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VGH Bayern, 10.05.2011 - 14 ZB 11.30129 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung nicht in der erforderlichen Weise dargelegt.Zulassungsantrag beschränkt sich im Wesentlich auf eine inhaltliche Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung …
Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2011 - 14 ZB 11.30129
Obwohl dieser Beschluss gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG keiner Begründung bedarf (vgl. BVerfG vom 12.3.2008, Az.: 2 BvR 378/05, juris RdNr. 33), weist der Senat darauf hin, dass der Kläger schon nicht in der gebotenen Weise die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt hat (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG).