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   VGH Bayern, 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321   

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https://dejure.org/2000,30908
VGH Bayern, 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 (https://dejure.org/2000,30908)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 (https://dejure.org/2000,30908)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 4 ZE 00.3321 (https://dejure.org/2000,30908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussfähigkeit des Gemeinderats bei nicht ordnungsgemäßer Ladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 47 Abs. 2
    Beschlussfähigkeit des Gemeinderats bei nicht ordnungsgemäßer Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 06.09.1989 - 4 B 89.00015
    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321
    Es kann vielmehr im Rahmen seines Antragsrechts eine Entscheidung des Gemeinderats als Plenum über die strittige Frage herbeiführen (vgl. BayVGH FSt 1990 RdNr. 22 = BayVBl 1990, 278 f.).
  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 3 KO 900/11

    Recht eines thüringischen Gemeinderatsmitglieds auf Auskunft über

    Einem freien, durch Wahl gewonnenen Mandat ist die Beschränkung auf eine ausschließlich vom Willen der Verwaltung abhängige Information fremd (vgl. bei vergleichbarer Rechtslage: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Juni 2009 - 10 LC 217/07 - juris Rnr. 61 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 4 O 127/09 - juris Rnr. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2010 - 15 A 69/09 - juris Rnr. 3 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juni 2010 - 2 A 11318/09 - juris Rnr. 29 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 29. März 2000 - 8 TZ 815/00 - juris Rnr. 23 ff.; a. A. ohne weitergehende Begründung zur bayerischen Rechtslage für Gemeinderatsmitglieder: BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 4 ZE 00.3321 - juris Rnr. 14, zur von der Thüringer Rechtsentwicklung unterschiedlichen gesetzgeberischen Beschlusslage in Bayern: Pahlke, BayVBl 2011, 686 und Striedl/Troidl, BayVBl 2008, 295).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 4 ZB 13.2225

    Die Mitglieder eines Gemeinderats haben keinen Anspruch darauf, dass der

    Dass diese Rechtsauffassung auf den Wortlaut des Gesetzes verweisen kann und auch einer langjährigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht (BayVGH, U.v. 25.2.1970 - 150 IV 68 - BayVBl 1970, 222 = VGH n.F. 24, 129/131; U.v. 6.9.1989 - 4 B 89.00015 - BayVBl 1990, 278 = VGH n.F. 42, 177/178 f.; B.v. 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 - BayVBl 2001, 666; vgl. Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Art. 30 GO Anm. 5.2.1 m.w.N.), wird vom Kläger nicht in Zweifel gezogen.
  • VG Meiningen, 20.09.2011 - 2 K 140/11

    Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds über die Bezüge des Geschäftsführers einer

    2.1.5 Soweit von Seiten des Beklagten eingewendet wird, dass der Bayerische VGH zu der vergleichbaren Rechtslage im Freistaat Bayern (Art. 30 GO) die Auffassung vertrete, dass nur der Gemeinderat als Ganzes die Einholung bestimmter Informationen gegenüber dem Bürgermeister erzwingen könne und dass das einzelne Gemeinderatsmitglied demgegenüber zwar ein Fragerecht und ein entsprechendes Antragsrecht besitze, nicht jedoch ein eigenes gerichtlich durchsetzbares Recht auf Informationen, wenn dies die Mehrheit im Gemeinderat ablehne (BayVGH, B. v. 15.12.2000, 4 ZE 00.3321; juris), so lässt sich diese Rechtsprechung des.
  • VG Bayreuth, 27.09.2013 - B 5 K 12.18

    Kein umfassendes Informationsrecht für bayerische Ratsmitglieder

    Enthält die Geschäftsordnung keine weitergehende Regelung über Informationsrechte der einzelnen Gemeinderatsmitglieder gegen die Gemeinde, so steht dem einzelnen Gemeinderatsmitglied ein Frage- und Antragsrecht und ein Recht auf Einsicht in die Niederschriften aus Art. 54 Abs. 3 GO zu (BayVGH, U.v. 15.12.2000, 4 ZE 00.3321).

    Dieses ist zur Informationsbeschaffung darauf beschränkt, eine Entscheidung des Plenums zu der strittigen Frage herbeizuführen (BayVGH, U.v. 15.12.2000, 4 ZE 00.3321).

