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   VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.982   

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VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.982 (https://dejure.org/2013,36931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2013 - 10 ZB 12.982 (https://dejure.org/2013,36931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2013 - 10 ZB 12.982 (https://dejure.org/2013,36931)
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  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.982
    Denn die von der Klägerin letztendlich aufgeworfene Frage, ob ein unbefristet bestehendes Aufenthaltsrecht nach Art. 7 ARB 1/80 stets dazu führen muss, dass - ungeachtet der Frage, ob die Erteilungsvorschriften nach nationalem Recht anzuwenden sind oder ob Art. 13 ARB 1/80 zur Anwendung kommt - einem türkischen Staatsangehörigen neben der assoziationsrechtlichen Aufenthaltsbescheinigung automatisch ein nationaler unbefristeter Aufenthaltstitel zu erteilen ist, ist bereits vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2012 (1 C 6/11 - juris Rn. 16 f.) überzeugend beantwortet worden.

    Hinzu kommt, dass die Fragen, die das Verwaltungsgericht womöglich noch als schwierig angesehen hat, durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 22. Mai 2012 (a.a.O.) zwischenzeitlich geklärt sind.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.982
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils liegen vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-451/11

    Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.982
    Dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 19.7.2012 - C-451/11 - juris) lässt sich keine Verpflichtung der Ausländerbehörde entnehmen, einem assoziationsberechtigten Ausländer (dies kann nach der Entscheidung nämlich auch ein Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers aus einem Drittstaat sein) allein wegen dieser Rechtsstellung einen unbefristeten nationalen Aufenthaltstitel zu erteilen.
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 10 ZB 12.982
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.1362 - juris Rn. 18).
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