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   VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177   

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VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177 (https://dejure.org/2008,73158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.2008 - 15 B 04.3177 (https://dejure.org/2008,73158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 15 B 04.3177 (https://dejure.org/2008,73158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Restitutionsklage; Klagefrist; Subsidiarität; Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 27.12.2001 - 26 B 99.2349
    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177
    Mit seiner Klage möchte der Kläger erreichen, dass das mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Dezember 2001 (Az. 26 B 99.2349) rechtskräftig abgeschlossene Klageverfahren wieder aufgenommen wird.

    Dieses Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof auf die Berufung der Beigeladenen mit Urteil vom 27. Dezember 2001 (Az. 26 B 99.2349) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Der Kläger hat von den Bauvorlagen vom Oktober 1996 noch während des Berufungsverfahrens (am 5.2.2001) Kenntnis erhalten und das dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit den darauf gestützten Annahmen mit seinem Schreiben vom 18. April 2001 (Bl. 123 der Verfahrensakten Az. 26 B 99.2349) mitgeteilt.

    Das Landratsamt Unterallgäu hatte dem Verwaltungsgericht (und dieses dem Verwaltungsgerichtshof im Verfahren Az. 26 B 99.2349) im Anfechtungsklageverfahren wegen der Baugenehmigung die Bauakten vorgelegt.

  • VGH Bayern, 26.09.2000 - 26 N 99.1647
    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177
    Den Normenkontrollantrag des Klägers gegen diesen Bebauungsplan hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 26. September 2000 (Az. 26 N 99.1647) abgelehnt.

    Es bezieht sich dabei auf die Normenkontrollentscheidung vom 26. September 2000 (Az. 26 N 99.1647).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Akten später auch zum Normenkontrollverfahren Az. 26 N 99.1647 (vgl. dortiges Bl. 101) beigezogen.

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177
    Auf die rechtliche Einordnung dieser Bauvorlagen im Hinblick ein eventuelles Wiederaufnahmeverfahren kommt es nicht an (BGH vom 30.3.1993 NJW 1993, 1596).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177
    Es ist (unverändert) rechtskräftig und bindet den Kläger, und zwar auch im Verfahren wegen der Baugenehmigung (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 BVerwGE 68, 12/15).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177
    Soweit der Kläger die Restitutionsklage auf § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO i.V.m. § 153 VwGO stützt (Auffinden neuer Urkunde), steht ihrer Zulässigkeit schon die Subsidiarität der Restitutionsklage (§ 582 ZPO) entgegen (vgl. BGH vom 6.7.1979 NJW 1980, 1000).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 N 04.3176

    Normenkontrollverfahren; Restitutionsklage; Klagefrist

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 B 04.3177
    Die Wiederaufnahmeklage des Klägers wegen des Normenkontrollverfahrens hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag abgewiesen (Az. 15 N 04.3176).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 N 04.3176

    Normenkontrollverfahren; Restitutionsklage; Klagefrist

    Wegen ihrer Ausführungen wird auf den Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 23. November 2005 im Verfahren Az. 15 B 04.3177 Bezug genommen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, die Gerichtsakten des Ausgangsverfahrens, des Verfahrens Az. 15 B 04.3177 sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Die nicht genehmigten Bauvorlagen vom Oktober 1996 waren nicht beigefügt (ob sie einem beigefügten Lärmgutachten zu entnehmen gewesen wären, mag dahingestellt bleiben; vgl. dazu Bl. 117 f. der Akten des Verfahrens Az. 15 B 04.3177, Bl. 169 der Akten des Verfahrens Az. 15 B 04.3176).

  • VG München, 07.12.2016 - M 7 K 16.107

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens

    Der Zulässigkeit der Klage steht aber die Subsidiarität der Restitutionsklage nach § 582 ZPO entgegen (vgl. BayVGH, U. v. 3.12.2008 - 15 B 04.3177 - juris Rn. 24).

    Die Vorlage einer Bestätigung des Grundbuchamts, dass der Kläger zum Stichtag der Zensuszählung nicht mehr Eigentümer des Objekts in Unterschleißheim gewesen ist, ist für den Ausgang des vorangegangenen Verfahrens ohne Bedeutung (fehlende Kausalität, vgl. BayVGH, U. v. 3.12.2008 - 15 B 04.3177 - juris Rn. 33).

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