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   VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251   

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VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251 (https://dejure.org/2012,13690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2012 - 20 B 12.251 (https://dejure.org/2012,13690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 20 B 12.251 (https://dejure.org/2012,13690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung; (Teil-) Rücknahme eines rechtswidrigen Abgabebescheids; Schätzung von Niederschlagsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Dies wäre etwa dann gegeben, wenn die Bescheide einen so schweren Fehler aufwiesen, dass sie nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 125 AO nichtig wären, oder nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 709) mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise, wenn die Aufrechterhaltung der bestandkräftigen Verwaltungsakte "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (ebenso für das Abgabenrecht OVG Sachsen-Anhalt vom 1.2.2011 NVwZ-RR 2011, 617, krit. BayVGH vom 15.7.2010 Az.: 6 BV 08.1087 - Juris).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), die auf das Bayerische Kommunalabgabenrecht übertragbar ist, ist eine Schätzung nichtig, wenn sich die handelnde Behörde nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Besondere Umstände, die es im vorliegenden Rechtsstreit nahegelegt oder gar geboten hätten, von der Möglichkeit des § 130a VwGO keinen Gebrauch zu machen (vgl. dazu BVerwG vom 25.2.1998 Az.: 9 B 645.97 - Juris; vom 12.3.1999 NVwZ 1999, 763; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, Rdnr. 5 zu § 130a), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), die auf das Bayerische Kommunalabgabenrecht übertragbar ist, ist eine Schätzung nichtig, wenn sich die handelnde Behörde nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 40/98

    Begründung von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Zu bedenken ist hier auch, dass ein wegen unterlassener Abgabe einer Erklärung ergangener Schätzungsbescheid grundsätzlich keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der geschätzten Veranlagungsgrundlagen enthalten muss (BFH vom 11.2.1999 BFHE 188, 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2011 - 4 L 158/10

    Zum Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Abgabenbescheides

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Dies wäre etwa dann gegeben, wenn die Bescheide einen so schweren Fehler aufwiesen, dass sie nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 125 AO nichtig wären, oder nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 709) mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise, wenn die Aufrechterhaltung der bestandkräftigen Verwaltungsakte "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (ebenso für das Abgabenrecht OVG Sachsen-Anhalt vom 1.2.2011 NVwZ-RR 2011, 617, krit. BayVGH vom 15.7.2010 Az.: 6 BV 08.1087 - Juris).
  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Eine Schätzung ist dagegen rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen verlässt und das Schätzungsergebnis mithin unschlüssig, wirtschaftlich unvernünftig und unwahrscheinlich ist (BFH-Beschluss vom 21.9.2009 BFH/NV 2009, 951).
  • BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08

    Einfuhrabgaben: Begründungsanforderungen an Abgabenbescheid bei

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Den Fällen der willkürlichen Schätzung, in denen sich die Behörde nicht an den wahrscheinlichen Abgabegrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Abgabepflichtigen geschätzt hat, ist nicht der Fall gleichzustellen, in dem der Bescheid nicht erkennen lässt, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind (BFH vom 17.3.2009 BFH/NV 2009, 1287).
  • VGH Bayern, 15.07.2010 - 6 BV 08.1087

    Wird die Rücknahme eines (ganz oder teilweise) rechtswidrigen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Dies wäre etwa dann gegeben, wenn die Bescheide einen so schweren Fehler aufwiesen, dass sie nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 125 AO nichtig wären, oder nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 709) mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise, wenn die Aufrechterhaltung der bestandkräftigen Verwaltungsakte "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (ebenso für das Abgabenrecht OVG Sachsen-Anhalt vom 1.2.2011 NVwZ-RR 2011, 617, krit. BayVGH vom 15.7.2010 Az.: 6 BV 08.1087 - Juris).
  • BVerwG, 25.02.1998 - 9 B 645.97

    Stellung eines Asylantrags in einem anderen Land als oppositionelle Haltung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
    Besondere Umstände, die es im vorliegenden Rechtsstreit nahegelegt oder gar geboten hätten, von der Möglichkeit des § 130a VwGO keinen Gebrauch zu machen (vgl. dazu BVerwG vom 25.2.1998 Az.: 9 B 645.97 - Juris; vom 12.3.1999 NVwZ 1999, 763; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, Rdnr. 5 zu § 130a), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - 15 A 734/19

    Erschließungsbeitrag; Rücknahme; Gebot der Belastungsklarheit und

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1984 - 8 B 56.84 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2013 - 15 A 1094/13 -, juris Rn. 7, Urteil vom 24. März 2009 - 9 A 397/08 -, juris Rn. 43, Beschlüsse vom 9. September 2009 - 15 A 1881/09 -, juris Rn. 4, und vom 13. April 2004 - 15 A 1113/04 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 20 B 12.251 -, juris Rn. 14, Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03 -, juris Rn. 5; Driehaus/Rahden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 25 Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1984 - 8 B 56.84 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 20 B 12.251 -, juris Rn. 14; OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 4 L 158/10 -, juris Rn. 14.

