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   VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388, 2396   

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VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388, 2396 (https://dejure.org/2013,40449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388, 2396 (https://dejure.org/2013,40449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388, 2396 (https://dejure.org/2013,40449)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86

    Grenzen der gemeindlichen Planungshoheit bei der Festsetzung des Maßes der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Derartige Sondergebiete sind im Rahmen der nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BauNVO von der Gemeinde festzulegenden allgemeinen Zweckbestimmung einem Wohnen vorbehalten, das an Wochenenden oder während der Ferien der Erholung dient und damit zeitlich begrenzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1989 - 4 C 12.86 - NVwZ 1990, 362).

    Ebenso wie Gartenlauben entsprechend ihrer Zweckbestimmung, sich in ihnen gelegentlich aufzuhalten und dort Gartengeräte und Gartenmöbel unterzustellen, keinen Platz für Übernachtungsmöglichkeiten bieten dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1989 - 4 C 12.86 - NVwZ 1990, 362), sind Wochenendhäuser in der Bauleitplanung so zu dimensionieren, dass sie nicht für einen dauernden Aufenthalt geeignet sind (vgl. Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 10 Rn. 20 f.).

  • VGH Bayern, 02.06.2006 - 1 N 03.1546

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet für

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Den vorhergehenden Bebauungsplan "Wörthseeufer, Teilbereich S...", den die Antragsgegnerin am 13. September 2000 als Satzung beschlossen hatte, hatte der Senat mit Urteil vom 2. Juni 2006 (Az. 1 N 03.1546) für unwirksam erklärt.

    Um eine weitere Verdichtung im sensiblen Uferbereich zu verhindern, habe sich die Antragsgegnerin bei ihren Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung zulässigerweise am genehmigten Bestand orientiert, den der Senat im vorangegangenen Verfahren (U.v. 2.6.2006 - 1 N 03.1546) als faktisches Wochenendhausgebiet eingestuft habe.

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Ob sich gebietsfremde Nutzungen dem Gebietscharakter unterordnen oder ob die Festsetzungen zum Bestandsschutz dazu führen, dass sich das Plangebiet als diffuse, mit der Zweckbestimmung des § 10 BauNVO unvereinbare Gemengelage darstellt, ist anhand der für den jeweiligen Einzelfall maßgeblichen Kriterien, insbesondere von Zahl, Lage und Größe der gebietsfremden Gebäude zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 11.7.2013 - 4 CN 7.12 - BauR 2013, 1992).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Die grundgesetzliche Eigentumsgarantie verpflichtet u.a. zur Beachtung des Gleichheitssatzes sowie im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zur Prüfung, ob es ein Mittel gibt, das zur Zweckerreichung ebenso gut geeignet ist, den Eigentümer aber weniger belastet (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 - NVwZ 2002, 1506).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass der restliche Normbestand auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159; B.v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Die auf den Grundstücken der Antragsteller ohne Baugenehmigung dauerhaft aufgestellten Wohnwagen vermögen als Anlagen, die nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen, den Bebauungszusammenhang nicht zu begründen (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2002 - 4 B 30.02 - BauR 2002, 1827).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Unbeschadet der Tatsache, dass den Festsetzungen einer öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan keine enteignungsrechtliche Vorwirkung zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 21.2.1991 - 4 NB 16.90 - NVwZ 1991, 873: B.v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 - BRS 71 Nr. 3), hat die Antragsgegnerin - wie die Abwägung des Gemeinderats in der Sitzung vom 20. Januar 2010 (Bl. 297 der Normaufstellungsakten) zeigt - die Notwendigkeit des freihändigen Erwerbs oder einer Enteignung der betroffenen Teilflächen nicht verkannt.
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass der restliche Normbestand auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159; B.v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Unbeschadet der Tatsache, dass den Festsetzungen einer öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan keine enteignungsrechtliche Vorwirkung zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 21.2.1991 - 4 NB 16.90 - NVwZ 1991, 873: B.v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 - BRS 71 Nr. 3), hat die Antragsgegnerin - wie die Abwägung des Gemeinderats in der Sitzung vom 20. Januar 2010 (Bl. 297 der Normaufstellungsakten) zeigt - die Notwendigkeit des freihändigen Erwerbs oder einer Enteignung der betroffenen Teilflächen nicht verkannt.
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421
    Soweit private Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, müssen die privaten Eigentümerinteressen allerdings mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BVerwG, U.v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 1 N 06.2438

    Eine Gemeinde darf mit ihrer Bauleitplanung verschiedene, teilweise gegenläufige

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2012 - 8 S 233/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Festsetzung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1985 - 1 A 62/84
  • VGH Hessen, 01.09.1981 - IV N 16/80

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

  • VG München, 26.04.2018 - M 11 K 16.865

    Baugenehmigung wird nicht erteilt - wann liegt lediglich eine Baulücke vor?

