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   VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087   

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VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087 (https://dejure.org/2009,15738)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087 (https://dejure.org/2009,15738)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 22 ZB 07.3087 (https://dejure.org/2009,15738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedsgemeinde eines Abwasserzweckverbandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verrechnung von geschuldeten Abgaben mit erbrachten Aufwendungen nach dem Bayerischen Abwasserabgabengesetz (BayAbwAG); Rechtmäßigkeit eines Verrechnungsbescheides für die Errichtung einer Zuführungsanlage

  • Judicialis

    GG Art. 75; ; AbwAG § 10 Abs. 3; ; AbwAG § 10 Abs. 4; ; BayAbwAG Art. 9 Abs. 2 Satz 1; ; BayVwVfG Art. 48 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Rücknahme von Verrechnungsbescheiden innerhalb Jahresfrist; Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser; Errichtung oder Erweiterung einer Zuführungsanlage; Verrechnung durch einen Abwasserzweckverband als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 26.10.2007 - 22 ZB 07.2229

    Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser; Errichtung oder Erweiterung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Die Verrechnung nach § 10 Abs. 3, Abs. 4 AbwAG kommt im Hinblick auf Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayAbwAG nicht in Betracht (BayVGH vom 26.10.2007 NVwZ-RR 2008, 418).

    Diese Vorschrift gilt allgemein sowohl für die Anwendung des Art. 9 Abs. 1 BayAbwAG als auch für die unmittelbare Anwendung des § 10 Abs. 4 AbwAG (vgl. BayVGH vom 26.10.2007 NVwZ-RR 2008, 418; Amtliche Begründung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung, LT-Drs. 13/2782 S. 6; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Bayerisches Wassergesetz, Bd. 2, RdNr. 10 zu Art. 9 BayAbwAG).

    Das Verwaltungsgericht ist demgemäß zu Recht davon ausgegangen, dass die Möglichkeit einer Verrechnung nur besteht, wenn zwischen Abgabenschuldner und Investor Personenidentität besteht (vgl. BayVGH vom 26.10.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03

    Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Hierauf geht der Kläger in der Begründung des Zulassungsantrags nicht ein, obwohl auch der feststellbare Wille des historischen Gesetzgebers als maßgebliches Auslegungskriterium herangezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 21.7.2003 Az. 22 B 99.3330; bestätigt durch BVerwG vom 20.1.2004 BVerwGE 120, 27).

    Angesichts der Vielzahl möglicher Einzelfallgestaltungen ist der Gesetzgeber jedoch nicht verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 20.1.2004 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 21.7.2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330

    Umfang des Verrechnungsanspruchs nach § 10 Abs. 4 AbwAG

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Hierauf geht der Kläger in der Begründung des Zulassungsantrags nicht ein, obwohl auch der feststellbare Wille des historischen Gesetzgebers als maßgebliches Auslegungskriterium herangezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 21.7.2003 Az. 22 B 99.3330; bestätigt durch BVerwG vom 20.1.2004 BVerwGE 120, 27).

    Angesichts der Vielzahl möglicher Einzelfallgestaltungen ist der Gesetzgeber jedoch nicht verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 20.1.2004 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 21.7.2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Die Jahresfrist des Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG beginnt nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahme der Entscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. grundlegend BVerwG vom 19.12.1984 BVerwGE 70, 356).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Mit dem hiernach erforderlichen substantiellen Gewicht der Landesgesetzgebung wäre es nicht vereinbar, diese auf einen bloßen Nachvollzug bundesrechtlicher Gesetzgebungsanordnungen und auf die Wahl zwischen rechtlich vorgegebenen Alternativen zu beschränken (vgl. BVerfG vom 27.7.2004 BVerfGE 111, 226 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass der Begriff "Verrechnung" weder im Abwasserabgabengesetz selbst noch in anderen Gesetzen gesetzlich definiert ist und dieser Begriff - im Gegensatz zum noch im 2. Änderungsgesetz (1986) verwendeten Begriff der "Aufrechnung" (vgl. §§ 387 ff. BGB) - nicht begriffsnotwendig voraussetzt, dass gegenseitige Forderungen zur Verrechnung kommen (vgl. BGH vom 27.3.1985 BGHZ 94, 132; vgl. auch Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl. 2006, RdNr. 33 zu § 10).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 103.89

    Heranziehung zur Abwasserabgabe wegen Einleitung von Niederschlagswasser aus

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Die nur eingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes spricht bei Rahmenrecht daher "im Zweifel dafür, dass... die Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht weiter eingeschränkt werden soll, als dies der Wortlaut der Rahmenvorschrift zwingend erfordert" (BVerwG vom 3.7.1992 Az. 8 C 103/89 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.03.1998 - 5 UZ 249/98