  • VG Ansbach, 07.09.2022 - AN 1 K 20.292

    Beitragspflicht, Bauantrag, Herstellungsbeitrag, Widerspruchsbescheid,

    aa) KAG i.V.m. § 162 AO, dass die Gebührenerhebungsgrundlagen zu schätzen sind, wenn die Grundlagen der Gebührenerhebung nicht mehr ermittelt oder berechnet werden können (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 15).

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss daher schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und plausibel sein; eine bewusst nachteilhafte Schätzung zu Lasten des Betroffenen ist dabei unzulässig (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 15; U.v. 14.7.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14; VG Bayreuth, U.v. 13.12.2017 - B 4 K 16.152 - juris Rn. 41).

  • VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259

    Beitragsermittlung auf der Grundlage von Umsatz und Gewinn - Höhe des

    Maßgeblich sind dabei die Umständen des Einzelfalles und die Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris).

    Hierbei ist zwar zunächst davon auszugehen, dass die materielle Gerechtigkeit grundsätzlich im gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfsverfahren gegen den Ausgangsbescheid zu verwirklichen ist; dies bedeutet jedoch nicht, dass die Belange des Abgabepflichtigen von Vornherein außer Betracht bleiben dürfen (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris).

  • VG Bayreuth, 23.11.2016 - B 4 K 16.36

    Anspruch auf Rücknahme von Herstellungsbeitragsbescheiden

    Dies wäre etwa dann gegeben, wenn die Bescheide einen so schweren Fehler aufwiesen, dass sie nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG in Verbindung mit § 125 AO nichtig wären, oder wenn die Aufrechterhaltung der bestandskräftigen Verwaltungsakte mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit "schlechthin unerträglich" wäre, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (BayVGH, Beschluss vom 21.05.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 14).

    Bei der Anwendung des § 130 Abs. 1 AO auf einen rechtswidrigen bestandskräftigen Beitragsbescheid ist davon auszugehen, dass die materielle Gerechtigkeit grundsätzlich im gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfsverfahren gegen den Ausgangsbescheid zu verwirklichen ist, wobei allerdings die Belange des Klägers nicht außer Betracht bleiben dürfen (BayVGH, Beschluss vom 21.05.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 14.07.2016 - 20 B 15.565

    Zurückgewiesene Berufung im Streit um Erhebung von Abwassergebühren - Schätzung

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und plausibel sein (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris; BFH-Urteile v. 23.4.2015 - V R 32/14 - BFH/NV 2015, 1106; v. 24.6.2014 - VIII R 54/10 - BFH/NV 2014, 1501 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.152

    Widmung eines Kanals als öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und plausibel sein (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 18; U.v. 14.07.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14 m.w.N).
  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.564

    Erhebung von Schmutzwassergebühren

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und plausibel sein (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 18; U.v. 14.07.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14 m.w.N).
  • VG Bayreuth, 28.03.2019 - B 4 K 16.872

    Ermittlung einer Wasserbenutzungsgebühr durch Wasserzähler nach Ablauf der

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und plausibel sein (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 18; U.v. 14.07.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14 m.w.N).
  • VG Bayreuth, 16.11.2017 - B 4 S 17.376

    Schätzung von Wasserzufuhr der öffentlichen Entwässerungsanlage -

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und plausibel sein (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 18; U.v. 14.07.2016 - 20 B 15.565 - juris Rn. 14 m.w.N).
  • VG Bayreuth, 23.11.2016 - B 4 K 16.197

    Klage auf Rücknahme eines rechtswidrigen Wassergebührenbescheides

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Belange der Klägerin außer Betracht bleiben dürfen (BayVGH, Beschluss vom 21.05.2012 - 20 B 12.251 - juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 09.09.2015 - B 4 K 14.157

    Rücknahme von Beitragsbescheiden und Stundung von Beiträgen wegen

  • VG Bayreuth, 29.08.2018 - B 4 K 17.265

    Maßstab für die Benutzungsgebühren für eine Entwässerungseinrichtung

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