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   VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081   

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VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081 (https://dejure.org/2019,19270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2019 - 10 C 19.1081 (https://dejure.org/2019,19270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 10 C 19.1081 (https://dejure.org/2019,19270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU §§ 4a, 6, 7 Abs. 1, 11 Abs. 2; AufenthG §§ 59 Abs. 3 Satz 1, 60 Abs. 7 und § 60a Abs. 2c
    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; Wiederholungsgefahr; Suchtmittelerkrankung; nicht abgeschlossene Therapie; Abschiebungsverbot; Behandelbar...

  • rewis.io

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; Vorliegen einer Suchtmittelerkrankung mit nicht abgeschlossener Therapie

  • rechtsportal.de

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; Wiederholungsgefahr; Suchtmittelerkrankung; nicht abgeschlossene Therapie; Abschiebungsverbot; Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen im Zielstaat (hier: Ungarn)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Bei dieser Prüfung ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass Zeiträume, in denen der Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat eine Freiheitsstrafe verbüßt (hat), nicht für die Zwecke des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts berücksichtigt werden können, weil der Unionsgesetzgeber die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EU von der Integration des Unionsbürgers in den Aufnahmemitgliedstaat abhängig macht, diese Integration nicht nur auf territorialen und zeitlichen Faktoren, sondern auch auf qualitativen Elementen im Zusammenhang mit dem Grad der Integration im Aufnahmemitgliedstaat beruht, und die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung durch ein nationales Gericht dazu angetan ist, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaates in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass die Berücksichtigung von Zeiträumen der Verbüßung einer Freiheitsstrafe für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts dem mit der Einführung dieses Aufenthaltsrechts verfolgten Ziel eindeutig zuwider laufen würde (vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuokwere, C-378/12 - juris Rn. 25 und 26; BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12

    Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Es muss sich um "äußerst gravierende", insbesondere lebensbedrohliche Erkrankungen handeln (BVerwG, B.v. 12.7.2016 - 1 B 85.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 10 ZB 18.33190 - juris Rn. 10; OVG NW, U.v. 27.1.2015 - 13 A 1201/12.A - juris Rn. 28 ff.; Koch in BeckOK Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 15.8.2016, § 60 Rn. 40 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würden (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; B.v. 18.4.2019 - 10 ZB 18.2660 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522

    Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Dem Erlass einer Abschiebungsandrohung unter Bestimmung einer Ausreisefrist stand nach § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegen (BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284

    Entzug des Freizügigkeitsrechts wegen Straftat gegen das BtMG - Erfolgloser

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 10 C 14.2655

    Kroatischer Staatsangehöriger; Ausweisung vor dem Beitritt Kroatiens zur

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Bei dieser Prüfung ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass Zeiträume, in denen der Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat eine Freiheitsstrafe verbüßt (hat), nicht für die Zwecke des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts berücksichtigt werden können, weil der Unionsgesetzgeber die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EU von der Integration des Unionsbürgers in den Aufnahmemitgliedstaat abhängig macht, diese Integration nicht nur auf territorialen und zeitlichen Faktoren, sondern auch auf qualitativen Elementen im Zusammenhang mit dem Grad der Integration im Aufnahmemitgliedstaat beruht, und die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung durch ein nationales Gericht dazu angetan ist, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaates in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass die Berücksichtigung von Zeiträumen der Verbüßung einer Freiheitsstrafe für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts dem mit der Einführung dieses Aufenthaltsrechts verfolgten Ziel eindeutig zuwider laufen würde (vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuokwere, C-378/12 - juris Rn. 25 und 26; BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 07.03.2019 - 10 ZB 18.2272

    Ausweisung eines irakischen Flüchtlings wegen Drogendelikten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 10 B 18.1094

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Erwerb des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081
    Schließlich ist auch die von der Beklagten nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 FreizügG/EU zu treffende Ermessensentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 10 B 18.1094 - juris Rn. 46; B.v. 27.3.8.2019 - 10 ZB 19.68 - juris Rn. 13) nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 10 ZB 15.677

    Aufenthaltserlaubnis wegen Verlust der Existenzgrundlage und fehlender

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 10 ZB 18.2660

    Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Begehung erheblicher Straftaten

  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 B 85.16

    Erhebliche Verschlechterung einer vorhandenen psychischen Erkrankung des

  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190

    Nicht hinreichende Darlegung von Berufungszulassungsgründen im

  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn; Gewährung subsidiären Schutzes;

  • VG München, 19.09.2019 - M 10 K 18.1011

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrecht

    Zum einen hält das Gericht diese Rechtsprechung, die sich - soweit ersichtlich - auf Alkohol- und Drogenmissbrauch bezieht, auch für den Fall des hier in erster Linie vorliegenden Medikamentenmissbrauchs, für übertragbar (so auch ohne Weiteres vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung über die Beschwerde gegen den Prozesskostenhilfebeschluss in diesem Verfahren angenommen, s. B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - BeckRS 2019, 13738).

