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   VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246   

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VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 (https://dejure.org/2010,17939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 (https://dejure.org/2010,17939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 4 ZB 10.1246 (https://dejure.org/2010,17939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Überlassung von Büroräumen an Stadtratsmitglieder; Einzelstadtrat, der nicht in einem Ausschuss stimmberechtigt ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Überlassung eines Büroraums im Rathaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 56 Abs. 2
    Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Überlassung eines Büroraums im Rathaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 492
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341

    Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
    Allerdings darf die Beklagte nicht ohne sachliche Rechtfertigung einem Teil ihrer Mandatsträger bessere Arbeitsbedingungen oder eine bessere finanzielle Ausstattung zukommen lassen als einem anderen Teil (BayVGH v. 16.2.2000, BayVBl 2000, 467/468).

    Allerdings verbietet sich eine Regelung, die sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richtet, mit dem alleinigen oder vorrangigen Ziel, ihre Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (vgl. dazu BayVGH vom 16.2.2000, a.a.O., m.w.N.).

    Die vom Kläger gestellte Frage, "inwieweit die jeweilige Gemeinde die Zuteilung von Büroräumen allein davon abhängig machen kann, dass Büroräume nur zur Verfügung gestellt werden, wenn es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Stadträten handelt," ist nicht klärungsbedürftig, sondern ohne Weiteres aus dem Gesetz und der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung (BayVGH vom 16.2.2000 a.a.O. RdNrn. 35 bis 40; OVG NRW vom 22.1.2010 Az. 15 B 1797/09 RdNr. 14) zu beantworten, Denn die Überlassung eines Raumes im Rathaus gehört zu den Zuwendungen, die die Gemeinden nach Art. 56 Abs. 2 GO an die Mitglieder ihres Vertretungsorgans vergeben können.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1989 - 1 S 3834/88

    Fraktionsmindeststärke; Beschluß in laufender Wahlperiode

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
    So ist die Nichtberücksichtigung von Mandatsträgern bei der Vergabe bestimmter Zuwendungen - wie etwa der Überlassung von Räumen - durchaus mit dem legitimen Ziel der Förderung der Zusammenarbeit von Ratsmitgliedern vereinbar und entspricht diesem, wenn solche Ratsmitglieder als alleinige Vertreter ihrer Partei oder Wählergruppe dem Rat angehören und sich auch nicht mit anderen Ratsmitgliedern zusammenschließen (BayVGH FSt. 2000/160 ; VGH Bad. Württ., DÖV 1989, 596; OVG Rheinl.Pfalz vom 22.1.1986, DÖV 1986, 800).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
    Das Bundesverfassungsgericht hat für ein fraktionsloses Mitglied des Deutschen Bundestages entschieden, dass diesem nicht etwa Zuwendungen zustehen, die denjenigen einer Fraktion vergleichbar sind (Urteil vom 13.6.1989, BVerfGE 80/188 bis 231).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 15 B 1797/09

    Anspruch eines Gemeinderatsmitglieds auf Überlassung eines Büroraums im Rathaus

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
    Die vom Kläger gestellte Frage, "inwieweit die jeweilige Gemeinde die Zuteilung von Büroräumen allein davon abhängig machen kann, dass Büroräume nur zur Verfügung gestellt werden, wenn es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Stadträten handelt," ist nicht klärungsbedürftig, sondern ohne Weiteres aus dem Gesetz und der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung (BayVGH vom 16.2.2000 a.a.O. RdNrn. 35 bis 40; OVG NRW vom 22.1.2010 Az. 15 B 1797/09 RdNr. 14) zu beantworten, Denn die Überlassung eines Raumes im Rathaus gehört zu den Zuwendungen, die die Gemeinden nach Art. 56 Abs. 2 GO an die Mitglieder ihres Vertretungsorgans vergeben können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2010 - 15 B 1810/09

    Aufforderung eines Ratsmitgliedes zur Räumung der Zimmer in einem Rathaus; Lösung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
    Eine funktionsgerechte Ratsarbeit des Klägers, der sich weder mit anderen Stadträten zu einer Gruppe zusammengeschlossen hat noch in einem Ausschuss vertreten ist, wird durch diesen Beschluss nicht in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. dazu OVG NRW vom 19.1.2010 Az. 15 B 1810/09, NWVBl 2010, 315/316).
  • VG Ansbach, 01.08.2008 - AN 4 E 08.01044

