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   VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2778   

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https://dejure.org/2010,70773
VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2778 (https://dejure.org/2010,70773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2010 - 12 ZB 09.2778 (https://dejure.org/2010,70773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 12 ZB 09.2778 (https://dejure.org/2010,70773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    UnterhaltsvorschussrechtAntrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der Berufung; Getrenntleben der Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung; Leben des unterhaltsberechtigten Kindes bei einem der Elternteile; keine ernstlichen Zweifel an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2778
    Mit dem Unterhaltsvorschuss stellt das Gesetz eine Sozialleistung für die Kinder derjenigen Elternteile bereit, die Alltag und Erziehung auf sich gestellt bewältigen müssen (vgl. BVerwG vom 7.12.2000 NJW 2001, 3205).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2778
    2.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 12 ZB 09.2778
    2.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
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