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   VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229   

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VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229 (https://dejure.org/2011,64800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2011 - 2 CS 11.2229 (https://dejure.org/2011,64800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 2 CS 11.2229 (https://dejure.org/2011,64800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung zum passiven Lärmschutz; Grundzüge der Planung; Rücksichtnahmegebot; heranrückende Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Je konkreter eine Festsetzung ist, umso geringer ist die Gestaltungsfreiheit für den Betroffenen und damit auch der Spielraum für die Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO (vgl. BVerwG vom 6.3.1989 NVwZ 1989, 960).

    Festsetzungen eines Bebauungsplans können folglich über § 15 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit dem Gebot der Rücksichtnahme nur ergänzt, nicht aber korrigiert werden (vgl. BVerwG vom 6.3.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Dabei hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. grundlegend BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8).

    Geht es folglich um die Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans, kommt es also nicht nur darauf an, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, sondern auch darauf, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB im konkreten Fall erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Weg der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG vom 9.6.1978 BVerwGE 56, 71; vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110; vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 83).

    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG vom 8.5.1989 Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27; vom 5.3.1999 a.a.O.), weil dann die Schwelle zum Planungserfordernis des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB überschritten wäre.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Welche Anforderungen sich dabei im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 Az. 4 C 6.98 - juris).

    Sie zitiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1999 (Az. 4 C 6/98 - juris) und möchte aus dieser Entscheidung den Erstrechtschluss ziehen, dass sich niemand wegen unzumutbarer Immissionen gegen einen Gewerbebetrieb zur Wehr setzen könne, falls er ein vorhandenes Fenster schließen könne, wenn laut Bundesverwaltungsgericht sogar Umbau und Umnutzungsmaßnahmen für den Betroffenen zumutbar seien.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Ob eine Abweichung in diesem Sinn von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach dem im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden planerischen Willen der Gemeinde (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 NVwZ-RR 2000, 759).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Die Beantwortung der Frage, ob Grundzüge der Planung berührt werden, setzt folglich einerseits die Feststellung voraus, was zum planerischen Grundkonzept gehört und andererseits die Feststellung, ob dieses Grundkonzept gerade durch die in Frage stehende Befreiung berührt wird (vgl. BVerwG vom 18.11.2010 DVBl 2011, 358).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Zunächst ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BayVBl 1969, 390; vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639; vom 19.9.1986 BayVBl 1987, 151; vom 26.9.1991, BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Feststellung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Glaubwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/8 ff; vom 3.12.1998 NVwZ 1999, 986; vom 22.7.2010 Az. 4 B 22.10, DVBl 2010, 1374; BayVGH vom 16.7.2002 Az. 2 CS 02.1236 - juris).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Weg der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG vom 9.6.1978 BVerwGE 56, 71; vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110; vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 83).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229
    Zunächst ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BayVBl 1969, 390; vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639; vom 19.9.1986 BayVBl 1987, 151; vom 26.9.1991, BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 30.03.2005 - 9 B 3.05

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Medienunternehmens in Gewerbegebiet

  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 2 CS 10.2636

    Baugenehmigung; Diskothek; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 2 CS 11.2149

    Gebot der Rücksichtnahme; Kinderkrippe in faktischem reinen Wohngebiet;

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688

    Eingeschränkte Zurechnung der von Parkvorgängen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    All dies kann im Eilverfahren nicht gänzlich abschließend geklärt werden (vgl. BayVGH, B. v. 1.12.2011 - 2 CS 11.2229 - juris Rn. 23).
  • VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 5 L 995/21

    Das "RÜ-Oktoberfest" auf dem Flughafen Essen/Mülheim darf stattfinden

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH BY), Beschlüsse vom 23. November 2016 - 15 CS 16.1688 -, juris, und vom 1. Dezember 2011 - 2 CS 11.2229 -, juris.
  • VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033

    Baunachbarklage; Tekturgenehmigung; Identität des Bauvorhabens; Bebauungsplan

    Mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (2 CS 11.2229) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss im Verfahren M 8 SN 11.4031 zurück.
  • VG München, 12.03.2012 - M 8 K 12.359

    Baunachbarklage; Tekturgenehmigung; Identität des Bauvorhabens;

    Mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (2 CS 11.2229) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss im Verfahren M 8 SN 11.4031 zurück.
  • VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.600

    Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine

    Je konkreter eine Festsetzung ist, umso geringer ist die Gestaltungsfreiheit für den Betroffenen und damit auch der Spielraum für die Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO (vgl. BVerwG vom 6.3.1989, NVwZ 1989, 960; BayVGH vom 1.12.2011, Az. 2 CS 11.2229; ).
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