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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13   

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https://dejure.org/2017,10885
VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13 (https://dejure.org/2017,10885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2017 - 11 S 266/13 (https://dejure.org/2017,10885)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2017 - 11 S 266/13 (https://dejure.org/2017,10885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigwerden der Baurechtsbehörde bei der Errichtung baulicher Anlagen; Anwendbarkeit des Grundgedankens der Kostengerechtigkeit im Verwaltungsprozess i.R.d. Beweisaufnahme; Abbruch einer Natursteinmauer

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung; landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage; Gerichtskosten der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätigwerden der Baurechtsbehörde bei der Errichtung baulicher Anlagen; Anwendbarkeit des Grundgedankens der Kostengerechtigkeit im Verwaltungsprozess i.R.d. Beweisaufnahme; Abbruch einer Natursteinmauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Abänderungsverfügung gegen die errichtete bauliche Anlage selbst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2017, 466
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 27.04.2006 - 5 W 22/06

    Rücknahme von Klage und Widerklage: Kostenentscheidung hinsichtlich der allein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    Dies folgt aus dem Grundgedanken der Kostengerechtigkeit, der in § 96 ZPO verkörpert ist (BGH, Urteil vom 28.11.1955 - II ZR 19/55 -, BGHZ 19, 172 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2006 - 5 W 22/06 -, MDR 2006, 1317; Jaspersen/Wache, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2016, § 96 Rn. 1).
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 19/55

    Kostenentscheidung nach Teilurteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    Dies folgt aus dem Grundgedanken der Kostengerechtigkeit, der in § 96 ZPO verkörpert ist (BGH, Urteil vom 28.11.1955 - II ZR 19/55 -, BGHZ 19, 172 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2006 - 5 W 22/06 -, MDR 2006, 1317; Jaspersen/Wache, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2016, § 96 Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07

    Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    Dort gilt zwar für die Höhenbestimmung das Ausgeführte entsprechend, jedoch werden bei der Bestimmung der Abstandsflächentiefe einzelne Terrassenstufen isoliert betrachtet (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.08.2008 - 3 S 1668/07 -, VBlBW 2009, 65).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    Sie muss sich auch weder im Rahmen der Zulassungsentscheidung bewegen noch auf den prozessualen Anspruch beziehen, der Gegenstand der (Haupt-)berufung ist (BVerwG, Urteil vom 11.04.2002 - 4 C 4.01 -, BVerwGE 116, 169 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteile vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris, vom 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, VBlBW 2009, 466 und vom 12.08.1993 - 5 S 1018/92 -, juris) liegt eine Verunstaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. LBO vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 3 S 741/15

    Beseitigungsanordnung einer genehmigten Anlage - Legalisierungswirkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    Der hiernach erforderliche Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften setzt voraus, dass die Anlage nicht baurechtlich genehmigt ist oder war und seit ihrer Errichtung fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt (st. Rspr.: zuletzt: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.09.2015 - 3 S 741/15 -, VBlBW 2016, 115 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    macht er rechtlich geltend, dass die Gemeinde der Verpflichtung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die sich aus dem Umstand ergibt, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123 m.w.N.), nicht hinreichend nachgekommen sei, weil ein wesentlicher Belang gar nicht in die Abwägung eingestellt oder jedenfalls dabei fehlerhaft berücksichtigt worden sei.
  • BVerfG, 26.06.1985 - 1 BvR 588/84

    Baurecht - Werbeanlagen - Verunstalten - Beschwerdehoheit - Rechtsklarheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    Die Entscheidung, wann eine Verunstaltung vorliegt, wird auch geprägt von ihrem bauordnungsrechtlichen Schutzzweck, der von der anderweitig geregelten positiven Gestaltungspflege abzugrenzen ist, sowie von einer typisierenden Betrachtungsweise, die auch auf die Funktion und den Charakter des jeweils betroffenen Baugebietes einerseits und der Anlage andererseits (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1985 - 1 BvR 588/84 -, NVwZ 1985, 819).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15

    Werbeverbot in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten; Auswirkungen des Verbots auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteile vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris, vom 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, VBlBW 2009, 466 und vom 12.08.1993 - 5 S 1018/92 -, juris) liegt eine Verunstaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. LBO vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1993 - 5 S 1018/92

    (Einstufung einer die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Unternehmensgruppe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteile vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris, vom 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, VBlBW 2009, 466 und vom 12.08.1993 - 5 S 1018/92 -, juris) liegt eine Verunstaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. LBO vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Stützbauwerke sind solche Tragwerke, die einen Untergrund abstützen, der Boden, Fels oder Hinterfüllung und Wasser enthält (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.2017 - 11 S 266/13 - VBlBW 2017, 466, juris Rn. 47).

    Die Abänderungsverfügung darf sich nach dieser Ermächtigungsgrundlage nicht gegen die errichtete bauliche Anlage selbst wenden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.2017 - 11 S 266/13 - VBlBW 2017, 466, juris Rn. 66).

  • VG Mainz, 13.12.2017 - 3 K 1425/16

    Nachbarklage gegen Stützmauern

    Angesichts des technischen Charakters baulicher Anlagen kann dabei mangels anderer Erkenntnisse auch auf allgemein anerkannte technische Begriffsdefinitionen abgestellt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 22. März 2017 - 11 S 266/13 -, juris Rn. 46).

    Ein Stützbauwerk zur Stützung und Begrenzung von Böschungen oder Hängen ist - nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und damit auch im Sinne des hier anzuwendenden § 8 Abs. 8 Satz 3 LBauO - eine Stützmauer (vgl. VGH BW, Urteil vom 22. März 2017, a.a.O. Rn. 47), und zwar unabhängig davon, ob es aus einzelnen Steinen oder wie im vorliegenden Fall aus Beton besteht.

  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

    Selbst geschaffene Gründe können weder Gründe des allgemeinen Wohls berühren noch eine offenbar nicht beabsichtigte Härte darstellen (vgl. VGH BW, Urteil vom 22. März 2017 - 11 S 266/13 - juris, Rn. 57).
  • VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 2698/17

    Ausschluss von Werbeanlagen durch örtliche Bauvorschrift - intendierter Zweck der

    Die Werbeanlage führt zu keinem Zustand, der als grob unangemessen empfunden wird, das Gefühl des Missfallens weckt sowie Kritik und den Wunsch nach Abhilfe herausfordert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.03.2017 - 11 S 266/13 - juris Rn. 68 mwN).
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