    Die Bevollmächtigten des Klägers erhoben (für andere Grundstückseigentümer aus dem Plangebiet) gegen den Bebauungsplan Nr. ... einen Normenkontrollantrag (1 N 11.421).

    Mit Beschluss vom 22. Mai 2012 hat das Gericht das vorliegende Verfahren bis zur Entscheidung im Normenkontrollverfahren 1 N 11.421 ausgesetzt.

    Mit Urteil vom 15. Oktober 2013 stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof u.a. im Verfahren 1 N 11.421, das mit anderen Verfahren verbunden worden war, fest, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. ... zur Art der baulichen Nutzung unwirksam sind und lehnte die Anträge im Übrigen ab.

    Lediglich ergänzend, ohne dass es für die vorliegende Entscheidung darauf ankäme, wird ausgeführt, dass sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15. Oktober 2013 im Verfahren 1 N 11.421 bereits mit einem Großteil der Argumente, die nun vom Kläger gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. ... ins Feld geführt werden (damals im Rahmen des Bebauungsplans Nr. ...), auseinandergesetzt und diese verworfen hat.

    Auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 15. Oktober 2013 im Verfahren 1 N 11.421 wird insoweit entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO Bezug genommen.

    Überdies wird ergänzend darauf hingewiesen, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 1 N 11.421 einen Augenschein durchgeführt hat und gemäß den Entscheidungsgründen in o.g. Verfahren ebenfalls von einer Außenbereichslage des streitgegenständlichen Grundstücks ausgegangen ist.

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879

    Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage

    Während das Wochenend- oder Ferienhaus dem zeitlich begrenzten Wohnen zum Zweck der Erholung dient, wird ein Gebäude zum Dauerwohnen genutzt, wenn es als Ort der alltäglichen Lebensführung einem nicht zeitlich begrenzten, sondern auf Dauer angelegten Aufenthalt dient (vgl. BayVGH, U.v. 15.10.2013 - 1 N 11.421 u.a. - BeckRS 2014, 45769; OVG NRW, U.v. 23.10.2006 - 7 A 4947.05 - juris Rn. 87 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2018 - 8 S 2573/15

    Sicherung gebietsfremder Wohnnutzung in einem Sondergebiet; Wahrscheinlichkeit

    Jedoch ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans, in dem die ermittelten wenigen, in C 01.3 aufgeführten baurechtlich genehmigten bzw. durch schriftliche Zusage geschützten Wohngebäude im Einzelnen gekennzeichnet sind, dass wiederum nur eine bestandssichernde Festsetzung einer an sich in einem Wochenendhausgebiet bzw. in einem (im Hinblick auf die ebenfalls zulässige Gartenhausnutzung) sonstigen der Erholung dienenden Sondergebiet unzulässigen, weil einen "Fremdkörper" darstellende Wohnnutzung gewollt ist (vgl. zu einer ähnlichen Zweckbestimmung BayVGH, Urt. v. 15.10.2013 - 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388 und 2396 -, juris Rn. 2).

    Die vorhandenen, nicht zulässigerweise zur Wohnnutzung genutzten Wochenendhäuser vermögen allesamt auch aufgrund ihrer (genehmigten) Größe von nahezu durchweg unter 50 m 2 - dies ist auch die nunmehr für eine Nichtwohnnutzung vorgesehene maximale Grundfläche - zur Prägung des Gebiets als Wochenendhausgebiet bzw. als sonstiges der Erholung dienendes Gebiet beizutragen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.09.2014 - 4 CN 3.14 -, Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 5; BayVGH, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.); lediglich ein 1932 genehmigtes Wochenendhaus weist eine Grundfläche von 72 m 2 und ein 1978 genehmigtes Gartenhaus eine solche von 58 m 2 auf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 7 D 29/13

    Unwirksamkeit einer Satzung zur Teilaufhebung eines Bebauungsplans; Legalisierung

    Nichts anderes gilt für ein Gebiet mit einer besonderen Zweckbestimmung der hier dargestellten Art. vgl. dazu näher OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10443/11 -, BRS 78 Nr. 84 = BauR 2012, 903; OVG M.-V., Urteil vom 19. Februar 2014 - 3 L 212/12 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 1 N 11.421 u. a. -, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris.
  • VG München, 30.06.2016 - M 11 K 15.2224

    Abgrenzung erneuter Veränderungssperre zu neuer Veränderungssperre

    Mit Schreiben vom 4. März 2011 beantragte der Klägerbevollmächtigte die Aussetzung des Verfahrens wegen des inzwischen unter dem Az. 1 N 11.421 u. a. anhängigen Normenkontrollverfahrens.

