Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94, 1 N 84 A.555, 1 N 84 A.1657 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Planungszulässigkeit bestimmter Materialien zur Dacheindeckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.01.1968 - IV CB 109.66
Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94
Daß der Bebauungsplan an wesentlichen formellen Fehlern leidet, die in der Regel zur Nichtigkeit des gesamten Planes führen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.8.1968, BRS 20 Nr. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.3.1985, DVBl 1985, 130) und deshalb eine Teilnichtigerklärung ausscheidet, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich. - VGH Baden-Württemberg, 03.03.1983 - 5 S 1373/82
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Dispositionsmaxime im …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94
Daß der Bebauungsplan an wesentlichen formellen Fehlern leidet, die in der Regel zur Nichtigkeit des gesamten Planes führen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.8.1968, BRS 20 Nr. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.3.1985, DVBl 1985, 130) und deshalb eine Teilnichtigerklärung ausscheidet, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich. - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94
Die Antragsbefugnis ist bei Bebauungsplänen dann gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwGE 59, 87 f.). - BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78
Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94
Diese Grundsätze werden über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus entsprechend auch für Verwaltungsakte angewendet, die aufgrund eines für nichtig erklärten Bebauungsplans ergangen sind (vgl. BVerwGE 56, 172/176). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1983 - 10a NE 1/81
Verwaltungsprozessrecht: Umfang der Normenkontrollkompetenz bei Entscheidung über …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94
Denn die durch Bundesrecht begründete Kompetenz des Verwaltungsgerichtshofs zur Entscheidung über die Gültigkeit eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO deckt auch die Überprüfung der in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommenen, auf Landesrecht beruhenden Regelungen (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.8.1983, NVwZ 1984, 595 ).
- BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93
Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im …
Sie macht des weiteren zu Recht geltend, daß das Normenkontrollgericht vom Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. September 1988 - Nr. 1 N 84 A.94 u.a. - (BRS 48 Nr. 110) abweicht. - VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89
Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan
Die durch Bundesrecht begründete Kompetenz des Verwaltungsgerichtshofs zur Entscheidung über die Gültigkeit eines Bebauungsplans deckt auch die Überprüfung der in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommenen, auf Landesrecht beruhenden Regelungen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 19.08.1983 - NVwZ 1984, 595; Bay. VGH, Urteil vom 12.09.1988 - 1 N 84 A.94, 555 und 1657 - BayVBl. 1989, 210 = BRS 48 Nr. 110).Der vorliegende Sachverhalt ist damit deutlich anders gelagert als in den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 12.09.1988 (Az. 1 N 84 A.94, 555 und 1657 - BayVBl. 1989, 210 = BRS 48 Nr. 110) entschiedenen Fällen, wo naturfarbene Ziegel für die Dacheindeckung unzulässigerweise in einem Neubaugebiet verlangt worden waren.
- VGH Bayern, 29.08.1996 - 26 N 95.2983 Die Erforderlichkeit in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn die Regelung aus den bestehenden baulichen Verhältnissen heraus entwickelt worden ist oder wenn ihr ein bestimmtes nachvollziehbares planerisches Konzept zugrundeliegt (vgl. BayVGH vom 12.9.1988, BayVBl. 1989, 210).
- OVG Niedersachsen, 12.05.1993 - 1 K 67/91
Gebot der Verwendung bestimmter Dachziegel durch örtliche Bauvorschrift
Das folgt allerdings möglicherweise weniger aus dem im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.9.1988 (Nr. 1 N 84 A. 94, A. 555 und A. 1657 BRS 48 Nr. 110 = BayVBl. 1989, 210) als Vortrag eines Beteiligten anschaulich wiedergegebenen unterschiedlichen Patinierungsverhalten, auf das sich auch die Antragsgegnerin beruft:. - VG München, 23.05.2012 - M 9 K 11.2191
Werbeanlage; Dorfgebiet; Unzulässige örtliche Bauvorschrift; Verhinderungsplanung
Auch hier darf die Planung nicht dazu dienen, ausschließlich ein bereits beantragtes Einzelbauvorhaben zu verhindern (Simon/Busse, BayBO, Art. 81 RdNr. 74 und BayVGH vom 12.09.1988, BayVBl. 1989, 210 ff.). - VG München, 01.10.2008 - M 9 K 08.713
Anerkannte Regeln der Baukunst; Dachaufbauten; Ortsgestaltungssatzung
Wegen der Allgemeingültigkeit der Anforderungen bedurfte es über die von der Gemeinde in ihrer Begründung (unter 4.1.3.4) zur Satzung wiedergegebenen Überlegungen keiner weiterer Abwägungen (anders - betreffend die Formulierung "Für die Dacheindeckung ist naturfarbener Ziegel zu verwenden": BayVGH, Urteil vom 12.9.1988, BRS 48 Nr. 110).