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VGH Bayern, 13.07.2009 - 15 ZB 09.1350 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vertretungsbefugnis vor dem Verwaltungsgerichtshof; Kammerrechtsbeistand; Splittersiedlung; Natürliche Eigenart der Landschaft; Wohngebäude (Eigennutzung als Dauerwohnsitz)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.06.2001 - 4 B 42.01
Regelungsgehalt des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2009 - 15 ZB 09.1350
Auch das entspricht der aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift und den Gesetzesmaterialien abgeleiteten allgemeinen Auffassung (…Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 5. Auflage 2007, RdNr. 133 zu § 35; BVerwG vom 25.6.2001 BauR 2002, 1059). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - 20 A 2504/08
Gleichstellung von Kammerrechtsbeiständen mit Rechtsanwälten im Fall der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.07.2009 - 15 ZB 09.1350
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger, der sich als Kammerrechtsbeistand im Sinn des § 1 Abs. 2 RDGEG im Verfahren auf Zulassung der Berufung selbst vertritt, vor dem Verwaltungsgerichtshof postulationsfähig im Sinn des § 67 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist (das verneinend OVG NRW vom 7.11.2008 NJW 2009, 386).