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   VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1672   

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https://dejure.org/2014,41391
VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1672 (https://dejure.org/2014,41391)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2014 - 8 B 14.1672 (https://dejure.org/2014,41391)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 8 B 14.1672 (https://dejure.org/2014,41391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materiell-rechtliche Befugnis einer Gemeinde zur Festsetzung übernommener Beiträge und Vorschüsse für den Gewässerausbau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenvorschuss auf Gewässerausbaubeitrag für Hochwasserschutzmaßnahmen; Beitragsübernahme durch Gemeinde; Festsetzung des Kostenvorschusses durch Gemeinde; Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des Art. 81 BayWG 2010

  • rechtsportal.de

    Materiell-rechtliche Befugnis einer Gemeinde zur Festsetzung übernommener Beiträge und Vorschüsse für den Gewässerausbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1672
    Im Übrigen ist es ohnehin nach bayerischem Verwaltungsorganisationsrecht (vgl. insbesondere Art. 109 Abs. 1 GO) ausgeschlossen, dass eine Staatsbehörde (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayWG 2010) anstelle einer eine Abgabe verwaltenden Gemeinde tätig wird (vgl. BayVGH, U.v. 15.12.1972 - 133 I 69 - BayVBl 1973, 554/555 f.).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1672
    Der Tatbestand für den Beitrag nach Art. 42 Abs. 2 BayWG 2010 muss daher normativ soweit festgelegt sein, dass der betroffene Bürger die Höhe und die Entstehung des Beitrags nachvollziehen und wenigstens überschlägig berechnen kann (vgl. etwa BVerfG, B.v. 17.6.2003 - 2 BvL 1, 4, 6, 16, 18/99, 1/01 - BVerfGE 108, 186/235 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1672
    Für eine nichtsteuerliche Abgabe mit Gegenleistungscharakter wie den Beitrag nach Art. 42 Abs. 2 BayWG 2010 (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - NVwZ 2014, 1448/1449) gilt im Hinblick auf die Herleitung des Tatbestandsmäßigkeitsgrundsatzes aus dem Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 BV das Gleiche.
  • VG Regensburg, 13.07.2015 - RO 8 K 15.301

    Art. 42 Abs. 2 BayWG enthält keine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage etwa für

    Mit Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 8.12.2014 Az. 8 B 14.1672 - auf den Bezug genommen wird - wurde der Bescheid des Landratsamts Regensburg vom 13.2.2012 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils aufgehoben.

    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 8.12.2014 Az. 8 B 14.1672 an:.

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