    Mit Beschluss vom 1. April 2011 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über den von der Klägerin gestellten Normenkontrollantrag (1 N 11.421 u. a.) ausgesetzt.

    Denn diese Möglichkeit stellt sich bereits im Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses deswegen als mögliche Änderung /Ergänzung dar, weil in der Niederschrift (a. a. O.) ausdrücklich Bezug genommen wird auf die Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.9.2014 - 4 CN 3.14 -) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 15.10.2013 - 1 N 11.421 u. a. -); unter deren Berücksichtigung ergibt sich, dass auch die zunächst angestrebte Differenzierung wohl wieder keinen Bestand haben würde.

  • VG Würzburg, 26.09.2017 - W 4 S 17.1075

    Baurechtliche Nachbarklage - Bauvorhaben ist gebietskonform; allerdings wurden

    Die vom Antragsteller angeführte gegenteilige Auffassung des BayVGH, wonach ab einem optisch wahrnehmbaren Bauvolumen von bis zu 350 m³ von einem Wochenendhaus im bauplanungsrechtlichen Sinne nicht mehr auszugehen sei (BayVGH, U.v. 15.10.2013 - 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388 und 2396 - juris Rn. 18), hat das BVerwG in vorgenannter Entscheidung ausdrücklich als mit Bundesrecht unvereinbar angesehen.

    Auch im Übrigen vermag der Antragsteller aus der von ihm angeführten ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 11.7.2013 - 4 CN 7/12 - juris; BVerwG, U.v. 11.9.2014 - 4 CN 3/14 - juris; BayVGH, U.v. 15.10.2013 - 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388 und 2396 - juris) nichts zur Stützung des von ihm vertretenen Rechtsstandpunktes, dass eine Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung den Wochenendhauscharakter eines Gebäudes in Bezug auf die Art seiner baulichen Nutzung entfallen lasse, herzuleiten.

  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.01406

    Begrenzung des Raumangebots für Wochenendhaus in durch Flächennutzungsplan

    Während das Wochenend- oder Ferienhaus dem zeitlich begrenzten Wohnen zum Zweck der Erholung dient, wird ein Gebäude zum Dauerwohnen genutzt, wenn es als Ort der alltäglichen Lebensführung einem nicht zeitlich begrenzten, sondern auf Dauer angelegten Aufenthalt dient (BayVGH, U.v. 15. Oktober 2013 - 1 N 11.421 u.a. - BeckRS 2014, 45769; OVG NRW, U.v. 23. Oktober 2006 - 7 A 4947.05 - juris Rn. 87 ff.).".

    Zu den Größenvorgaben für Wochenendhäuser führt er in seinem Urteil vom 15. Oktober 2013, 1 N 11.421, 1911, 2385, 2388 und 2396, juris Rn. 18 des Weiteren aus:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 7 D 30/13

    Festlegung der Grenzen für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil für

    Nichts anderes gilt für ein Gebiet mit einer besonderen Zweckbestimmung der hier dargestellten Art. vgl. dazu näher OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10443/11 -, BRS 78 Nr. 84 = BauR 2012, 903; OVG M.-V., Urteil vom 19. Februar 2014 - 3 L 212/12 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 1 N 11.421 u. a. -, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris.
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 1 B 19.1616

    Sicherung der ausreichenden verkehrlichen Erschließung

    Mit Urteil vom 15. Oktober 2013 (1 N 11.421) hat der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan Nr. ... "W. - Teilbereich westlich der S." hinsichtlich der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung für unwirksam erklärt und die Normenkontrollanträge im Übrigen abgelehnt.
  • VG München, 30.10.2014 - M 9 SN 14.3801

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Ansiedlung eines Baumarkts neben einem

    Diese untergeordnete Teilregelung berührt die Planung im Gesamten und die übrigen Festsetzungen nicht und es ist nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen, dass der restliche Normbestand auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre (BayVGH, U.v. 15.10.2013 - 1 N 11.421 - juris Rn. 31).
  • VG Düsseldorf, 19.08.2020 - 16 K 6797/18
  • VG München, 28.10.2015 - M 9 K 14.3787

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Baumarktes

  • VG Düsseldorf, 16.10.2020 - 16 K 10209/18
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