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   VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 S 09.2384   

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https://dejure.org/2010,72380
VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 S 09.2384 (https://dejure.org/2010,72380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2010 - 13 S 09.2384 (https://dejure.org/2010,72380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Januar 2010 - 13 S 09.2384 (https://dejure.org/2010,72380)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 13 S 09.1462

    Flurbereinigung; Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 S 09.2384
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - hat mit Beschluss vom 9. September 2009 (Az. 13 S 09.1462) das gegen den Vorsitzenden des Spruchausschusses bei dem Amt für Ländliche Entwicklung U. gerichtete Ablehnungsgesuch zurückgewiesen.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 S 09.2384
    Es sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/409).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 S 09.2384
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/146).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 S 09.2384
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/146).
  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 13 S 09.1455

    Flurbereinigung; Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 S 09.2384
    Der Hinweis des Antragstellers auf das (mittlerweile berichtigte) Rubrum des Beschlusses vom 9. September 2009 im Verfahren 13 S 09.1455 ist für die vorliegende Rüge ohne Belang.
  • VGH Bayern, 27.07.2015 - 13 A 14.1109

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Anhörungsrüge

    Der schon mehrmals geltend gemachten Auffassung des Klägers, dass die bisher ergangenen Urteile und Beschlüsse des Flurbereinigungsgerichts wegen fehlender Unterschriften angeblich unwirksam seien und der Senat deshalb gegen die Rechtsordnung verstoße, ist der Hinweis des Senats an den Kläger im Beschluss vom 4. Januar 2010 (13 S 09.2384) entgegenzuhalten, demgemäß nach § 329 Abs. 1 Satz 2, § 317 Abs. 4 ZPO die Ausfertigungen von Urteilen und Beschlüssen nicht der eigenhändigen Unterschrift der Richter bedürfen (s. auch BVerwG, B.v.7.8.1998 - 6 B 69.98 - juris).
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