    KommunalrechtUnentgeltliche Überlassung von Büroräumen mit Büroausstattung an

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
    Dies rechtfertigt die unterschiedliche Behandlung von ausschussberechtigten Stadtratgruppen einerseits und nicht ausschussberechtigten sonstigen Stadtratsgruppen bzw. Einzelstadträten andererseits hinsichtlich der Bereitstellung von Büroräumen im Rathaus (so auch VG Ansbach vom 1.8.2008 Az. AN 4 E 08.01044 â?¹jurisâ?º RdNr. 23).
  • VG Dresden, 17.11.2003 - 12 K 3571/03
    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
    Ein Anspruch, als fraktionsloser, nicht in Ausschüssen stimmberechtigter Stadtrat im Hinblick auf die Ausstattung mit Büro und Büroausstattung in gleicher Weise unterstützt zu werden wie Fraktionen oder Ausschussgemeinschaften, besteht daher grundsätzlich nicht (so auch VG Dresden vom 17.11.2003 Az. 12 K 3571/03 â?¹jurisâ?º RdNr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2017 - 1 S 345/17

    Normenkontrollantrag eines Einzelstadtrates im Gemeinderat gegen das vom

    Das gilt für Belastungen und Begünstigungen gleichermaßen (so BVerwG, Urt .v. 05.07.2012 - 8 C 22/11 - BVerwGE 143, 240; ebenso: OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 22.01.1986, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 02.04.2008 - 15 B 499/08 - juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl. 2011, 269; OVG NRW, Beschl. v. 18.03.2011 - 15 A 307/11 - NWVBl. 2011, 344).

    Auf dieser Grundlage hat es die Rechtsprechung für mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar gehalten, dass Einzelstadträte anders als Fraktionen und Gruppierungen kein Recht eingeräumt wird, in einem kommunalen Informationsblatt zu einem Bürgerentscheid Stellung nehmen zu können (OVG NRW, Beschl. v. 02.04.2008, a.a.O.), dass Einzelstadträte kein Fraktionssitzungsgeld erhalten (OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 22.01.1986, a.a.O.), dass Einzelstadträte keinen Raum im Rathaus überlassen bekommen (BayVGH, Beschl. v. 12.10.2010, a.a.O.) und dass Einzelstadträte keine finanzielle Förderung erhalten (BayVGH, Urt. v. 16.02.2000, a.a.O.).

    Sie förderten eine Vorklärung des Meinungs- und Entscheidungsprozesses und strafften und erleichterten damit die Arbeit des Gemeinderats (OVG NRW, Beschl. v. 18.03.2011, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 16.02.2000, a.a.O.; Beschl. v. 12.10.2010, a.a.O.).

    Grenzen des vollständigen Ausschlusses von Rechten werden gesehen in einer Regelung, die die Arbeit des fraktionslosen Gemeinderats wesentlich, unzumutbar erschwert (OVG NRW, Beschl. v. 18.03.2011, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 12.10.2010, a.a.O.) und in einer Regelung, die sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richtet, mit dem alleinigen oder vorrangigen Ziel, ihre Tätigkeit zu beeinträchtigen und sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, Urt. v. 16.02.2000, a.a.O.; Beschl. v. 12.10.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442

    Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen

    In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind nach allgemeiner Auffassung willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.; B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54; OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 15 A 307/11

    Rechtmäßigkeit des Übergangs von einer Sachmittelgewährung zu einer

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 4 ZB 10.1246 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2010 15 B 1791/09 -, a. a. O.; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 4 ZB 10.1246 -, a. a. O.

  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 4 N 14.2046

    Es ist prinzipiell zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn

    Zur Förderung dieser wichtigen Vorbereitungsfunktion dürfen die Gemeinden den Fraktionen grundsätzlich sowohl die benötigten Sachmittel wie z. B. Sitzungsräume, Fachliteratur und Bürobedarf unmittelbar zur Verfügung stellen (BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269) bzw. die dafür anfallenden Kosten pauschal erstatten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - BayVBl 2000, 467) als auch den einzelnen Fraktionsmitgliedern Sitzungsgelder und Fahrtkostenentschädigungen für die Teilnahme an Fraktionsbesprechungen zahlen (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.1989 - 4 N 88.2271 - BayVBl 1990, 372; Prandl/Zimmermann/Büchner, a.a.O., Art. 20a Anm. 2; Hölzl/Hien/Huber, a.a.O., Art. 20a Anm. 2.3; Nr. 5 der StMI-Bek. v. 21.12.2000, IB2-0041-28, AllMBl 2001, S. 3, geändert durch Bek. v. 14.5.2013, AllMBl S. 215).

    Im Übrigen steht aber den Gemeinden bei der Festlegung der Höhe und des Verteilungsmaßstabs der Zuwendungen ein weiter Bewertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 29 f.; BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 4).

  • VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032

    Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des

    Eine Bindung an die bisherige Praxis besteht nicht (vgl. BayVGH, B.v 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 = juris Rn. 10).

    In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.; B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54; OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329).

  • VGH Bayern, 15.12.2020 - 4 CE 20.2166

    Kein Ausschutzsitz für die AFD im Stadtrat durch die Änderung des bisherigen

    Eine Bindung an die bisherige Praxis besteht nicht (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 = juris Rn. 10).

    In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.; B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54; OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329).

  • OVG Saarland, 17.09.2015 - 2 C 29/15

    Zuschüsse an Fraktionen kommunaler Vertretungskörperschaften

    Soweit der Antragsteller die ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied des Regionalparlaments zur Bewältigung dieser Aufgabe nach Maßgabe des § 51 Abs. 1 KSVG zugewiesenen Mittel und Unterstützungen als nicht auskömmlich ansieht, ist das eine andere Frage.(vgl. in dem Zusammenhang etwa VGH München, Beschluss vom 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 -, wonach das einzelne Mitglied eines Stadtrats keinen Anspruch auf Gewährung bestimmter Zuwendungen, sondern lediglich einen solchen auf sachgerechte und ermessensfehlerfreie Verteilung bereitgestellter Mittel und Ressourcen, dort zur Überlassung eines Raumes, und OVG Münster, Beschluss vom 10.2.2012 - 15 B 212/12 -, OVGE 54, 251, Bereitstellung eines Raumes für eine Bürgersprechstunde) Der "Vergleich" dieser Zuwendung mit dem Fraktionszuschuss ist auch unter dem Aspekt von vorneherein nicht gerechtfertigt.
  • OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14

    Nutzung gemeindeeigener Räume für Veranstaltungen eines fraktionslosen

    Unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze muss der Antragsteller eine gewisse Ungleichbehandlung, die aus seinem Status als fraktionsloses Mitglied der Regionalversammlung resultiert, grundsätzlich hinnehmen, solange nicht eine missbräuchliche Schlechterstellung und wesentliche Erschwerung seiner Arbeit damit verbunden sind.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 12.10.2014 - 4 ZB 10.1246 -, juris) Da hierfür weder etwas vorgetragen noch ersichtlich ist, ist die Verwaltungspraxis des Antragsgegners, bei der Überlassung der im Antrag erwähnten Räumlichkeiten zwischen den Fraktionen der Regionalversammlung und den fraktionslosen Mitgliedern der Regionalversammlung zu unterscheiden, grundsätzlich nicht zu beanstanden.
  • VG Bayreuth, 27.08.2020 - B 9 E 20.658

    Besetzung eines Ausschusses (Art. 33 GO)

    Vielmehr sind die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen nach allgemeiner Auffassung willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 32 m.w.N.; B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54; OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.).
  • VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 9 E 20.668

    Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung

    Allerdings sind die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffenen Organisations- oder Verfahrensregelungen nach allgemeiner Auffassung willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 32 m.w.N.; B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54; OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.).
  • VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776

    Zur Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler

  • VG Mainz, 10.08.2016 - 3 K 877/15

    Anspruch eines fraktionslosen Mitglied eines Stadtrats auf Gewährung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 15 B 212/12

    Ablehnung eines Antrags auf Zurverfügungstellung eines Raums im Rathaus zum

  • VG Bayreuth, 04.02.2021 - B 9 E 20.1401

    Berechnungsverfahren für die Besetzung von Ausschüssen des Stadtrates,

  • VG München, 15.11.2022 - M 7 K 21.864

    Keine Sitzungsgelder für Gruppensitzungen

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 20.647

    Besetzung von Ausschüssen eines Gemeinderats, Berücksichtigung gemeinsamer

  • VG Köln, 02.02.2011 - 4 K 2077/10

    Ein einzelnes fraktionsloses Gemeinderatsmitglied hat keinen Anspruch auf

  • VG Aachen, 20.12.2010 - 4 K 2206/09

    Bereitstellung von sachlichen bzw. finanziellen Mitteln für ein fraktionsloses

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