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   VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554   

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VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554 (https://dejure.org/2012,28902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.03.2012 - 11 B 10.2554 (https://dejure.org/2012,28902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. März 2012 - 11 B 10.2554 (https://dejure.org/2012,28902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage eines Verkehrsunternehmers gegen die Zustimmung zur Fahrplanänderung seines Konkurrenten; entsprechende Anwendbarkeit des § 13 Abs. 2 und 3 PBefG in einem solchen Fall.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1995 - 3 S 886/94

    Linienverkehrsgenehmigung: Bedeutung der Besitzstandsschutzklausel des PBefG § 13

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Das vom Verwaltungsgericht zur Begründung herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (vom 2.5.1995 Az. 3 S 886/94) verhalte sich zu den Maßstäben bei der Prüfung von Fahrplanänderungsanträgen ebenfalls nicht, sondern beschränke sich auf die Feststellung, dass, wenn die beantragte Änderung nach Linienführung, Haltestellen, Fahrtenzahl oder Verkehrszeiten eine wesentliche Änderung des Unternehmens gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG bewirke, sie zusätzlich einer Genehmigung nach §§ 9 ff. PBefG bedürfe.

    Mit dem Bescheid vom 11. Mai 2011 des Beklagten, mit dem der Beigeladenen eine erneute Genehmigung zum Betrieb der Linie 9497 erteilt wurde, wurde auch der dem Betrieb dieser Linie zu Grunde liegende Fahrplan neu festgesetzt (VGH Mannheim vom 2.5.1995 TranspR 1997, 121).

    Bewirkt die Änderung jedoch nach Linienführung, Haltestellen, Fahrtenanzahl und Verkehrszeiten eine wesentliche Änderung des Unternehmens im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, bedarf die Fahrplanänderung der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §§ 9 ff. PBefG (VGH BW vom 2.5.1995 - 3 S 886/94).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Diese Vorschrift ist auf Beurteilungsermächtigungen entsprechend anzuwenden; eine ordnungsgemäße administrative Beurteilungs- oder Prognoseentscheidung kann auch nachträglich ordnungsgemäß begründet werden (BVerwG vom 24.2.1993 BVerwGE 92, 132/136).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.000 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - NVwZ 2004, 1237).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Das dem Parallelbedienungsverbot zu Grunde liegende öffentliche Interesse und damit auch der Besitzstandsschutz steht einer Parallelbedienung grundsätzlich auch auf einem bloßen Teil einer Linie entgegen (BVerwG vom 6.4.2000 DVBl 2000, 1614).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Soweit der Prognosespielraum der Behörde reicht, prüft das Gericht eine behördliche Annahme künftiger Entwicklungen nur daraufhin, ob die Behörde von einer vollständig und zutreffend ermittelten Prognosebasis ausgegangen ist, ob sie den gesetzlich gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose - innerhalb dieses Rahmens - sachangemessen und methodisch einwandfrei erarbeitet wurde (BVerfG vom 24.10.2002 BVerfGE 106, 62/152; BVerwG vom 18.3.2004 BVerwGE 120, 227/232).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Dem Zweck des Vorverfahrens wurde jedenfalls damit Rechnung getragen (vgl. zur Entbehrlichkeit einer Widerspruchseinlegung unter dieser Voraussetzung ausführlich BVerwG vom 15.9.2010 NVwZ 2011, 501/503 f.).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Soweit die Behörde einen Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum durch eine planerische Abwägungsentscheidung auszufüllen hat, gilt die sog. Abwägungsfehlerlehre (BVerwG vom 28.11.2007 BVerwGE 130, 39).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Die Beurteilung muss von der Behörde so ausführlich begründet werden, dass dem nachprüfenden Gericht die ihm obliegende Kontrolle möglich wird (BVerwG vom 06.09.1995 BVerwGE 99, 185/189).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erübrigte sich hier jedoch deshalb, weil die Regierung, die gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO hier nicht nur Ausgangs-, sondern auch Widerspruchsbehörde ist, mit Schriftsätzen vom jeweils 3. November 2008 die Abweisung der Klage beantragt hat, ohne das Fehlen eines Vorverfahrens zu rügen (vgl. z.B. BVerwG vom 27.2.1963 BVerwGE 15, 306/310; vom 23.10.1980 Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
    Die Entscheidung ist deshalb ähnlich wie andere planerische Verwaltungsentscheidungen der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglich (BVerwG vom 28.7.1989 BVerwGE 82, 260/265, BVerwG vom 29. Oktober 2009 VerkMitt 2010 Nr. 33 S. 34).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • VG Augsburg, 24.06.2008 - Au 3 K 07.1310

    Zustimmung; Fahrplanänderung; Parallelverkehr; Beurteilungsmaßstab;

  • VG Augsburg, 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663

    Beurteilungsspielraum; Anhörung

  • VG München, 25.03.2015 - M 23 K 13.3440

    Konkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht; Parallelbedienungsverbot;

    Im Rahmen einer Drittanfechtungsklage sind nur die Versagungsgründe zu überprüfen, die drittschützende Wirkung haben, hier folglich insbesondere die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 PBefG (vgl. BayVGH, U. v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 57).

