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   VGH Bayern, 07.10.2010 - 15 N 08.1426   

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https://dejure.org/2010,69423
VGH Bayern, 07.10.2010 - 15 N 08.1426 (https://dejure.org/2010,69423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2010 - 15 N 08.1426 (https://dejure.org/2010,69423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 15 N 08.1426 (https://dejure.org/2010,69423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übereinstimmende Hauptsacheerledigung; Kostenverteilung nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 09.1106

    Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 15 N 08.1426
    Eines Vorhaben- und Erschließungsplans im Sinne eines körperlich selbständigen Dokuments bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn auch der räumliche Umfang von Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan identisch ist (BayVGH vom 3.8.2010 Az. 15 N 09.1106).
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019

    Erweiterung des Hotels Kurcafe in Füssen kann beginnen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2010 - 15 N 08.1426
    In dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die am 30. Mai 2008 für das Vorhaben des Beigeladenen zu 1 erteilte Baugenehmigung (Az. 15 CS 08.3019) hat der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2009, auf den Bezug genommen wird, dargelegt, dass die Baugenehmigung der Antragstellerin gegenüber nicht rechtswidrig ist.
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019

    Erweiterung des Hotels Kurcafe in Füssen kann beginnen

    Der Normenkontrollantrag der Antragstellerin gegen diesen Bebauungsplan ist unter dem Aktenzeichen 15 N 08.1426 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Niederschriften über den gerichtlichen Augenscheinstermin vom 12. März 2009 und die mündliche Verhandlung vom 3. April 2009, auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie auf die beigezogenen Behördenakten und auf die Akten des Normenkontrollverfahrens Az. 15 N 08.1426 verwiesen.

  • VG Augsburg, 24.03.2010 - Au 4 K 08.819

    Abweichung von nicht nachbarschützender Brandschutzanforderung (automatische

    Der Normenkontrollantrag der Klägerin gegen den Bebauungsplan ist unter dem Aktenzeichen 15 N 08.1426 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.
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