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   VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568   

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https://dejure.org/1996,24354
VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568 (https://dejure.org/1996,24354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.1996 - 7 B 96.2568 (https://dejure.org/1996,24354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 7 B 96.2568 (https://dejure.org/1996,24354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Aufnahmeanspruch eines behinderten Schülers in die allgemeine Grundschule in Bayern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Integrative Beschulung Behinderter - Grenzen integrativer Beschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Diese Gestaltungsfreiheit ist allerdings nicht unbeschränkt, sondern begrenzt durch übergeordnete Normen des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 59, 360/377) .

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung schulrechtlicher Regelungen der Bundesländer ist deshalb Zurückhaltung geboten (vgl. BVerfGE 59, 360/377) .

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Dies wäre angesichts der Vielfalt elterlicher Bildungsvorstellungen auch nicht durchführbar (vgl. BVerfGE 45, 400/415) .
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 9 S 850/89

    Anfechtung einer Sonderschuleinweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Die an Art. 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 41 Abs. 1 BayEUG orientierte Entscheidung, ob ein Kind Anspruch auf den Besuch der Grundschule hat, kann vom Gericht anhand der vorliegenden Gutachten und gegebenenfalls aufgrund gerichtlicher Sachverständigengutachten ebenso getroffen werden, wie durch die betreffende Grundschule (vgl. BayVGH vom 03.03.1994 7 CS 93.3549 S. 8; a. A. VGH Mannheim NVwZ-RR 1991, 479; VBlBW 1995, LS 111).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Beruht die Entscheidung der Schule auf der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, wie hier dem der hinreichenden Aussicht auf Erfolg (Art. 41 Abs. 1 BayEUG), so ist es Aufgabe der Gerichte, die Rechtsanwendung der Schule uneingeschränkt nachzuprüfen (vgl. zum Prüfungsrecht BVerfGE 84, 34/40).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Zu dem so eingeräumten Gestaltungsspielraum des Staates gehören die organisatorische Gliederung der Schulen, die Festlegung der Struktur des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele sowie die Entscheidung darüber, ob und wieweit diese Ziele vom Schüler erreicht worden sind (vgl. BVerfGE 34, 165/182 ; 52, 223/236 ; 53, 185/196) .
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Wie im Falle der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG sind Ungleichbehandlungen von Behinderten und Nichtbehinderten zunächst dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur bei Behinderten auftreten, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfGE 85, 191/207).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Dieser hat zu bestimmen, für welche wichtigen Gemeinschaftsbelange die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel einzusetzen sind, und er darf auch bei notwendigen allgemeinen Kürzungen weniger Mittel als bisher für die Schulen bereitstellen (vgl. BVerfGE 75, 40/68 ; 90, 107/116; VerfGH 37, 148/164).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Deshalb ist bei Regelungen, die Personengruppen unterschiedlich behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, im einzelnen nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87/97).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Er ist innerhalb seines Kompetenzbereiches hier des Schulrechts prinzipiell nicht gehindert, von der Gesetzgebung anderer Länder abweichende Regelungen zu treffen, auch wenn dadurch die Einwohner seines Landes im Ergebnis mehr belastet oder begünstigt werden (vgl. BVerfGE 93, 319/351).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
    Der Konflikt, der jedenfalls aus der Sicht der Kläger zwischen dem Schutz Behinderter vor Benachteiligung in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und der Ausübung staatlicher Schulhoheit in Art. 7 Abs. 1 GG besteht, ist im Wege praktischer Konkordanz (vgl. BVerfGE 41, 29/151 ; 52, 223/247) zu lösen.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

  • BVerwG, 17.12.1975 - 7 B 51.75

    Beendigung eines Schulversuchs - Verwaltungsakt - Anspruch auf Fortführung

  • VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.1999 - A 2 S 140/98
    Die Ansicht, eine Überweisung auf eine Sonderschule bedürfe in der Sache eines besonderen Grunds und formal einer im Einzelfall abwägenden Rechtfertigung, wird von den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen der Länder überwiegend trotz Unterschieden in den jeweiligen Landesregelungen vertreten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 03.09.1996 - 9 S 1971/96 -, SPE n.F. Band 3, Abschn. 333 Nr. 1; SchlHOVG, Beschl. v. 19.09.1996 - 3 M 81/96 -, SPE n.F. Band 3, Abschn. 333 Nr. 2; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 11.12.1996 - 7 B 96.2568 - , SPE n.F. Band 3, Abschn. 333 Nr. 3).
  • VG Bayreuth, 12.09.2022 - B 3 E 22.833

    Zurückstellung, Schulpflicht, Erfolgsprognose, Aufnahme in die Schule

    Gegenstand der vorliegenden Entscheidung ist somit allein, ob das Kind die Grundschule besuchen darf, also Anspruch auf die Aufnahme in die Regel-Grundschule hat (BayVGH, U.v. 11.12.1996 - 7 B 96.2568 - BeckRS 1997, 20380).
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