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   VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294   

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https://dejure.org/2012,29043
VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294 (https://dejure.org/2012,29043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294 (https://dejure.org/2012,29043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 13a ZB 11.30294 (https://dejure.org/2012,29043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; extreme allgemeine Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198; vgl. auch vom 27.4.2010 NVwZ 2011, 51) das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verneint.
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294
    Auch lassen sich daraus Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198; vgl. auch vom 27.4.2010 NVwZ 2011, 51) das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verneint.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294
    Auch lassen sich daraus Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294
    In seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 3. Februar 2011 (Az. 13a B 10.30394 ) hat der Senat ausgeführt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt.
  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Zulassung der Revision - Grundsätzlichkeit - Hilfsbegründung des Berufungsurteils

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 13a ZB 11.30294
    Nur dann könnte der mit einer Zulassung verfolgte Zweck, grundsätzliche Fragen einer obergerichtlichen Klärung zuzuführen, erreicht werden (BVerwG vom 20.8.1993 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 und vom 23.6.1975 BVerwGE 48, 372).
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