    Zum anderen ist diese Rechtsprechung entgegen der Auffassung der Bevollmächtigten der Klägerin auch auf den hier vorliegenden Fall anwendbar, dass die Straftaten nicht "wegen" der Medikamente bzw. Drogen oder unter akuter Intoxikation, sondern lediglich "unter" Einfluss der ohnehin regelmäßig eingenommenen Medikamente bzw. Drogen begangen worden sind (so im Ergebnis auch BayVGH, B.v. 6.6.2019, a.a.O.).

    Nach der Erkenntnislage (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 6.6.2019, a.a.O. m.w.N.) ist die Versorgung in Ungarn auch im Krankheitsfall gesichert.

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 10 ZB 19.1208

    Ausweisung nach dreißigjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Gleichwohl hat es bei seiner Gefahrenprognose unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - Rn. 7; B.v. 8.7.2019 - 10 ZB 19.1044 - Rn. 4) auf die noch nicht abgeschlossene Therapie und die fehlende hinreichende Bewährungszeit nach Therapieende verwiesen.

    Dem Erlass einer Abschiebungsandrohung unter Bestimmung einer Ausreisefrist stünde nach § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 23; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - Rn. 10).

  • VG Freiburg, 26.10.2020 - 10 K 2573/20

    Feststellung des Verlusts eines Freizügigkeitsrechts; Abschiebungsandrohung und

    Vielmehr ist regelmäßig gerade dann, wenn Straftaten auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht auszugehen, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 10 C 19.1081 -, juris, Rn. 7).
  • VG München, 08.05.2019 - M 25 K 17.3672

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts

    Gerade bei Straftaten, die, wie vorliegend, jedenfalls auch auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen - ausweislich des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts ... vom 4. April 2017 brauchte der Kläger Geld, um seine Schulden aus seinem Drogenkonsum zu bezahlen - kann von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Therapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (BayVGH U.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7).

    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwenigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH U.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 7.2.18 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10).

  • VG München, 26.02.2021 - M 9 K 17.4051

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts

    Gerade bei Straftaten, die, wie vorliegend anzunehmen, jedenfalls auch auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Therapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (BayVGH U.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7).

    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwenigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH U.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 7.2.18 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 19 ZB 19.914

    Verlust des Daueraufenthaltsrechts durch Abwesenheit

    Da diese Integration nicht nur auf territorialen und zeitlichen Faktoren, sondern auch auf qualitativen Elementen im Zusammenhang mit dem Grad der Integration im Aufnahmemitgliedstaat beruht, und die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung durch ein nationales Gericht dazu angetan ist, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaates in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, würde die Berücksichtigung von Zeiträumen der Verbüßung einer Freiheitsstrafe für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts dem mit der Einführung dieses Aufenthaltsrechts verfolgten Ziel eindeutig zuwider laufen (vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuokwere, C-378/12 - juris Rn. 25 und 26; BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 8; B.v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 23).
  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 3 K 2341/19

    Flüchtlingsrecht, Algerien

    § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG deckt nicht den in Deutschland üblichen Standard bei medizinischer Versorgung ab, denn mit dieser Vorschrift sollen nicht die Behandlungsmöglichkeiten von Erkrankungen im Inland zum Maßstab erhoben werden, sondern konkrete erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abgewehrt werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.07.2013 - 7 A 1602/12 - juris RdNr. 55 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 06.06.2019 - 10 C 19.1081 - juris RdNr.11).
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18

    Drogenabhängiger, straffälliger Ausländer; Verlust des Freizügigkeitsrechts;

    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würden.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 6.6.2019 - 10 C 19.1081 -, juris (m.w.N.)) Bezogen auf die spezielle Situation des Klägers hat das Verwaltungsgericht zudem zu Recht auf dessen langjährige Polytoxikomanie sowie auf die Stellungnahmen der S. Klinik für Forensische Psychiatrie vom 6.11.2018 und 19.10.2018 verwiesen, wonach vor Abschluss einer entsprechenden sozialen und beruflichen Rehabilitation und Erprobung noch nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird.
  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 10 C 19.1919

    Feststellung des Verlusts des Aufenthaltsrechts bei wegen Drogendelikten

    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 10.09.2019 - Au 1 K 19.614

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen strafrechtlicher Verurteilungen

    Gerade bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - juris Rn. 7; B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7).
  • VG München, 12.03.2021 - M 9 K 18.6302

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach Verurteilungen wegen

  • VG München, 05.07.2022 - M 2 K 19.1392

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung wegen Straffälligkeit,

  • VGH Bayern, 14.06.2019 - 10 ZB 19.826

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach Entzug des Freizügigkeitsrechtes

  • VG Augsburg, 26.11.2021 - Au 1 K 21.1630

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Freiheitsstrafe, Einreise, Bescheid,

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