    Abwasserabgabe: Verrechnung von Aufwendungen für eine Abwasserbehandlungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Ein Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz zur Erweiterung der Verrechnungsregelung auf bestimmte Investitionen von Indirekteinleitern hat auch bei der Neuregelung durch das 4. Änderungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vom 5. Juli 1994 (BGBl I S. 1453) keine Berücksichtigung gefunden (vgl. auch die bisher ergangene obergerichtliche Rechtsprechung und die Kommentarliteratur: HessVGH vom 25.3.1998 NVwZ-RR 1999, 144; OVG MV vom 25.7.2003 Az. 3 L 7/00; Köhler/Meyer, a.a.O., RdNr. 90 zu § 10; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, Bd. 2, RdNrn. 46, 52 zu § 10 AbwAG; Kotulla, AbwAG, 1. Aufl. 2005, RdNrn. 66 f. zu § 10).
  • VGH Bayern, 07.03.2007 - 22 ZB 05.2628
    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    Nach dieser Rechtsprechung, der der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgt (vgl. etwa BayVGH vom 19.4.2007 BayVBl 2008, 25, vom 7.3.2007 Az. 22 ZB 05.2628), wird die Jahresfrist erst in Lauf gesetzt, wenn die Behörde positive Kenntnis von den Tatsachen, welche die Rücknahme rechtfertigen, erhalten hat.
  • Drs-Bund, 01.08.1994 - BT-Drs 12/8344
    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
    In dem Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer (BT-Drs. 12/8344) heißt es außerdem im Zusammenhang mit der Diskussion der Einführung einer Indirekteinleiterabgabe, dass die bestehende Verrechnungsregelung für die Errichtung von Vorreinigungsanlagen durch Indirekteinleiter keine Anwendung finde (S. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2003 - 3 L 7/00
  • VG München, 05.10.2010 - M 2 K 09.3600

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedgemeinde eines

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass § 10 AbwAG verlangt, dass der Abgabenschuldner die zur Verrechnung gestellten Aufwendungen selbst erbracht hat (VGH Kassel, NVwZ-RR 1999, 144; OVG Greifswald v. 25.7.2003 - 3 L 7/00; BayVGH v. 26.10.2007 - 22 ZB 07.2229 - v. 27.1.2009 - 22 ZB 07.3087).

    Der Gesetzeszweck, finanzielle Anreize zur Schaffung und Verbesserung von Abwasserbehandlungsanlagen zu schaffen, erfordert es im Hinblick auf die Wahlmöglichkeiten der Gemeinden bei der Form ihrer kommunalen Zusammenarbeit, auf andere Förderungsmöglichkeiten von gemeindlichen Investitionen sowie die Möglichkeit der Umlegung der Kosten durch die Erhebung von Beiträgen jedoch nicht zwangsläufig, eine Verrechnung gemeindlicher Aufwendungen mit Schulden eines Dritten zuzulassen, auch wenn die Gemeinde indirekt über die Verbandsumlage diesen Dritten mitfinanziert (BayVGH v. 27.1.2009, a.a.O., juris RdNr. 10).

    Ein Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz zur Erweiterung der Verrechnungsregelung auf bestimmte Investitionen von Indirekteinleitern hat auch bei der Neuregelung durch das 4. Änderungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vom 5. Juli 1994 (BGBl I S. 1453) keine Berücksichtigung gefunden (vgl. hierzu bereits VGH Kassel, a.a.O. und zuletzt BayVGH v. 27.1.2009, a.a.O., juris RdNr. 11 m.w.N.).

    Angesichts der Vielzahl möglicher Einzelfallgestaltungen ist der Gesetzgeber jedoch nicht verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BayVGH v. 27.1.2009, a.a.O., juris RdNr. 12 m.w.N. aus der Rspr.).

    Dabei handelt es sich auch nicht nur um ein "bloßes Ausführungsgesetz", wie der Kläger meint (siehe im Einzelnen BayVGH v. 27.1.2009, a.a.O., juris RdNr. 14).

  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51

    Zulässigkeit der Verrechnung von Investitionskosten für die Errichtung des

    Der 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat als damals für das Wasserrecht zuständiger Senat im Beschluss vom 27. Januar 2009 (Az. 22 ZB 07.3087, ZfW 2009, 163) in einem gleichgelagerten Fall die Zulässigkeit der Verrechnung von Aufwendungen der Mitgliedsgemeinde eines Abwasserzweckverbands mit dessen Abwasserabgabenschuld bei fehlenden Personenidentität verneint.
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