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   VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329, 20 NE 04.336   

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VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329, 20 NE 04.336 (https://dejure.org/2004,12035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.2004 - 20 N 04.329, 20 NE 04.336 (https://dejure.org/2004,12035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 20 N 04.329, 20 NE 04.336 (https://dejure.org/2004,12035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines städtebaulichen Vertrags trotz Verstoßes gegen das Koppelungsverbotes; Wirksamkeit eines Bebauungsplanes trotz Beruhens auf einem nichtigen städtebaulichen Vertrag; Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung; Begründung ...

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit eines städtebaulichen Vertrags trotz Verstoßes gegen das Koppelungsverbot; Wirksamkeit eines Bebauungsplanes trotz Beruhens auf einem nichtigen städtebaulichen Vertrag; Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung; Begründung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit eines städtebaulichen Vertrags wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 781
  • DVBl 2004, 975 (Ls.)
  • DÖV 2004, 850
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    In ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Interesse von Eigentümern oder Bewohnern außerhalb des Plangebiets, von einer Lärmzunahme infolge des An- und Abfahrtsverkehrs zum Plangebiet verschont zu werden, nach den Umständen des Einzelfalls einen abwägungserheblichen Belang darstellen und damit das Recht zu einem Normenkontrollantrag begründen kann (BVerwG vom 18.3.1994 NVwZ 1994, 683 ; vom 17.9.1998 BauR 1999, 137 ; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 431; vom 21.10.1999 NVwZ 2000, 807 ; vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431; vom 25.1.2002 BauR 2002, 1199).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    In ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Interesse von Eigentümern oder Bewohnern außerhalb des Plangebiets, von einer Lärmzunahme infolge des An- und Abfahrtsverkehrs zum Plangebiet verschont zu werden, nach den Umständen des Einzelfalls einen abwägungserheblichen Belang darstellen und damit das Recht zu einem Normenkontrollantrag begründen kann (BVerwG vom 18.3.1994 NVwZ 1994, 683 ; vom 17.9.1998 BauR 1999, 137 ; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 431; vom 21.10.1999 NVwZ 2000, 807 ; vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431; vom 25.1.2002 BauR 2002, 1199).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwGE 42, 331 , BVerwG vom 16.5.2000 BauR 2000, 1699 und insbesondere BVerwG vom 14.8.1992 BayVBl 1993, 56/57) lässt infolgedessen die Erhebung von Nachfolgelastenbeiträgen nach § 11 BauGB nur zu, wenn es sich dabei um den Ersatz von Aufwendungen für Infrastruktureinrichtungen handelt, und zwar von konkreten und nicht nur fiktiven Aufwendungen, und wenn außerdem ein annehmbarer Schlüssel vorhanden ist, der den neuen Baugebieten den auf sie entfallenden Anteil an diesen Einrichtungen zurechnet.
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    Ein Mangel ist nicht behebbar, wenn er auch in einem neuen Abwägungsvorgang und ggf. unter inhaltlicher Änderung des Planes nicht ausgeräumt werden kann, wenn also der Plan so oder mit ähnlichem Inhalt nicht erlassen werden darf (BVerwG vom 18.9.2003 NVwZ 2004, 226/228 m.w.N.; Lemmel, Berl. Kommentar zum BauGB , RdNr. 12 zu § 215 a).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    In ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Interesse von Eigentümern oder Bewohnern außerhalb des Plangebiets, von einer Lärmzunahme infolge des An- und Abfahrtsverkehrs zum Plangebiet verschont zu werden, nach den Umständen des Einzelfalls einen abwägungserheblichen Belang darstellen und damit das Recht zu einem Normenkontrollantrag begründen kann (BVerwG vom 18.3.1994 NVwZ 1994, 683 ; vom 17.9.1998 BauR 1999, 137 ; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 431; vom 21.10.1999 NVwZ 2000, 807 ; vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431; vom 25.1.2002 BauR 2002, 1199).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    In ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Interesse von Eigentümern oder Bewohnern außerhalb des Plangebiets, von einer Lärmzunahme infolge des An- und Abfahrtsverkehrs zum Plangebiet verschont zu werden, nach den Umständen des Einzelfalls einen abwägungserheblichen Belang darstellen und damit das Recht zu einem Normenkontrollantrag begründen kann (BVerwG vom 18.3.1994 NVwZ 1994, 683 ; vom 17.9.1998 BauR 1999, 137 ; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 431; vom 21.10.1999 NVwZ 2000, 807 ; vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431; vom 25.1.2002 BauR 2002, 1199).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwGE 42, 331 , BVerwG vom 16.5.2000 BauR 2000, 1699 und insbesondere BVerwG vom 14.8.1992 BayVBl 1993, 56/57) lässt infolgedessen die Erhebung von Nachfolgelastenbeiträgen nach § 11 BauGB nur zu, wenn es sich dabei um den Ersatz von Aufwendungen für Infrastruktureinrichtungen handelt, und zwar von konkreten und nicht nur fiktiven Aufwendungen, und wenn außerdem ein annehmbarer Schlüssel vorhanden ist, der den neuen Baugebieten den auf sie entfallenden Anteil an diesen Einrichtungen zurechnet.
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwGE 42, 331 , BVerwG vom 16.5.2000 BauR 2000, 1699 und insbesondere BVerwG vom 14.8.1992 BayVBl 1993, 56/57) lässt infolgedessen die Erhebung von Nachfolgelastenbeiträgen nach § 11 BauGB nur zu, wenn es sich dabei um den Ersatz von Aufwendungen für Infrastruktureinrichtungen handelt, und zwar von konkreten und nicht nur fiktiven Aufwendungen, und wenn außerdem ein annehmbarer Schlüssel vorhanden ist, der den neuen Baugebieten den auf sie entfallenden Anteil an diesen Einrichtungen zurechnet.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2004 - 20 N 04.329
    Diese Frage ist nach dem Eindruck des Senats klar zu verneinen, so dass neben dem Abwägungsausfall im Abwägungsvorgang auch ein disproportionales und daher im Sinne der Rechtsprechung zum Abwägungsgebot (grundlegend BVerwGE 34, 301 ) unhaltbares Abwägungsergebnis festzustellen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2005 - 2 B 16.02

