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   VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393   

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VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393 (https://dejure.org/2014,14698)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393 (https://dejure.org/2014,14698)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 10 ZB 12.2393 (https://dejure.org/2014,14698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Reiseausweis für Ausländer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ermessensfehler; Selbstbindung der Verwaltung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn die Klägerin einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Vielmehr liegt ihrer Argumentation offenbar die Annahme zugrunde, dass die Beklagte trotz der Verneinung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthV Ermessenserwägungen angestellt hat, wie dies in solchen Fällen grundsätzlich hilfsweise möglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Zwar liegt ein die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschreitender und deshalb nach § 114 Satz 1 VwGO der gerichtlichen Überprüfung unterliegender Ermessensfehlgebrauch vor, wenn eine Behörde eine ständige Verwaltungspraxis im Einzelfall unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht beachtet (sog. Selbstbindung der Verwaltung; vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2011 - 1 C 21.10 - juris Rn. 15; B.v. 26.6.2007 - 1 WB 12.07 - juris Rn. 27), wobei eine solche Verwaltungspraxis aus sachgerechten Gründen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2007 - 1 WB 12.07 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Zwar liegt ein die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschreitender und deshalb nach § 114 Satz 1 VwGO der gerichtlichen Überprüfung unterliegender Ermessensfehlgebrauch vor, wenn eine Behörde eine ständige Verwaltungspraxis im Einzelfall unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht beachtet (sog. Selbstbindung der Verwaltung; vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2011 - 1 C 21.10 - juris Rn. 15; B.v. 26.6.2007 - 1 WB 12.07 - juris Rn. 27), wobei eine solche Verwaltungspraxis aus sachgerechten Gründen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2007 - 1 WB 12.07 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162

    Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390

    Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 01.03.2012 - 13 K 12.12

    Staatsangehörigkeit von Kurden aus dem Libanon

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393
    Sie beschränkt sich insoweit darauf, Teile einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (U.v. 1.3.2012 - 13 K 12.12 - juris Rn. 24 f.) wörtlich wiederzugeben und darauf hinzuweisen, dass sich das Verwaltungsgericht Augsburg mit dieser Entscheidung auseinandergesetzt habe.
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708

    Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigten

    Sie beruft sich zur Begründung auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2014 (Az. 10 ZB 12.2393), in dem dieser einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Klage auf Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Oktober 2012 abgelehnt hat.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2014 (Az. 10 ZB 12.2393) ist ebenfalls als Beleg ungeeignet, weil in ihm lediglich die Unmaßgeblichkeit des Zulassungsvorbringens zu Art. 25 Abs. 2 RL 2011/95/EU für den geltend gemachten Zulassungsgrund dargelegt wird (BayVGH, B. v. 10.6.2014 - 10 ZB 12.2393 - juris Rn. 11).

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