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   VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141   

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https://dejure.org/2012,25624
VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141 (https://dejure.org/2012,25624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2012 - 10 C 12.141 (https://dejure.org/2012,25624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2012 - 10 C 12.141 (https://dejure.org/2012,25624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizeiliche Durchsuchung einer Person nach Identitätsfeststellung; Aufenthalt an einem gefährlichen Ort; Anforderungen an die Gefahrenlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Durchsuchung nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 PAG bei Aufenthalt eines Betroffenen an einem "gefährlichen Ort"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Durchsuchung nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 PAG bei Aufenthalt eines Betroffenen an einem "gefährlichen Ort"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 816
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141
    Hinzukommen muss, dass die Durchsuchung der betreffenden Person auch in einer entsprechenden Beziehung zu den Tatsachen steht, die die Gefährlichkeit des Ortes begründen (im Anschluss an BayVerfGH vom 28. März 2003 Az. Vf. 7-VII-00 und vom 7. Februar 2006 Az. Vf. 69-VI-04).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Durchsuchung in einer inneren Beziehung zu den polizeilichen Gesichtspunkten steht, auf welche Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 PAG abstellt, also auf die Verabredung, Vorbereitung und Verübung von Straftaten etc. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 PAG darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass beliebige Personen durchsucht werden, nur weil sie sich gerade an einem gefährlichen Ort aufhalten (Honnacker/Beinhofer, a.a.O., Art. 21 RdNr. 8, BayVerfGH vom 28.3.2003 Az. Vf. 7-VII-00 RdNr. 117 und vom 7.2.2006 Az. Vf. 69-VI-04 RdNrn. 40 ff. für die "Schleierfahndung", a.A. Schmidbauer/Steiner/Roese, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 1999, Art. 21 RdNr. 20).

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141
    Hinzukommen muss, dass die Durchsuchung der betreffenden Person auch in einer entsprechenden Beziehung zu den Tatsachen steht, die die Gefährlichkeit des Ortes begründen (im Anschluss an BayVerfGH vom 28. März 2003 Az. Vf. 7-VII-00 und vom 7. Februar 2006 Az. Vf. 69-VI-04).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Durchsuchung in einer inneren Beziehung zu den polizeilichen Gesichtspunkten steht, auf welche Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 PAG abstellt, also auf die Verabredung, Vorbereitung und Verübung von Straftaten etc. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 PAG darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass beliebige Personen durchsucht werden, nur weil sie sich gerade an einem gefährlichen Ort aufhalten (Honnacker/Beinhofer, a.a.O., Art. 21 RdNr. 8, BayVerfGH vom 28.3.2003 Az. Vf. 7-VII-00 RdNr. 117 und vom 7.2.2006 Az. Vf. 69-VI-04 RdNrn. 40 ff. für die "Schleierfahndung", a.A. Schmidbauer/Steiner/Roese, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 1999, Art. 21 RdNr. 20).

  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen unter II. 2. a) bb) (für eine geringe Eingriffsintensität der Maßnahme vgl. auch OVG Bautzen, Urt. v. 19.12.2019, 3 A 851/18, juris Rn. 24; VGH München, Beschl. v. 8.3.2012, 10 C 12.141, BayVBl 2013, 90, juris Rn. 15; VGH Mannheim, Urt. v. 14.12.2010, 1 S 338/10, DVBl. 2011, 245, juris Rn. 31; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, NordÖR 2010, 211, juris Rn. 6 f.).
  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.1597
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. März 2012 (10 C 12.141) zurückgewiesen.

    Keine Rolle spielt dabei, dass der Kläger noch nicht wegen eines Betäubungsmitteldelikts verurteilt wurde (BayVGH vom 8.3.2012 Az. 10 C 12.141 RdNr. 17; vgl. auch BayVGH vom 20.3.2001 a.a.O. RdNr. 44 -alle in juris-).

    Dass die Beamten beim Kläger keine Betäubungsmittel fanden und damit objektiv keine Gefahr vom Kläger ausging, führt nicht zum Wegfall der konkreten Gefahr (s. BayVGH vom 8.3.2012 a.a.O. -juris-).

    Die Vermutung, der Kläger führe Betäubungsmittel mit sich, war maßgebliches Motiv für die nicht streitgegenständliche Identitätsfeststellung (vgl. BayVGH vom 8.3.2012 a.a.O. RdNr. 17).

    Es bedarf weder einer konkreten Gefahr noch eines konkreten Verdachts (Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 2. Aufl. 2006, RdNr. 13 zu Art. 6; vgl. BayVGH vom 8.3.2012 a.a.O. RdNr. 15 -juris-).

    Im Gegensatz zur Identitätsfeststellung geht eine Durchsuchung mit einem intensiveren Eingriff in die Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG einher (BayVGH vom 8.3.2012 a.a.O. -juris-).

    In diese Vorschrift muss vielmehr hineingelesen werden, dass die Durchsuchung in einer inneren Beziehung zu den polizeilichen Gesichtspunkten steht, auf welche Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 a) aa) PAG abstellt, also auf die Verabredung, Vorbereitung und Verübung von Straftaten (BayVGH vom 8.3.2012 a.a.O. m.w.N.; a.A. Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, RdNr. 19 zu Art. 21).

    Vorliegend kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob es für eine Durchsuchung nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 PAG des Vorliegens einer sog. "erhöhten abstrakten Gefahr" bedarf, da vorliegend eine Anscheinsgefahr vorlag und diese gegenüber der sog. "erhöhten abstrakten Gefahr" den Maßstab mit der höheren Eingriffsschwelle darstellt (s. BayVGH vom 8.3.2012 a.a.O. RdNr. 16).

  • VG Hamburg, 10.11.2020 - 20 K 1515/17

    Zur Rechtswidrigkeit von anlasslosen polizeilichen Identitätsfeststellungen an

    Dabei ist das Oberverwaltungsgericht zurecht davon ausgegangen, dass auch eine "einfache" Identitätsfeststellung, die allein an die Anwesenheit an einem Ort anknüpft, im Einzelfall eine erhebliche Eingriffsintensität aufweisen kann (OVG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, a.a.O., Rn. 71; instruktiv Tomerius, DVBl. 2017, 1399, 1403 ff.; a. A. insoweit - in Bezug auf die Parallelvorschriften zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PolDVG a. F. in den Polizeigesetzen der jeweiligen Länder - VGH München, Beschl. v. 8.3.2012, 10 C 12.141, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, juris, Rn. 6; VG Berlin, Urt. v. 15.9.2017, 1 K 229.16, juris, Rn. 18 f.).
  • VG Karlsruhe, 12.01.2017 - 3 K 141/16

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Umschließung (Ingewahrsamnahme) und

    Eine polizeiliche Maßnahme in aller Öffentlichkeit ist für die Betroffenen grundsätzlich mit einem zusätzlichen Eingriff in die Privat- und Intimsphäre verbunden, weil sie von Passanten wahrgenommen werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 08.03.2012 - 10 C 12.141 -, juris Rn. 18).
  • VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479

    Fehlendes Interesse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Aus den Verdachtsmomenten, die dem Kläger auch mitgeteilt wurden, ergibt sich aber, dass die angegriffenen polizeilichen Maßnahmen aufgrund einer aus nachvollziehbaren Tatsachen angenommenen konkreten Gefahr in Form der Anscheinsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2012 - 10 C 12.141 - juris Rn. 16 ff.) erfolgten.
  • OVG Sachsen, 19.12.2019 - 3 A 851/18

    Identitätsfeststellung; Durchsuchung; gefährlicher Ort;

    Anders als eine Identitätskontrolle, die eine typische Situation des täglichen Lebens darstellt und nur sehr geringfügig in die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, berührt eine Durchsuchung - insbesondere wenn sie sich wie hier auch auf einen mitgeführten Rucksack erstreckt - die Privatsphäre des Betroffenen und erweckt für außenstehende Beobachter zudem den Eindruck, der Betroffene habe sich nicht gesetzmäßig verhalten (VG Berlin, Urt. v. 25. Juni 2018 - 1 K 230.16 -, juris Rn. 22; BayVGH, Beschl. v. 8. März 2012 - 10 C 12.141 -, juris Rn. 15 im Anschluss an BayVerfGH v. 7. Februar 2006 - 69-VI-04 -, juris Rn. 40).
  • VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 229.16

    Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung und einer körperlichen Durchsuchung;

    Aus diesem Grund kann eine Durchsuchung unverhältnismäßig sein, wenn sich der Betroffene lediglich an einem gefährlichen Ort i.S.d. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ASOG aufhält und in Bezug auf seine Person keine konkreten Umstände hinzutreten, die einen inneren Zusammenhang mit der Gefährlichkeit des jeweiligen Ortes begründen (VGH München, Beschluss vom 8. März 2012 - 10 C 12.141, juris, Rn. 15; zustimmend für das Berliner Landesrecht: Knape/Schönrock, a. a. O. § 34, Rn. 32).
  • VG Berlin, 25.06.2018 - 1 K 230.16

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme; Identitätsfeststellung und

    Aus diesem Grund kann eine Durchsuchung unverhältnismäßig sein, wenn sich der Betroffene lediglich an einem gefährlichen Ort i.S.d. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ASOG aufhält und in Bezug auf seine Person keine konkreten Umstände hinzutreten, die einen inneren Zusammenhang mit der Gefährlichkeit des jeweiligen Ortes begründen (VGH München, Beschluss vom 8. März 2012 - 10 C 12.141, juris Rn. 15; zustimmend für das Berliner Landesrecht: Knape/Schönrock, a. a. O. § 34 Rn. 32).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 10 C 15.880

    Polizeiliche Nachschau, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

    verwirklicht worden sind - wie von der Klägerin behauptet - ist von den Strafgerichten zu prüfen (Art. 12 Abs. 1 POG i.V.m. § 23 EGGVG; vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2012 - 10 C 12.141 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Unterlassung künftiger ungerechtfertigter

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 8. März 2012 - 10 C 12.141 (juris Rn. 18) festgestellt:.
  • VG Berlin, 15.09.2017 - 1 K 759.16

    Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung und einer körperlichen Durchsuchung;

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