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   VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 N 03.1429   

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VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 N 03.1429 (https://dejure.org/2004,21929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2004 - 8 N 03.1429 (https://dejure.org/2004,21929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 8 N 03.1429 (https://dejure.org/2004,21929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis für eine Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan; Verstoß gegen das Abwägungsgebot bei der Erstellung eines Bebauungsplanes; Vorliegen eines Abwägungsausfall bei Nichtvorliegen von Erkenntnissen zu Lärmbelästigungen einer geplanten Straße im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beauftragtes Lärmschutzgutachten ist zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 N 03.1429
    Es verpflichtet den Träger der Bauleitplanung dazu, dass er erstens eine Abwägung überhaupt durchführt, zweitens in die Abwägung an Belangen einstellt, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, drittens weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkennt, noch viertens den Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vornimmt, der zum objektiven Gewicht einzelner Belange außer Verhältnis steht (so grundlegend zur entsprechenden Vorschrift des Bundesbaugesetzes [§ 1 Abs. 4 BBauG] bereits BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 N 03.1429
    Der vom Senat entschiedene Fall eines fehlerhaft als Gemeindeverbindungsstraße eingestuften Straßenzugs, der - überwiegend außerhalb der geschlossenen Ortslage verlaufend - eine Verbindung zwischen mehreren Kreis-, Staats - und Bundesstraßen herstellt (BayVGH vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242), ist hiermit jedenfalls nicht vergleichbar.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 N 03.1429
    Darüber hinaus folgt die Antragsbefugnis aus dem Umstand, dass die Grundstücke der Antragsteller einer möglichen zusätzlichen Lärmbelastung infolge des ausbaubedingt erhöhten Verkehrsaufkommens auf der F*****straße ausgesetzt werden (vgl. BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 N 03.1429
    Denn im Normenkontrollverfahren ist das Gericht bei mehreren gerügten Rechtsfehlern dann nicht verpflichtet, jeden dieser Rechtsfehler zu ermitteln und gegebenenfalls gerade darauf seine Entscheidung zu stützen, wenn es einen anderen Rechtsfehler im Sinn der Entscheidungsreife für durchgreifend ansieht (vgl. BVerwG vom 20.6.2001 NVwZ 2002, 83 f.).
  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 N 03.1429
    Bei der Festsetzung von Straßen durch einen Bebauungsplan gehört der Verkehrslärmschutz grundsätzlich zum Kreis der abwägungsrelevanten Belange (vgl. BVerwG vom 14.11.2000 NVwZ 2001, 433).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 8 C 10906/11

    Bebauungsplan für eine Mehrzweckhalle in Neustadt-Haardt unwirksam

    Dies ist dann der Fall, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planung nach der erforderlichen Abwägung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, DVBl. 2011, 105 und juris, Rn. 22; BayVGH, Urteil vom 21. Dezember 2004 - 8 N 03.1429 - in NVwZ-RR 2005, 230 und juris, Rn. 40; Stock, a.a.O., § 214 BauGB Rn. 144).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 2 A 3.08

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur gewerblichen Nutzung

    Soweit die Antragstellerinnen unter Berufung auf das Urteil des Bayerischen VGH vom 21. Dezember 2004 (NVwZ-RR 2005, S. 530) rügen, dass der Bezirk die Erkenntnisse des von ihnen vorgelegten Gutachtens zum "Fachmarkt-Vorhaben G_____", einer Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung, vom Januar 2004 nicht in seine Planung eingestellt habe, vermögen sie kein Abwägungsdefizit darzutun.
  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 2 N 11.998

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan

    Es genügt vielmehr die konkrete Möglichkeit, dass ohne den Mangel im Abwägungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.1981 - 4 C 57/80 - BVerwGE 64, 33/39; BayVGH, U.v. 21.12.2004 - 8 N 03.1429 - NVwZ-RR 2005, 530).
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