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   VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005   

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https://dejure.org/2019,9554
VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005 (https://dejure.org/2019,9554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005 (https://dejure.org/2019,9554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2019 - 9 ZB 17.2005 (https://dejure.org/2019,9554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 66 Abs. 1 Satz 6; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1, 41 Abs. 1, 5
    Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung an den Nachbarn

  • rewis.io

    Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung an den Nachbarn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; Baugenehmigung für Lebensmittelmarkt; Verwaltungsakt mit Drittwirkung; fehlende Nachbarbeteiligung; Bekanntgabe an Nachbar

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 66 Abs. 1 S. 6
    Geltendmachung nachbarrechtlicher Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Lebensmittelmarktes; Geltendmachung einer fehlenden Nachbarbeteiligung bei einem Verwaltungsakt mit Drittwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1415

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung bei mehr als 20

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Es ist auch geklärt, dass sich der Nachbar nicht auf eine fehlende oder fehlerhafte Nachbarbeteiligung berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2018 - 9 CS 18.1415 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Die Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung nach Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO setzt nicht voraus, dass der Nachbar im Baugenehmigungsverfahren tatsächlich beteiligt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2018 - 9 CS 18.1415 - juris Rn. 32 m.w.N.); sie ist vielmehr in allen Fällen erforderlich, in denen keine vorbehaltlose Nachbarunterschrift angenommen werden kann.

    Dies gilt unabhängig vom Grund der Nichtzustimmung, der auch in der Nichtvorlage der Unterlagen (Lageplan und Bauzeichnungen gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO) an den Nachbarn bestehen kann (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2018 a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Nachbar eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg anfechten kann, wenn im Baugenehmigungsverfahren zu prüfende Vorschriften verletzt sind, die auch seinem Schutz dienen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, B.v. 6.6.1997 - 4 B 167.96 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 13).

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass es sich bei der Baugenehmigung um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung handelt und Gegenstand der Anfechtungsklage die Rechtsbehauptung des Klägers ist, ein bestimmter, von ihm angefochtener Verwaltungsakt - hier die Baugenehmigung vom 18. Februar 2016 - sei rechtswidrig und greife in seine Rechtssphäre ein (vgl. BVerwG, B.v. 6.6.1997 - 4 B 167.96 - juris Rn. 7 f.).

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 9 C 17.88

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Die Zustellung gegenüber dem Nachbarn hat lediglich den Zweck, den Nachweis des genauen Zeitpunkts und der Art des Zugangs im Hinblick auf den Lauf der Rechtsbehelfsfrist sicherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 9 C 17.88 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Eine unterlassene Nachbarbeteiligung hat allein zur Folge, dass der Baugenehmigungsbescheid dem Nachbarn zuzustellen ist, wobei die Zustellung den Fristlauf für eine Klageerhebung auslöst (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 9 C 17.88 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 452/16

    Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Die Unterschrift des Klägers persönlich sowie die Namensangabe des Klägerbevollmächtigten mit einer nicht von diesem stammenden Unterschrift unter Beifügung des Zusatzes "i.A." genügen den gesetzlichen Anforderungen hier nicht (vgl. BGH, U.v. 27.2.2018 - XI ZR 452/16 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.11.2005 - 2 BV 04.1756

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Rinderstalls; Widerruflichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Soweit der Kläger eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Großen Senats beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geltend macht, weil dieser das Verfahren der Nachbarbeteiligung als ein formalisiertes, gesetzlich geregeltes Verfahren bezeichnet habe (BayVGH, B.v. 3.11.2005 - 2 BV 04.1756 - juris Rn. 14), das nach Ansicht des Klägers hier nicht eingehalten worden sei, liegt keine Divergenz vor.
  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Nachbar eine Baugenehmigung nur dann mit Erfolg anfechten kann, wenn im Baugenehmigungsverfahren zu prüfende Vorschriften verletzt sind, die auch seinem Schutz dienen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, B.v. 6.6.1997 - 4 B 167.96 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843

    Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Die vom Kläger genannten Entscheidungen (BayVGH, U.v. 20.5.1996 - 2 B 94.1513, B.v. 104.2006 - 1 ZB 04.3506 und U.v. 10.12.2007 - 1 BV 04.843) stellen sämtlich auf eine fehlende Bestimmtheit der Baugenehmigung nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG ab.
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.603

    Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
    Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung konnten jeweils wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen nicht eindeutig festgestellt werden, was auch für die Feststellung der Betroffenheit und den Rechtsschutz des Nachbarn maßgeblich ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 51/80

    Urkundsbeamter - Mangelhafter Vollstreckungsbefehl - Einspruchsfrist -

  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147

    Sicherheitsabstand beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

    Eine unterlassene Nachbarbeteiligung hat allein zur Folge, dass der Baugenehmigungsbescheid dem Nachbarn zuzustellen ist, wobei die Zustellung den Fristlauf für eine Klageerhebung auslöst (vgl. jeweils m.w.N.: BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 9 C 17.88 - juris Rn. 3; B.v. 16.10.2018 - 9 CS 18.1415 - juris Rn. 31; B.v. 14.3.2019 - 9 ZB 17.2005 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

    Bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung - wie hier der Baugenehmigung vom 6. Mai 2015 (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 9 ZB 17.2005 - juris Rn. 10) - wird eine öffentliche Bekanntmachung damit auch gegenüber solchen Personen wirksam, die von der Verlautbarung des Verwaltungsakts keine Kenntnis nehmen konnten (vgl. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 41 Rn. 137).
  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 9 ZB 21.901

    Versäumung der Klagefrist bei Nachbarklage - öffentliche Bekanntmachung einer

    Ob die Kläger tatsächlich am Baugenehmigungsverfahren beteiligt worden sind, d.h. ob ihnen die Bauunterlagen nach Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO vorgelegt wurden, sie ihnen tatsächlich bekannt waren oder sie tatsächlich Einwendungen erhoben haben oder nicht, ist insoweit nicht maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 9 ZB 17.2005 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 16.10.2018 a.a.O. Rn. 32; B.v. 22.2.2021 - 15 ZB 20.2126 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 9 ZB 22.165

    Keine Nachbarschutz wegen unterlassener Nachbarbeteiligung

    Eine unterlassene Nachbarbeteiligung hat lediglich zur Folge, dass der Baugenehmigungsbescheid dem Nachbarn zuzustellen ist, wobei die Zustellung den Fristlauf für eine Klageerhebung auslöst (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 9 ZB 17.2005 - juris Rn. 10).
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