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   VGH Bayern, 15.10.2003 - 26 N 99.3785   

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https://dejure.org/2003,15276
VGH Bayern, 15.10.2003 - 26 N 99.3785 (https://dejure.org/2003,15276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2003 - 26 N 99.3785 (https://dejure.org/2003,15276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 26 N 99.3785 (https://dejure.org/2003,15276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an einen ordnungsgemäß erlassenen Bebauungsplan; Verstoß eines Bebauungsplans gegen das bauplanungsrechtliche Anpassungsgebot; Kriterien für eine ordnungsgemäße Abwägung eines Bebauungsplans mit anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Verstoß des Bebauungsplans gegen die Regionalplanung, Besiedelung eines Drumlins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1899
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2003 - 26 N 99.3785
    Die gemeindlichen Belange dürfen im Wege der Abwägung im Rahmen der landesplanerischen Entscheidung nur dann zurückgestellt werden, wenn und soweit die der Gemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden auferlegte Sonderbelastung durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht erfordert wird und noch substantieller Raum für eine Konkretisierung in der Bauleitplanung verbleibt (vgl. VerfGH 37, 59/73; BVerfGE 76, 107/119 f.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2003 - 26 N 99.3785
    "Anpassen" in diesem Sinn bedeutet, dass die planerischen Intentionen, die den Zielen der Regionalplanung zugrunde liegen, in das bauleitplanerische Konzept eingehen müssen, wobei die Gemeinde aber grundsätzlich frei ist, die im Ziel der Regionalplanung enthaltenen Vorgaben zielkonform auszugestalten und die ihr nach dem Bauplanungsrecht eröffneten Wahlmöglichkeiten voll auszuschöpfen (vgl. BVerwG vom 30.1. 2003 - Az: 4 CN 14/01, Jurisdokument Nr: ' WBRE410009674 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2003 - 26 N 99.3785
    Ziele, die unter Missachtung ihrer Mitwirkungsrechte festgelegt worden sind, braucht die Gemeinde nicht gegen sich gelten zu lassen (vgl. BVerwGE 90, 329/335).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2005 - 7 D 2/05

    Sondergebiet für Einkaufszentrum

    Insbesondere ist nicht entscheidungserheblich, ob § 24 Abs. 3 LEPro NRW auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2003 - 4 BN 25.03 -, BRS 66 Nr. 7; vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 -, a.a.O. und vom 18. September 2003 - 4 CN 20./02 -, BRS 66 Nr. 5 als Ziel der Raumordnung anzusehen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 7a D 60/99.NE -, BRS 63 Nr. 34; Urteile vom 6. Juni 2005 - u.a. 10 D 145/04.NE -, und ob der Bebauungsplan Nr. 2.2.2 der Antragsgegnerin den sich aus § 24 Abs. 3 LEPro NRW etwaig ergebenden Bindungen genügt.
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