    Die Ersetzung der fehlerhaften behördlichen Prognose durch eine gerichtliche Prognose kommt nicht in Betracht (vgl. BayVGH, U. v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 57 m. w. N.).

    Unter der Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist jedoch auch die Abgrenzung des Parallelbedienungsverbots auf das Hilfskriterium der geringfügigen Beeinträchtigungen angewiesen, die trotz entgegenstehender öffentlicher oder privater Interessen hingenommen werden müssen (Heinze, a. a. O., § 13 Rn. 56, 86; im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 24.5.2012 - 7 A 10246/12 - juris Rn. 29ff; BayVGH, U. v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 60).

    Insbesondere liegt Parallelbedienung auch vor, wenn zwei Verkehre nicht auf derselben Trasse verlaufen, aber denselben Quell- und Zielverkehrsraum bedienen (vgl. BayVGH, U. v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554, juris Rn. 59 m. w. N.; Heinze in Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage, § 13 Rn. 56).

    Diese absehbare Entwicklung hat der Beklagte jedoch sowohl im streitgegenständlichen Bescheid als auch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren unberücksichtigt gelassen (vgl. zur Möglichkeit der Ergänzung einer administrativen Beurteilungs- oder Prognoseentscheidung im gerichtlichen Verfahren BayVGH, U. v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 60).

    Sollte der Beklagte davon ausgehen, dass die spätere morgendliche Abfahrt Richtung P. einen solchen erheblichen Vorteil darstellt, dass er von allen Schülern genutzt würde, so hätte sich die Frage einer Lücke im Verkehrsangebot gestellt (vgl. BayVGH, U. v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 62).

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085

    Linienverkehr mit Omnibussen; Linienverkehrsgenehmigung; Zustimmungen zur

    Mit dem Bescheid vom 19. Juni 2008 des Beklagten, mit dem dem Beigeladenen zu 1 eine erneute Genehmigung zum Betrieb der Linien 648/649 erteilt wurde, wurden auch die dem Betrieb dieser Linien zu Grunde liegende Fahrpläne (neu) festgesetzt, da sie Bestandteil des Genehmigungsantrags waren (BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554).

    Spätere Änderungen des Fahrplans, denen nach § 40 Abs. 2 PBefG zugestimmt wird, modifizieren in einem solchen Fall in rechtsgestaltender Weise die ursprüngliche Genehmigung (BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554).

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 11 ZB 15.1901

    Genehmigung eines Omnibuslinienverkehrs

    Vielmehr liegt nach der Rechtsprechung des Senats Parallelverkehr auch vor, wenn zwei Verkehre zwar nicht auf derselben Trasse verlaufen, aber denselben Quell- und Zielverkehrsraum bedienen (vgl. BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 59 m. w. N.) und die Kurse der beiden Linien in einem echten Konkurrenzverhältnis stehen, so dass mit einem Abwandern der Fahrgäste an den gemeinsamen Haltestellen zu rechnen ist.

    Nach Ermittlung der prognostisch zu erwartenden Beeinträchtigung der bestehenden Linie muss diese mit den öffentlichen Verkehrsinteressen, zu denen auch die wesentliche Verbesserung durch den beantragten Parallelverkehr gehört, und dem Interesse des diese Linie betreibenden Unternehmers abgewogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 60).

  • BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16

    Fernbus; Buslinienverkehr; Fernbuslinienverkehr; Personenfernverkehr;

    Vielmehr hat sie regelmäßig auch zu prüfen, ob durch eine Änderung des bisherigen Fahrplans öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG; s. dazu auch VGH München, Urteil vom 28. März 2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 55 f. sowie Bauer, PBefG, § 40 PBefG Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 11 CS 13.64

    Zustimmung zur Fahrplanänderung

    Mit dem Bescheid vom 19. Juni 2008 des Antragsgegners, mit dem der Beigeladenen eine erneute Genehmigung zum Betrieb der Linien 648 und 649 erteilt wurde, wurden auch die dem Betrieb dieser Linien zugrunde liegenden Fahrpläne (neu) festgesetzt, da sie Bestandteil des Genehmigungsantrags waren (BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554).

    Spätere Änderungen des Fahrplans, denen nach § 40 Abs. 2 PBefG zugestimmt wird, modifizieren in einem solchen Fall in rechtsgestaltender Weise die ursprüngliche Genehmigung (BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554).

  • VK Südbayern, 24.07.2014 - Z3-3-3194-1-22-05/14

    Wer Verkehrsleistungen lediglich organisiert ist kein Sektorenauftraggeber!

    Insbesondere liege Parallelbedienung auch vor, wenn zwei Verkehre nicht auf derselben Trasse verlaufen, aber denselben Quell- und Zielverkehrsraum bedienen und durch den Anzug der Fahrgäste ein ruinöser Wettbewerb erzielt werden würde (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 28.03.2012 - 11 B 10.2554).
  • VG München, 16.11.2016 - M 23 K 15.2015

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

    Unter der Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist jedoch auch die Abgrenzung des Parallelbedienungsverbots auf das Hilfskriterium der geringfügigen Beeinträchtigungen angewiesen, die trotz entgegenstehender öffentlicher oder privater Interessen hingenommen werden müssen (Heinze in Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage, § 13 Rn. 56, 86; im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 24.5.2012 - 7 A 10246/12 - juris; BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554 - juris).
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