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   VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243   

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https://dejure.org/2009,61570
VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243 (https://dejure.org/2009,61570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243 (https://dejure.org/2009,61570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2009 - 13a ZB 09.30243 (https://dejure.org/2009,61570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung; bewaffneter Konflikt; Maßstab für Gewährung von subsidiärem Schutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Dieses hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198) die Voraussetzungen des in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG geregelten Abschiebungsverbots dargestellt und dann unter Bezugnahme auf die sich aus den Erkenntnismitteln ergebenden Zahlen eine erhebliche individuelle Gefahr verneint.

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu erkannt, dass zur Feststellung der Gefahrendichte im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bzw. des Art. 15 Buchst. c der Qualifikationsrichtlinie ähnliche Kriterien Bedeutung haben wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.; siehe auch BVerwG vom 7.8.2008 BVerwG 10 B 39.08).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Die genannte Entscheidung ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2009 (BVerwG C 11.08 BayVBl 2009, 605) aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen worden.

    Hinsichtlich der geltend gemachten Abweichung des Urteils des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2009 (a.a.O.) im Sinn von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG fehlt es bereits an einer Darlegung, welcher tragende Grund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Widerspruch zu einem tragenden Grund der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stehen sollte.

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Hinsichtlich der ebenfalls geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2009 (C-465/07 NVwZ 2009, 705) liegt bereits kein Urteil eines in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG genannten Gerichts vor, von dessen Entscheidung eine Abweichung gerügt werden könnte.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Auch ist Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs in jedem Fall die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG vom 10.2.1987 BVerfGE 74, 220/225; BVerwG vom 3.7.1992 NJW 1992, 3185/3186).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Auch ist Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs in jedem Fall die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG vom 10.2.1987 BVerfGE 74, 220/225; BVerwG vom 3.7.1992 NJW 1992, 3185/3186).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Im Übrigen berührt die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht den Regelungsgehalt des Art. 103 Abs. 1 GG nicht, denn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt nur sicher, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).
  • BVerwG, 07.08.2008 - 10 B 39.08

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu erkannt, dass zur Feststellung der Gefahrendichte im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bzw. des Art. 15 Buchst. c der Qualifikationsrichtlinie ähnliche Kriterien Bedeutung haben wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.; siehe auch BVerwG vom 7.8.2008 BVerwG 10 B 39.08).
  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30500

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Sunniten, Gruppenverfolgung, Verfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2009 - 13a ZB 09.30243
    Sofern mit dieser Fragestellung Bezug genommen werden sollte auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2007 (Az. 23 B 07.30500), mit der eine an die Religionszugehörigkeit anknüpfende Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure für zurückkehrende Iraker sunnitischen Glaubens angenommen worden war, lässt sich eine grundsätzliche Bedeutung hieraus nicht herleiten.
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