwehrenden Brandschutz für Tunnel einer Bundesfernstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage der Gemeinde gegen eine Verfügung zur Wiederveräußerung der von ihr für Feuerwehreinsätze in einem Tunnel angeschafften Pressluftatmer und Wärmebildkameras; Anfechtung von Maßnahmen der Rechtsaufsicht (hier: Beanstandungsverfügung des Landratsamts); Überprüfung der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zuständigkeit für abwehrenden Brandschutz für Tunnel einer Bundesfernstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage der Gemeinde gegen eine Verfügung zur Wiederveräußerung der von ihr für Feuerwehreinsätze in einem Tunnel angeschafften Pressluftatmer und Wärmebildkameras; Anfechtung von Maßnahmen der Rechtsaufsicht (hier: Beanstandungsverfügung des Landratsamts); Überprüfung der ...

  • rechtsportal.de

    Klage der Gemeinde gegen eine Verfügung zur Wiederveräußerung der von ihr für Feuerwehreinsätze in einem Tunnel angeschafften Pressluftatmer und Wärmebildkameras; Anfechtung von Maßnahmen der Rechtsaufsicht (hier: Beanstandungsverfügung des Landratsamts); Überprüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Pflicht einer Gemeinde zum Vorhalten der für Einsätze in einem Tunnel einer Fernstraße erforderlichen Feuerwehrausrüstung trotz Erlass einer Beschaffungs- und Unterhaltungsanordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 878
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88

    Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Rechtsaufsichtsbehörde zu beachten, dass ein Einschreiten nur im öffentlichen Interesse zulässig ist (vgl. Senat, Urt. v. 25.04.1989 - 1 S 1635/88 -, NVwZ 1990, 185).

    Die Ausübung des Beanstandungsrechts der Rechtsaufsichtsbehörde ist ausreichend begründet, wenn in der Verfügung dargetan ist, dass der Beschluss oder die Anordnung der Gemeinde das Recht verletzt und die Behörde ein Einschreiten im öffentlichen Interesse für geboten hält (Senat, Urt. v. 25.04.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 33.94

    Zuständigkeit der Stadt Pforzheim für Brandschutz an Bundeswehrdepot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Die Hilfeleistung und Gefahrenabwehr bei Bränden und öffentlichen Notständen ("abwehrender Brandschutz") zählt danach nicht mehr zum Inhalt der Straßenbaulast, weil sie nicht der Sicherheit der Straßenbenutzung, sondern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 -, NVwZ-RR 1997, 350).

    Der Klägerin stand und steht, soweit sich Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Erfüllung der der Bundesrepublik und dem Beklagten durch Verwaltungsakt auferlegten Pflichten aus § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FwG nicht auf administrativem Weg klären lassen, der Weg der Feststellungsklage zu den Verwaltungsgerichten offen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1996, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 27.11.2014 - 8 K 4260/12

    Klage der Gemeinde Dußlingen erfolglos - Feuerwehrausrüstung darf nicht veräußert

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. November 2014 - 8 K 4260/12 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27.11.2014 - 8 K 4260/12 - zu ändern und den Bescheid des Landratsamts Tübingen vom 09.08.2012 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 15.11.2012 aufzuheben, die Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 1 S 2740/08

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes im Katastrophenfall

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Durch diese Bestimmungen wird die Gemeinde verpflichtet, ihre Feuerwehr gerätemäßig so auszurüsten, dass sie in der Lage ist, ihre Aufgaben nach § 2 FwG zu erfüllen (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010 - 1 S 2740/08 -, VBlBW 2010, 237).

    Was zur Erfüllung dieser Aufgaben an Ausrüstungen und Einrichtungen erforderlich ist, richtet sich nach "den örtlichen Verhältnissen", das heißt nach dem im Gemeindegebiet (vgl. dazu Senat, Urt. v. 28.01.2010, a.a.O.) bestehenden Gefahrenpotential (vgl. Hildinger/Rosenauer, a.a.O. § 3 Rn. 5, 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2001 - 10 S 2438/00

    Kommune als Betreiberin eines Bolzplatzes - Adressatin einer Lärmschutzanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Ob diese Rechtsauffassungen zutreffen, ist im vorliegenden Zusammenhang ebenso unerheblich wie der Umstand, dass die Klägerin die Anordnungen mangels ausdrücklicher normativer Gestattung nicht zwangsweise durchsetzen kann (§ 22 LVwVG; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.04.2001 - 10 S 2483/00 -, VBlBW 2001, 496).
  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Dabei kann dahinstehen, ob das auf die Herstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gerichtete Beanstandungsrecht der Rechtsaufsichtsbehörde in dieser Hinsicht überhaupt Einschränkungen unterliegt (vgl. Kunze/Bronner/ Katz, a.a.O. § 121 Rn. 7; vgl. auch zur Verwirkung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.1961 - IV 39/61 -, ESVGH 11, 88 und v. 25.01.1965 - IV 69/64 -, ESVGH 15, 6 einerseits; SächsOVG, Urt. v. 31.01.2007 - 5 B 522/06 -, LKV 2008, 130 andererseits).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Einen eventuellen - trotz fehlender gesetzlicher Regelung nicht von vornherein ausgeschlossenen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 12.09.2013 - 20 A 433/11 -, DVBl 2014, 49) - Anspruch auf Erstattung der Kosten für die von ihr beschafften Ausrüstungsgegenstände kann sie mit der allgemeinen Leistungsklage verfolgen.
  • BVerwG, 09.10.2014 - 5 C 26.13

    Aufwendungen; Begriff der Aufwendungen; Aufwendungsbegriff;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Widersprüchliches Verhalten ist nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Handelnde dadurch für den anderen Teil einen Vertrauenstatbestand schafft, auf den sich sein Gegenüber verlassen darf, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.2014 - 5 C 26.13 -, NVwZ-RR 2015, 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 29.06

    Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Hierfür ist schon deshalb kein Raum, weil die Erstattungsfähigkeit von durch das Widerspruchsverfahren verursachten Rechtsanwaltskosten zwingend eine - hier fehlende - Kostengrundentscheidung zugunsten des Widerspruchsführers voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 2 C 29/06 -, NVwZ 2008, 324).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15
    Die öffentlich-rechtliche Natur der Streitsache folgt schon aus dem Verhältnis der Über- und Unterordnung (vgl. GSOGB, Beschl. v. 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85 -, BVerwGE 74, 368), in dem sich das Land als Träger der Rechtsaufsichtsbehörde - Landratsamt - und die beaufsichtigte Gemeinde - Klägerin - gegenüberstehen.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05

    Festschreibung von Überwachungssystemen an überwachungsbedürftigen

  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 4 A 700/13

    Unterschriften Berufsrichter; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063

    Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz für eine Einrichtung der Bundeswehr

    Insoweit unterscheidet sich die Lage der Bundeswehr nicht von der anderer öffentlicher Aufgabenträger oder Privater (vgl. auch VGH BW, U. v. 12.7.2016 - 1 S 183/15 - NVwZ-RR 2016, 878/880 zur Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz bei Bundesfernstraßen).
  • VG München, 26.09.2016 - M 7 E 16.1534

    Zuständigkeit für abwehrenden Brandschutz auf militärisch gewidmetem Gelände

    Der Bund hat die Kompetenz beim Brandschutz in Bezug auf "militärspezifische" Gefahren, während die Vorkehrungen für das allgemeine, jedermann treffende Risiko von Brand- und Unglücksfällen den Ländern obliegt (BVerwG, a. a. O. - juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.7.2016 - 1 S 183/15 - juris Rn. 47 mit ähnlichen Erwägungen zur Brandschutzzuständigkeit auf Bundesfernstraßen).
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