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   VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824   

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https://dejure.org/2015,15108
VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824 (https://dejure.org/2015,15108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2015 - 21 BV 14.824 (https://dejure.org/2015,15108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 21 BV 14.824 (https://dejure.org/2015,15108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Bezirksschornsteinfegermeister, Zusatzversorgungssysteme, Altersversorgung, Versorgungsanstalt, Beitragserstattung, Anwartschaft auf Ruhegeld, Unverfallbare Anwartschaft

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Im Hinblick auf das Versorgungssystem der Bezirksschornsteinfegermeister habe der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwar eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bejaht (NVwZ 1983, 537).

    Das entspreche den die Entscheidung tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 12. Januar 1983 (2 BvL 23/81).

    Die Zusatzversorgung im Schornsteinfegerhandwerk und damit Gegenstand der hier inmitten stehenden Gesetzesbestimmungen erfüllt ersichtlich diese Voraussetzungen (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 12.1.1983 - 2 BvL 81; NVwZ 1983, 537/540 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Regelungen, die das System der Sozialversicherung den gewandelten Verhältnissen anpassen und diesen Veränderungen im Interesse der sozialen Sicherung Rechnung tragen, stellen mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein legitimes Gemeinwohlziel dar (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 - NJW 2007, 1577/1579).

    Der Kläger hat keine Strukturunterschiede von solcher Art und solchem Gewicht aufgezeigt, die es unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums rechtfertigen könnten, eine sachwidrige Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem anzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 - NJW 2007, 1577/1580).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Dem vom Kläger insoweit genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 (1 BvR 2014/95 - BVerfGE 103, 197) kann ein dahingehender Rechtssatz nicht entnommen werden.

    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die gesetzlich begründete Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrags und Regelungen zur näheren Ausgestaltung dieses Vertragstyps durch die Kompetenz des Bundes für die Materie des "privatrechtlichen Versicherungswesens" als Teil des Rechts der Wirtschaft im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG gedeckt sind (vgl. BVerfG, U.v. 3.4.2001 - 1 BvR 2014, 95; BVerfGE 103, 197/216).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Gesetzgebungskompetenz sei nicht zutreffend, weil der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden habe, dass das Schornsteinfegerrecht zum Handwerksrecht im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG gehöre und damit Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes sei (BVerfGE 1, 264/271).

    Zwar kann danach die Altersversorgung in einer Gesamtregelung für ein Handwerk nach Art. 74 Nr. 11 GG ihren Platz finden, wenn sie ein notwendiger Bestandteil des rechtlichen Berufsbildes dieses Handwerks ist (BVerfG, B.v. 30.4.1952 - 1 BvR 14/52 u.a. - BVerfGE 1, 264/272).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Dem Gesetzgeber sind deshalb insoweit im Grundsatz weite Grenzen bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums gezogen, die sich allerdings in dem Maße verengen, in dem Rentenansprüche oder Rentenanwartschaften durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistungen des Versicherten geprägt sind (vgl. BVerfG, U.v. 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257/292 f).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Zudem ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (so BVerfG, B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331/359 f.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Es handelt sich um eine privatnützig zugeordnete, durch nicht unerhebliche Eigenleistung erworbene vermögenswerte Rechtsposition, die nach ihrer objektiven Funktion der Existenzsicherung dient; es ist deshalb in diesem Zusammenhang unerheblich, dass der Kläger mit der gesetzlichen Rentenversicherung noch über weitere Möglichkeiten der Existenzsicherung verfügt (vgl. BVerfG, B.v. 12.2.1986 - 1 BvL 39/83 - BVerfGE 72, 9/21 und U.v. 28.4.1999 - 1 BvL 32/95 sowie 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1/34).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Es handelt sich um eine privatnützig zugeordnete, durch nicht unerhebliche Eigenleistung erworbene vermögenswerte Rechtsposition, die nach ihrer objektiven Funktion der Existenzsicherung dient; es ist deshalb in diesem Zusammenhang unerheblich, dass der Kläger mit der gesetzlichen Rentenversicherung noch über weitere Möglichkeiten der Existenzsicherung verfügt (vgl. BVerfG, B.v. 12.2.1986 - 1 BvL 39/83 - BVerfGE 72, 9/21 und U.v. 28.4.1999 - 1 BvL 32/95 sowie 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1/34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 1 B 33.09

    Bezirksschornsteinfegermeister; Versorgungsanstalt; Zusatzversorgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
    Dabei waren die Beiträge zur Zusatzversorgung in den Kehrgebühren als Teil der Geschäftskosten eingerechnet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 14.12.2010 - OVG 1 B 33.09 - juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 21 BV 17.337

    Altersversorgung von Bezirksschornsteinfegern

    Sie betrifft von den bei Erlass des Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze vorhandenen etwa 7.500 aktiven Mitgliedern der Beklagten mehr als 1.300 Mitglieder (vgl. das den Beteiligten zugeleitete Urteil des Senats vom 28.1.2015 - 21 BV 14.824 Rn. 47).

    Zugrunde gelegt sind dabei ein Beitragsausfall der Versorgungsanstalt im Jahr 2012 für die Monate Oktober 2012 bis einschließlich Dezember 2012, ein mittlerer monatlicher Beitrag in Höhe von 568, 50 Euro (Beitrag Beitrittsgebiet: 532, 00 Euro und Beitrag übriges Gebiet: 605, 00 Euro) und 1.300 Betroffene, welche die Wartezeit des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchfHwG nicht erfüllten (vgl. das den Beteiligten zugeleitete Urteil des Senats vom 28.1.2015 - 21 BV 14.824).

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 21 C 15.1785

    Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Beschwerde;

    Nur für den Personenkreis, der nicht mindestens fünf Jahre Beiträge zur Zusatzversorgung entrichtet hat, tritt aber der Erstattungsanspruch (oder die unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 4 SchfHwG bestehende Möglichkeit, durch eine Beitragsnachzahlung Anwartschaften auf Ruhegeld, Witwen- und Witwergeld sowie Waisengeld zu erwerben) an die Stelle der bis zum 31. Dezember 2012 erworbenen Anwartschaften auf Ruhegeld (BayVGH, U.v.28.1.2015 - 21 BV 14.824 und 989 - juris).
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