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VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773 |
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FortsetzungsfeststellungsklageUrsprüngliche Verpflichtungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig;Keine Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens bei Verwirklichung des in der Baumasse reduzierten Bauvorhabens;Feststellungsinteresse - beabsichtigte ...
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- BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Die Absicht, einen Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen, kann ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorher erledigten Verwaltungsakts nur dann begründen, wenn der Amtshaftungsprozess nicht offensichtlich aussichtslos ist (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urt. v. 22.1.1998 NVwZ 1999, 404).Weiter fehlt es am Verschulden der Beklagten, weil das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Beklagten bejaht hat, so dass für eine schuldhafte Amtspflichtverletzung kein Raum ist (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urt. v. 22.1.1998 NVwZ 1999, 404; Besch. v. 9.8.1990 BayVBl 1991, 26).
- BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
Bauvorbescheid.
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO setzt voraus, dass - erstens - die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig war, - zweitens - nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, - drittens - ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und - viertens - ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. BVerwGE 109, 74/76; 106, 295/296).Die nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, etwa durch das Inkrafttreten eines Bebauungsplans (vgl. BVerwGE 109, 74), das Inkrafttreten einer Veränderungssperre (vgl. BVerwGE 106, 295), oder die Änderung des § 34 BBauG (vgl. BVerwGE 61, 128) führt in diesem Sinne zur Erledigung des Rechtsstreits.
- BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98
Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO setzt voraus, dass - erstens - die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig war, - zweitens - nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, - drittens - ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und - viertens - ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. BVerwGE 109, 74/76; 106, 295/296).Die nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, etwa durch das Inkrafttreten eines Bebauungsplans (vgl. BVerwGE 109, 74), das Inkrafttreten einer Veränderungssperre (vgl. BVerwGE 106, 295), oder die Änderung des § 34 BBauG (vgl. BVerwGE 61, 128) führt in diesem Sinne zur Erledigung des Rechtsstreits.
- BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97
Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Etwaige Verzugsschäden können im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden (BGH vom 18.06.1998 NVwZ 1998, 1329). - BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Dies kann auch mit § 144 Abs. 4 VwGO begründet werden, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im insofern vergleichbaren Revisionszulassungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BVerwGE 54, 99; BVerwG vom 22.7.1992 DVBl 1993, 49/50). - BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Die nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, etwa durch das Inkrafttreten eines Bebauungsplans (vgl. BVerwGE 109, 74), das Inkrafttreten einer Veränderungssperre (vgl. BVerwGE 106, 295), oder die Änderung des § 34 BBauG (vgl. BVerwGE 61, 128) führt in diesem Sinne zur Erledigung des Rechtsstreits. - BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Hierzu hätte das mit der Klage zunächst verfolgte Rechtsschutzziel in erster Linie aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre der Klägerin lagen, in dem Prozessverfahren nicht mehr zu erlangen gewesen sein müssen; der Wegfall des Interesses an der weiteren Verfolgung des Rechtsstreits allein hat keine Erledigung zur Folge (vgl. BVerwG NVwZ 1989, 48). - BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Wegen der durch die Rücknahme eines Bauantrags bewirkten Unmöglichkeit der Baugenehmigungsbehörde, über diesen Antrag noch zu entscheiden, führt auch die Rücknahme des Bauantrags zur Erledigung einer auf die Erteilung dieser Genehmigung gerichteten Verpflichtungsklage (vgl. BVerwG NVwZ 1989, 860). - BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Weiter fehlt es am Verschulden der Beklagten, weil das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Beklagten bejaht hat, so dass für eine schuldhafte Amtspflichtverletzung kein Raum ist (…st. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urt. v. 22.1.1998 NVwZ 1999, 404; Besch. v. 9.8.1990 BayVBl 1991, 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1987 - 21 A 330/87
Baurecht: Verhältnis zwischen Bau- und atomrechtlicher Genehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773
Der Bauherr ist zwar nicht gehindert, für ein Baugrundstück gleichzeitig oder hintereinander mehrere Bauanträge zu stellen, und kann sich dann frei entscheiden, von welcher der (erteilten) Genehmigungen er Gebrauch machen will (vgl. BayVGH v. 30.11.1976 Az. 269 I 73; OVG Münster NVwZ 1988, 554/555). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1992 - 7 A 81/89
Erschließung; Rücksichtnahmegebot; Verkehr; Verkehrseinrichtungen; …
- VGH Bayern, 30.05.2003 - 2 BV 02.690
- VGH Bayern, 25.08.1998 - 22 ZB 98.1960
- VG Ansbach, 28.07.2022 - AN 9 K 19.02429
Feststellungsklage gegen baurechtlichen Rückstellungsbescheid
Die Erledigung des Verwaltungsakts setzt voraus, dass dessen Beschwer nachträglich weggefallen ist (BVerwG, B.v. 08.08.2007 - 1 WB 52/06;… Schoch/Schneider VwGO/Gerhardt, § 113 Rn. 81), wobei sich der Eintritt des Wegfalls objektiv nach dem Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes und nicht etwa vom Klägerinteresse her beurteilt (VGH München, B.v. 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773; BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49/87).