Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; StVG § 2 Abs. 7 S. 1, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 1 S. 1, Anl. 4 Nr. 9.1, Nr. 9.5
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten medizinisch-psychologischen Gutachtens eingeräumter Probierkonsum (Ecstasy) - rewis.io
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten medizinisch-psychologischen Gutachtens eingeräumter Probierkonsum (Ecstasy)
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung nach eingeräumten Konsum von Ecstasy
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 10.02.2020 - M 6 K0 19.2792
- VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (…stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - juris Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12 m.w.N.).Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (…vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 a.a.O.; B.v. 20.3.2020 a.a.O.).
- VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.52
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Einnahme von Amphetaminen
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - juris Rn. 14;… B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12 m.w.N.).Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 a.a.O.;… B.v. 20.3.2020 a.a.O.).
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Entscheidend ist, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - BayVBl 2006, 121 = juris Rn. 23).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es regelmäßig, dass die Erfolgsaussichten offen sind oder es entscheidungserheblich auf schwierige Rechtsfragen ankommt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 = juris 2. Ls.). - BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00
Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069 = juris Rn. 12;… B.v. 29.9.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140 = juris Rn. 14). - BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (…vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069 = juris Rn. 12; B.v. 29.9.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140 = juris Rn. 14). - VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Im Rahmen der Beurteilung der Fahreignung ist bei einem Drogenkonsumenten nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV (Drogen mit Ausnahme von Cannabis) der erforderliche Nachweis, dass kein Konsum mehr besteht, entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen werden (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.). - OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Die Formulierung "erweist sich" stellt nur auf das Bekanntwerden des Eignungsmangels bei der Fahrerlaubnisbehörde ab und gebietet mithin ein Einschreiten auch hinsichtlich solcher Umstände, die bereits bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegen haben (…Siegmund in Freymann/Wellner, a.a.O. § 46 FeV Rn. 12 m.w.N.;… vgl. auch VGH BW, B.v. 31.10.2002 - 10 S 1996/02 - DAR 2003, 235 = juris Rn. 12; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - ZfSch 2002, 256 = juris Rn. 21 ff.;… BVerwG, B.v. 12.10.1982 - 7 B 97.82 - NJW 1983, 1279 = juris Rn. 5; B.v. 27.12.1967 - VII B 122.65 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 28 = juris Orientierungssatz; B.v. 27.1.1958 - I B 137.56 - JR 1958, 357 = juris Orientierungssatz). - OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Zurückweisung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Die Formulierung "erweist sich" stellt nur auf das Bekanntwerden des Eignungsmangels bei der Fahrerlaubnisbehörde ab und gebietet mithin ein Einschreiten auch hinsichtlich solcher Umstände, die bereits bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegen haben (…Siegmund in Freymann/Wellner, a.a.O. § 46 FeV Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch VGH BW, B.v. 31.10.2002 - 10 S 1996/02 - DAR 2003, 235 = juris Rn. 12;… OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - ZfSch 2002, 256 = juris Rn. 21 ff.;… BVerwG, B.v. 12.10.1982 - 7 B 97.82 - NJW 1983, 1279 = juris Rn. 5; B.v. 27.12.1967 - VII B 122.65 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 28 = juris Orientierungssatz; B.v. 27.1.1958 - I B 137.56 - JR 1958, 357 = juris Orientierungssatz). - VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 10 S 1996/02
Fahrerlaubnisentziehung bei bereits von Anfang an fehlender Fahreignung
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Die Formulierung "erweist sich" stellt nur auf das Bekanntwerden des Eignungsmangels bei der Fahrerlaubnisbehörde ab und gebietet mithin ein Einschreiten auch hinsichtlich solcher Umstände, die bereits bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegen haben (…Siegmund in Freymann/Wellner, a.a.O. § 46 FeV Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch VGH BW, B.v. 31.10.2002 - 10 S 1996/02 - DAR 2003, 235 = juris Rn. 12;… OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - ZfSch 2002, 256 = juris Rn. 21 ff.;… BVerwG, B.v. 12.10.1982 - 7 B 97.82 - NJW 1983, 1279 = juris Rn. 5; B.v. 27.12.1967 - VII B 122.65 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 28 = juris Orientierungssatz; B.v. 27.1.1958 - I B 137.56 - JR 1958, 357 = juris Orientierungssatz). - BVerwG, 12.10.1982 - 7 B 97.82
Voraussetzungen für eine vorübergehende Gestattung des Führens von …
- VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums
- BVerwG, 27.01.1958 - I B 137.56
Möglichkeit des Entzuges einer erteilten Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung …
- BVerwG, 27.12.1967 - VII B 122.65
- VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 10 E 21.00985
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens im …
Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 16 m.w.N.).Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 16 m.w.N.).
Für eine positive Verkehrsprognose muss ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel hinzutreten, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält (vgl. Nr. 9.5 Anlage 4 zur FeV i.V.m. Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Bundesanstalt für Verkehrswesen, Stand: 31.12.2019; stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19 m.w.N.).
Entscheidend ist, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3C25.04 - juris 21 ff.; BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Der erforderliche Nachweis setzt entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig voraus, dass nicht nur eine Abstinenz von einem Jahr, sondern auch deren Stabilität, d.h. ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen wird (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19;… B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 28.10.2019 [Verkehrsblatt S. 775];… Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Komm., 3. Aufl. 2018, S. 304). - VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Konsum sog. harter Drogen
Bei einem Drogenkonsumenten nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV (Drogen mit Ausnahme von Cannabis) ist der erforderliche Nachweis, dass kein Konsum mehr besteht, entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen werden (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19;… B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 28.10.2019 [Verkehrsblatt S. 775]).
- VGH Bayern, 11.11.2020 - 11 CS 20.1133
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum
Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (…stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn 16 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 10.11.2021 - 11 CS 21.2239
Entziehung der Fahrerlaubnis, eingeräumter Drogenkonsum (Kokain), gerichtliche …
Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (…stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 9;… B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn 16 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Amphetamin
Außerdem ist der für die Wiedererlangung der Fahreignung im Sinne von Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderliche Nachweis, dass kein Betäubungsmittelkonsum mehr besteht, regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen ist (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19;… B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.).