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VGH Bayern, 26.08.2008 - 8 B 08.172 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beiderseitige Erledigungserklärung; nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 8 B 08.172
In diesem Zusammenhang erschiene es auch nicht ausgeschlossen, die Grenzwertanhebung für Nitrat in der Trinkwasserverordnung (Anlage 2 zu § 2 Abs. 1 TrinkwV in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22.5.1986 BGBl I S. 760) als Ausdruck neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse und des technischen Fortschritts zu werten; solche Umstände können grundsätzlich als nicht voraussehbar im Sinn des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG angesehen werden mit der Folge, dass diese Vorschrift neuen technischen Entwicklungen Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 21.1.2004 NVwZ 2004, 618; vgl. ferner auch BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/24 f.). - BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. …
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 8 B 08.172
Davon kann allenfalls die Rede sein, wenn lediglich unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, oder wenn willkürlich aus der Luft gegriffene Behauptungen vorgetragen werden (vgl. BVerfG vom 18.6.1993 BayVBl 1993, 562/563); dafür liegen keinerlei Anhaltspunkte vor. - BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 8 B 08.172
Denn nach beiderseitiger Erledigungserklärung in Bezug auf die Hauptsache sind weitere Beweiserhebungen unstatthaft (vgl. BVerwG vom 7.1.1974 BVerwGE 46, 215/218). - BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von …
Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2008 - 8 B 08.172
In diesem Zusammenhang erschiene es auch nicht ausgeschlossen, die Grenzwertanhebung für Nitrat in der Trinkwasserverordnung (Anlage 2 zu § 2 Abs. 1 TrinkwV in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22.5.1986 BGBl I S. 760) als Ausdruck neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse und des technischen Fortschritts zu werten; solche Umstände können grundsätzlich als nicht voraussehbar im Sinn des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG angesehen werden mit der Folge, dass diese Vorschrift neuen technischen Entwicklungen Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 21.1.2004 NVwZ 2004, 618; vgl. ferner auch BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/24 f.).
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung; …
Entgegen der missverständlichen Formulierung durch das Erstgericht handelt es sich hierbei jedoch nicht um einen unzulässigen Ausforschungsantrag (vgl. hierzu BVerfG vom 18.6.1993 BayVBl 1993, 562/563; BayVGH vom 26.8.2008 Az. 8 B 08.172 BA S. 3), weil nicht unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, oder willkürlich aus der Luft gegriffene Behauptungen vorgetragen werden. - VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3339
Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des …
Die jetzigen Ausführungen der Klägerseite zum Verfahren der Stadt ... (Az. 8 B 08.172) liegen neben der Sache.