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VGH Bayern, 08.02.2010 - 4 C 11.110 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zweitwohnungsteuer; melderechtliche Situation Unverheirateter; familiäres Zusammenleben mit Kindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 4 C 11.110
Anders als in der vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fallkonstellation, bei der es einem Ehegatten melderechtlich verwehrt war, die (überwiegend genutzte) weitere Wohnung am Beschäftigungsort als Hauptwohnsitz anzumelden und so der dortigen Zweitwohnungsteuer zu entgehen (BVerfG vom 11.10.2005 BVerfGE 114, 316/335 ff.), führen die Vorschriften des Melderecht bei unverheirateten Personen zu keiner Schlechterstellung gegenüber der Gruppe der Verheirateten. - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 4 C 11.110
Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann aber der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (BVerfG vom 17.2.2010 NVwZ 2010, 1022/1025 m.w.N.). - VGH Bayern, 15.12.2010 - 4 ZB 10.1998
Zweitwohnungsteuer; Alleinerziehende; keine überwiegende Nutzung der aus …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 4 C 11.110
Der unterhaltsverpflichtete nicht verheiratete Elternteil ist - anders als ein Ehegatte - rechtlich nicht gehindert, seine aus beruflichen Gründen angemietete und überwiegend genutzte weitere Wohnung als neue Hauptwohnung und die zusammen mit den Kindern bewohnte Wohnung als nunmehrige Nebenwohnung anzumelden (vgl. BayVGH vom 15.12.2010 Az. 4 ZB 10.1998). - VGH Bayern, 04.02.2011 - 4 ZB 10.2987
Zweitwohnungsteuer; nichteheliche Partnerschaft; schulpflichtige Kinder des …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 4 C 11.110
Für die Kinder hat dies keine zwingenden melderechtlichen Konsequenzen, selbst wenn sie noch minderjährig sind (vgl. BayVGH vom 4.2.2011 Az. 4 ZB 10.2987).