Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.05.2009 - 2 C 09.535 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Besprechung mit Architekten des Bauherrn; kein Anfall der Besprechungsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO; Zuziehung eines Architekten zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Kosten hierfür nicht erstattungsfähig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist Besprechung des RA mit einem Dritten gebührenpflichtig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.01.2009 - M 8 M 08.6009
- VGH Bayern, 06.05.2009 - 2 C 09.535
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 48
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 15.01
Klagebefugnis; Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch; Finanzhoheit der …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2009 - 2 C 09.535
Dies setzt einen Austausch von Informationen und Argumenten voraus, der über die bloße Informationsbeschaffung hinsichtlich Stand und Fortgang des Verfahrens hinausgeht (vgl. BVerwG v. 29.5.2002 BVerwGE 116, 273 RdNr. 17 m.w.N.). - BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99
Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2009 - 2 C 09.535
Diese Notwendigkeit beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der betreffenden Partei, sondern danach, wie eine verständige, um Kostenminimierung bemühte Partei in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (vgl. BVerwG v. 3.7.2000 NJW 2000, 2832 f.).