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   VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035   

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https://dejure.org/2010,71492
VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035 (https://dejure.org/2010,71492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2010 - 11 CS 09.3035 (https://dejure.org/2010,71492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2010 - 11 CS 09.3035 (https://dejure.org/2010,71492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Gutachten ergänzungsbedürftig; Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
    Die für die Interessenabwägung geltenden Grundsätze - insbesondere auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2002 NJW 2002, 2378) - hat das Verwaltungsgericht zutreffend dargestellt.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
    Steht der Verlust der Fahreignung des Antragstellers nach Ergänzung des Gutachtens vom 4. Juni 2009 fest, ist im Hinblick auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. u.a. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250, vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315) - hier der noch ausstehenden Widerspruchsentscheidung - mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung nochmals der Frage nachzugehen, ob der Antragsteller inzwischen seine Fahreignung wieder erlangt hat, wie er das geltend macht.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
    Steht der Verlust der Fahreignung des Antragstellers nach Ergänzung des Gutachtens vom 4. Juni 2009 fest, ist im Hinblick auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. u.a. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250, vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315) - hier der noch ausstehenden Widerspruchsentscheidung - mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung nochmals der Frage nachzugehen, ob der Antragsteller inzwischen seine Fahreignung wieder erlangt hat, wie er das geltend macht.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
    In diesem Fall muss das Gericht die Tatsache des gegen die Eignung des Betroffenen sprechenden Gutachtens in dem Sinne berücksichtigen, dass es die Eignungsfrage abschließend klärt (vgl. BVerwG vom 19.3.1996 ZfS 1996, 318).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
    Das der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Januar 2006 (Az. 11 CS 05.1878/11 C 05.1879) zugrunde liegende medizinisch-psychologische Gutachten enthielt keinerlei Feststellungen zu einem fehlenden Trennungsvermögen des Betroffenen.
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. April 2006 (DAR 2006, 413) bezieht, lag dieser Entscheidung eine andere Sachverhaltskonstellation zugrunde.
  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 11 B 06.1051

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Anordnung einer ergänzenden

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CS 09.3035
    Im Berufungsverfahren wurde im Übrigen die nach der Einvernahme der Gutachterin im Klageverfahren ergangene abweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt (vgl. Urteil vom 10.3.2009 Az. 11 B 06.1051).
  • VG Augsburg, 15.04.2010 - Au 7 S 10.427

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum

    Eine auf ein Gutachten gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis ist aber nicht nur dann rechtlich einwandfrei, wenn das Gutachten ohne weiteres die Nichteignung des Betroffenen ergibt; die Entziehung kann auch dann rechtmäßig sein, wenn das schriftliche Gutachten dem Betroffenen die Eignung abspricht, aber in seiner Begründung nicht ohne weiteres überzeugt, sondern ergänzungs- oder erläuterungsbedürftig erscheint (BVerwG vom 19.3.1996 - a.a.O.; BayVGH vom 22.3.2010 - 11 CS 09.3035).

    In diesem Fall muss das Gericht die Tatsache des gegen die Eignung des Betroffenen sprechenden Gutachtens in dem Sinne berücksichtigen, dass es die Eignungsfrage abschließend klärt (BVerwG vom 19.3.1996 - a.a.O.; BayVGH vom 22.3.2010 - a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 11.06.2012 - B 1 S 12.309

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dies gilt insbesondere auch bei Alkoholabhängigkeit, selbst wenn bisher Alkoholmissbrauch im öffentlichen Straßenverkehr nicht bekannt geworden ist (vgl. hierzu insbesondere BayVGH vom 24.8.2010 Az. 11 CS 10.1139 in SVR 2011, 275 und vom 22.3.2010 Az. 11 CS 09.3035).
  • VG Bayreuth, 20.06.2013 - B 1 S 13.343

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dies gilt - selbst bei beruflicher Betroffenheit, wie sie hier vorgetragen wird - insbesondere auch bei Alkoholabhängigkeit, selbst wenn bisher Alkoholmissbrauch im öffentlichen Straßenverkehr nicht bekannt geworden ist (vgl. hierzu insbesondere BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - SVR 2011, 275 und B.v. 22.3.2010 - 11 CS 09.3035 - juris).
  • VG Bayreuth, 05.11.2015 - B 1 S 15.712

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Gutachtensbeibringung nach Entziehung der

    Dies gilt insbesondere auch bei Alkoholabhängigkeit, selbst wenn bisher ein Alkoholmissbrauch im öffentlichen Straßenverkehr nicht verzeichnet worden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511; B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139; B.v. 22.3.2010 - 11 CS 09.3035 - juris).
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