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   VGH Bayern, 26.08.2010 - 13 S 10.1733   

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https://dejure.org/2010,35813
VGH Bayern, 26.08.2010 - 13 S 10.1733 (https://dejure.org/2010,35813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2010 - 13 S 10.1733 (https://dejure.org/2010,35813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2010 - 13 S 10.1733 (https://dejure.org/2010,35813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Flurbereinigung; Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Flurbereinigungverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2010 - 13 S 10.1733
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein" der Parteilichkeit, d. h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG vom 15.10.1977 BVerfGE 46, 34/41).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2010 - 13 S 10.1733
    Verfahrensfehler rechtfertigen eine Ablehnung nur dann, wenn der Anschein besteht, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung oder auf Willkür beruht (BAG vom 29.10.1992 NJW 1993, 879; BayVGH vom 16.1.2007 Az. 13 A 05.988 RdNr. 10) oder ein Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des Verfahrensrechts vorliegt (BayVerfGH vom 16.5.2006 BayVBl 2007, 269).
  • VerfGH Bayern, 16.05.2006 - 98-VI-05
    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2010 - 13 S 10.1733
    Verfahrensfehler rechtfertigen eine Ablehnung nur dann, wenn der Anschein besteht, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung oder auf Willkür beruht (BAG vom 29.10.1992 NJW 1993, 879; BayVGH vom 16.1.2007 Az. 13 A 05.988 RdNr. 10) oder ein Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des Verfahrensrechts vorliegt (BayVerfGH vom 16.5.2006 BayVBl 2007, 269).
  • VGH Bayern, 16.01.2007 - 13 A 05.988
    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2010 - 13 S 10.1733
    Verfahrensfehler rechtfertigen eine Ablehnung nur dann, wenn der Anschein besteht, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung oder auf Willkür beruht (BAG vom 29.10.1992 NJW 1993, 879; BayVGH vom 16.1.2007 Az. 13 A 05.988 RdNr. 10) oder ein Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des Verfahrensrechts vorliegt (BayVerfGH vom 16.5.2006 BayVBl 2007, 269).
  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2304

    Flurbereinigung; Anhörungsrüge

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. August 2010 (Az. 13 S 10.1733) das Ablehnungsgesuch gegen das rechtskundige Mitglied des Spruchausschusses bei dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, RD L., zurückgewiesen.

    Zur Frage des Verbleibs bzw. des Verlusts der Kleinstflächenberechnungen hat der Vorsitzende des Spruchausschusses in seiner dienstlichen Äußerung vom 9. Juni 2009 (Az. 13 S 10.1733) ausgeführt, dass der Antragsteller für seine Einlageflurstücke Kleinstflächenberechnungen in Form von Auflistungen nach Größe und Wert der jeweiligen Teilfläche erhalten habe.

    Da also der Verlust an Datensätzen bezüglich Kleinstflächenberechnungen die Abfindungsflurstücke, nicht aber die Einlageflurstücke betrifft, ruft es keine Bedenken hervor, dass der Spruchausschuss in den an die herangezogenen anderen Teilnehmer gerichteten Schreiben vom 27. April 2009 (s. Akte Az. 13 S 10.1733) genau bezifferte Wertminderungen bei der jeweils betroffenen Teilfläche festgestellt hat.

    Da die weitere Begründung des Antragstellers vom 18. August 2010 (Az. 13 S 10.1733) keine substantiierten Einwände gegen die Wahrhaftigkeit der dienstlichen Äußerung vom 9. Juni 2009 enthält, war eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht veranlasst.

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