    Zinsforderung aus einem städtebaulichen Vertrag; Sicherung der Finanzierung von

    bb) Die Baugenehmigung ist entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht von einer außervertraglichen weiteren Leistung abhängig gemacht worden, die eine zusätzliche wirtschaftliche Gegenleistung in der Art eines unzulässigen "Verkaufs von Hoheitsrechten" darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973, BRS 27 Nr. 47; BayVGH, Urteil vom 12. Mai 2004, NVwZ-RR 2005, 781, 782).

    Dieses Verfahren ist hinreichend konkretisiert und individualisiert (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 12. Mai 2004, NVwZ-RR 2005, 781, 782).

  • OLG München, 22.08.2006 - 18 U 3979/04

    Baulandausweisung gegen Grundstücksabtretung

    Vgl. auch OVG Schleswig, NordÖR 2007, 507.4 BVerwGE 111, 162 = BayVBl 2001, 150 ; BVerwG, BayVBl 2003, 570; BayVGH, BayVBl 2004, 697 = ZfIR 2005, 205 ; ausführlich Grziwotz, DVBl 2007, 1125 und Vierling, DNotZ 2006, 891 .
  • VGH Bayern, 05.10.2004 - 14 N 02.926

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Belangen des Lärmschutzes

    Das jedenfalls genügt für die Annahme einer Antragsbefugnis (BayVGH vom 12.5.2004 Az. 20 N 04.329 S. 12).
  • VG Stade, 15.06.2005 - 6 A 1442/03

    Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags in Form eines

    Dies bedeutet, "dass die Gemeinde und der Bauwillige im Rahmen des Folgelastenvertrages die Folgelasten im Einzelnen definieren und bei deren gleichzeitiger Drittnützigkeit den darauf entfallenden Anteil nachvollziehbar feststellen und im Vertrag (zu Lasten der Gemeinde) festlegen müssen" (VGH München, Urteil vom 12. Mai 2004 - 20 N 04.329, 20 NE 04.336 -, BayVBl 2004, 692-694).
  • VG München, 14.01.2009 - M 9 K 07.3860

    Versagung einer Baugenehmigung; Überschreitung der zulässigen Geschossfläche;

    Im Übrigen ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass die vollständige kostenmäßige Erschließung des künftigen Baugebietes auf die Vertragspartei übertragen wurde (BayVGH, Urteil vom 12.5.2004, Az. 20 N 04.329 - Juris).
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