  • VG München, 12.12.2018 - M 7 K 18.452

    Zum Akteneinsichtsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitglied

    Das einzelne Gemeinderatsmitglied hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung (abgesehen von der Einsicht in die Niederschriften, vgl. Art. 54 Abs. 3 GO, und in die Prüfberichte im Sinne von Art. 102 Abs. 4 GO) grundsätzlich kein - uneingeschränktes - subjektiv öffentliches Recht auf Erhalt von Informationen, sondern kann vielmehr (nur) im Rahmen seines Antragsrechts eine Entscheidung des Gemeinderats als Plenum über die strittige Frage herbeiführen (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 - juris Rn. 14).

    Es ist aber grundsätzlich auch in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt, dass die Geschäftsordnung - wie hier - weitergehende Regelungen über Informationsrechte der einzelnen Gemeinderatsmitglieder gegenüber der Gemeinde enthalten kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2000 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 2 A 10685/11

    Umfang des Anspruchs der Ratsmitglieder und Fraktionen auf Unterrichtung über

    Dass § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO dem Gemeinderat das Recht einräumt, vom Bürgermeister die Einholung bestimmter weiterer Informationen zu verlangen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 4 ZE 00.3321 -, juris), schränkt entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die Rechte der Fraktionen nach § 30a Abs. 3 Halbsatz 1 GemO nicht ein.
  • VG Stuttgart, 27.03.2009 - 7 K 3416/08

    Verletzung im Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzbarer

    Ein organschaftliches Recht auf eine sachgerechte bzw. in jeder Hinsicht formell und materiell rechtmäßige Entscheidung der Kreistagsmehrheit steht dem einzelnen Kreisrat nicht zu (vgl. zu dem entsprechenden Verhältnis zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und einzelnem Ratsmitglied VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.11.2002 - 1 S 2277/02 -, DVBl. 2003, 276 f., sowie Urteile vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304 f., und vom 14.12.1987 - 1 S 2832/86 -, NVwZ-RR 1989, 153 ff., BayVGH, Beschluss vom 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 -, BayVBl. 2001, 666; VG Schwerin, Beschluss vom 09.07.1997 - 1 B 791/97 -, [...]).
  • VG Meiningen, 20.09.2011 - 2 K 303/10

    Allgemeiner Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds in Thüringen

    2.5 Soweit von Seiten des Beklagten eingewendet wird, dass der Bayerische VGH zu der vergleichbaren Rechtslage im Freistaat Bayern (Art. 30 GO) die Auffassung vertrete, dass nur der Gemeinderat als Ganzes die Einholung bestimmter Informationen gegenüber dem Bürgermeister erzwingen könne und dass das einzelne Gemeinderatsmitglied demgegenüber zwar ein Fragerecht und ein entsprechendes Antragsrecht besitze, nicht jedoch ein eigenes gerichtlich durchsetzbares Recht auf Informationen, wenn dies die Mehrheit im Gemeinderat ablehne (BayVGH, B.v. 15.12.2000, 4 ZE 00.3321; juris), so lässt sich diese Rechtsprechung des Bayerischen VGH nach Auffassung der Kammer nicht auf die Thüringer Rechtslage übertragen.
  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692

    Anspruch eines Mitglieds des Gemeinderats auf Überlassung von Ablichtungen von

    Es entspricht indes der langjährigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass sich ein Informationsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitglieds gegenüber der Gemeindeverwaltung nicht aus der GO ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 - juris Rn. 14; zum fehlenden Kontrollrecht des einzelnen Gemeinderatsmitglieds vgl. Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Art. 30 GO Rn. 4).
  • VG Augsburg, 26.07.2013 - Au 7 K 12.1425

    Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit; Klagebefugnis einzelner Stadträte

    Zwar sind die von den Klägern angeführten Informations-, Teilnahme-, Antrags- und Abstimmungsrechte (bspw. Art. 46 Abs. 2 Satz 3, Art. 47 Abs. 2, Art. 49 GO) teilweise klagefähige Mitgliedschaftsrechte (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.1986 - 4 B 85 A.916 - NVwZ 1988, 83; B.v. 22.12.1991 - Az. 4 CE 91.3684 - juris Rn. 10; B.v. 20.10.2011 - 4 CS 11.1927 - juris; kritisch BayVGH, B.v. 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 - juris; vgl. Prandl, Kommunalrecht in Bayern, GO, Art. 30).
  • VG Bayreuth, 26.04.2013 - B 5 K 11.594

    Umgang mit Tonbandaufzeichnungen von Ratssitzungen

  • VG Regensburg, 22.07.2019 - RO 5 K 19.26

    Zulassung als Festwirt zum Volksfest

  • VG Bayreuth, 15.04.2020 - B 9 K 19.33

    Anspruch auf Einsicht in Entwürfe von Sitzungsniederschriften der

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