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   VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063   

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VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063 (https://dejure.org/2009,72626)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063 (https://dejure.org/2009,72626)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2009 - 2 ZB 07.30063 (https://dejure.org/2009,72626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Armenien; Zulassungsverfahren; Glaubwürdigkeit; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Verpflichtung, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, (vgl. hierzu BVerfG vom 19.5.1994 BVerfGE 86, 133/175; vom 16.7.1997 NVwZ 1998, Beilage Nr. 1 Seite 1), ist das Verwaltungsgericht aber in nicht zu beanstandender Weise nachgekommen.
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Aus dem durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 neu gefassten § 139 Abs. 2 ZPO ergibt sich nichts anderes (BVerwG vom 16.6.2003 NVwZ 2003, 1132).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Die Gehörsrüge gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO stellt ebenso wie die von den Klägern ergänzend erhobene Aufklärungsrüge (vgl. hierzu BVerwG vom 6.3.1995 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265, BVerwG vom 10.10.2001 NVwZ-RR 2002, 140) kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge, zu kompensieren.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Darüber hinaus muss der Asylsuchende bei den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, auf Grund seiner Mitwirkungspflicht eine Schilderung geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG vom 22.3.1983 NVwZ 1985, 36).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze, beispielsweise weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359; vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493), haben die Kläger nicht entsprechend § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG dargelegt.
  • BVerfG, 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03

    GG Art 16a Abs 1 verletzende Erwägungen zur Asylrelevanz von in der Türkei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Ein derartig schwerwiegender Verstoß gegen § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO, der eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts in eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gleichsam "umschlagen" ließe (vgl. BVerfG vom 27.4.2004 NVwZ-RR 2004, 613) ist in dem Zulassungsantrag nicht ausreichend dargelegt (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Ebenso wie das Gericht in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich keinen Hinweis auf seine Rechtsauffassung geben muss (vg. BVerfG vom 13.10.1994 AuAS 1995, 7), gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs auch keinen Hinweis, dass das Gericht nach dem bisherigen Vorbringen des Asylsuchenden nicht gemäß § 108 Abs. 1 VwGO die volle Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit der geschilderten individuellen Verfolgungsgründe gewinnen kann (vgl. hierzu BVerwG vom 12.11.1985 EZAR 630 Nr. 23).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063
    Gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze, beispielsweise weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359; vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493), haben die Kläger nicht entsprechend § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG dargelegt.
  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 2 ZB 10.30135

    Aufklärungsrüge; gerichtliche Hinweispflicht; rechtliches Gehör;

    Darüber hinaus muss der Asylsuchende bei den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, auf Grund seiner Mitwirkungspflicht eine Schilderung geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BayVGH vom 17.9.2009 Az. 2 ZB 07.30063, juris; BVerwG vom 15.8.2003 Az. 1 B 107/03, 1 PKH 28/03, juris).
  • VG München, 29.01.2018 - M 11 K9 17.70003

    Erfolglose Anhörungsrüge - Mitwirkungspflicht nicht erfüllt

    Der Antragsteller hat jedenfalls nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht bei einer entsprechenden Anwendung des § 139 Absatz 2 ZPO hier andere, insbesondere weiterreichende Hinweise hätte erteilen müssen, als dies bei einer Anwendung nur der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung der Fall gewesen wäre (vgl. zu all dem BayVGH, B. 17.09.2009 - 2 ZB 07.30063 - Beckonline Rn 3).
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