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   VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064   

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https://dejure.org/2015,6009
VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064 (https://dejure.org/2015,6009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064 (https://dejure.org/2015,6009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2015 - 19 ZB 13.2064 (https://dejure.org/2015,6009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstaufforstung; Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege; FFH-Gebiet; Grundstücksschäden durch Schwarzwild; Ermessensausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Entfernung der auf Teilflächen gepflanzten Bäume i.R.d. Erstaufforstung

  • rewis.io

    Beseitigung der Aufforstung in einem Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Entfernung der auf Teilflächen gepflanzten Bäume i.R.d. Erstaufforstung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt eine Aufforstung, die - wie hier unstreitig - den Verlust einer Fläche eines Lebensraumtyps des Anhangs I der FFH-Richtlinie darstellt, grundsätzlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie und ist damit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich unzulässig, soweit die Veränderung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann (U.v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 - juris Rn. 123 ff.).

    Als einschlägiger absoluter Orientierungswert ist von 100 m² auszugehen (BVerwG, U.v. 12.3.2008 a.a.O., Rn. 125, 126).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 19 B 98.2562
    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064
    (BGH, U.v. 26.1.1984 - III ZR 178.82 - juris; BayVGH, U.v. 25.10.2000 - 19 B 98.2562 - juris; Zerle/Hein/Brinkmann/Foerst/Stöckel, a.a.O., Art. 16 WaldG Anm. 14).
  • VerfGH Bayern, 10.10.1995 - 49-VI-94
    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064
    Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse müssen vielmehr vom geregelten Sachverhalt geboten und in ihrer Ausgestaltung selbst sachgerecht sein (vgl. BayVerfGH, 10.10.1995 - Vf 49-VI-94 - juris).
  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 19 ZB 98.1113
    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 19 ZB 13.2064
    a) Die Beantwortung der Frage, ob gemäß Art. 16 Abs. 7 BayWaldG a.E. eine Erlaubnis hätte versagt werden dürfen, erfordert eine umfassende Abwägung der Interessen des Grundeigentümers mit dem öffentlichen Interesse an der Versagung einer Erlaubnis (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2001 - 19 ZB 98.1113 - juris, Zerle/Hein/ Brinkmann/Foerst/Stöckel, Forstrecht in Bayern, Stand Juli 2012, Art. 16 WaldG Anm. 10, 11).
  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 3 K 15.1039

    Versagung einer Erstaufforstungserlaubnis

    Jede Prüfung eines Versagungsgrundes erfordert auf Ermessensebene eine umfassende Interessenabwägung der öffentlichen Belange mit denen des Antragstellers gegeneinander und untereinander (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 19 ZB 13.2064 - juris Rn. 27; B.v. 25.10.2000 - 19 B 98.2562 - juris Rn. 41/75; VG Augsburg, U.v. 24.9.2013 - Au 3 K 13.548 - juris Rn. 24/46; U.v. 7.5.2013 - Au 3 K 12.1411 - juris Rn. 17/27; U.v. 10.7.2012 - Au 3 K 11.1555 - juris Rn. 20; Zerle/Hein/Brinkmann/Foerst/Stöckel, Forstrecht in Bayern, 2. Aufl., Art. 16 BayWaldG Rn. 10).

    Insoweit hat der Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde in der mündlichen Verhandlung auch zutreffend darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nicht die Größe der beantragten Erstaufforstungsfläche maßgeblich ist, sondern deren naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit im Einzelfall (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 19 ZB 13.2064 - juris Rn. 15 - Aufforstung auf einer Fläche von ca. 0,3 ha).

  • VG München, 27.10.2020 - M 25 K 19.2950

    Erstaufforstung eines vormals landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum

    Die im Anschluss erfolgte Abwägung der Interessen des Grundeigentümers mit dem öffentlichen Interesse an der Versagung der Erlaubnis (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 19 ZB 13.2064 - beckonline BeckRS 2015, 43684 Rn. 11) konnte der Beklagte zugunsten der Belange des Naturschutzes treffen.

    Auf Beschränkungen seiner Rechte, die sich aus der besonderen Lage eines Grundstücks ergeben, muss ein Eigentümer bei der Ausübung seiner Eigentumsrechte, wie sie sich vorliegend in der Aufforstung des Grundstücks niederschlägt, Rücksicht zu nehmen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 19 ZB 13.2064 - beckonline BeckRS 2015, 43684 Rn. 20).

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