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   VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951   

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https://dejure.org/2010,70493
VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951 (https://dejure.org/2010,70493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2010 - 6 CS 10.951 (https://dejure.org/2010,70493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 6 CS 10.951 (https://dejure.org/2010,70493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; Bestimmtheitsgebot; Anlagenbegriff; Widmungsfiktion; Entstehen der Beitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91

    Keine Verletzung des sich aus GG Art 14 Abs 1 ergebenden Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951
    Die Widmungsfiktion mit unanfechtbarer Eintragung in das Bestandsverzeichnis bei der erstmaligen Anlegung des Bestandsverzeichnisses ist in Art. 67 Abs. 4 BayStrWG gesetzlich vorgesehen und rechtlich im Hinblick auf das von Art. 67 BayStrWG verfolgte Anliegen einer umfassenden Rechtsbereinigung auf dem Gebiet des Straßen- und Wegerechts nicht zu beanstanden (BayVGH, Urteil vom 12.12.2000, 8 B 99.3111 ; BVerfG, Beschluss vom 17.9.1999, 1 BvR 1771/91 ).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951
    Wie weit eine einzelne Erschließungsanlage reicht und wo eine andere beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (BVerwG, Urteil vom 7.6.1996, 8 C 30/94 ; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2005, 6 CS 03.2773 ).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951
    Die von dieser Vorschrift verlangte bebauungsplanersetzende Planung einer Erschließungsanlage kann auch durch einen internen Vorgang erfolgen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.4.2006, 6 ZB 04.3537 ; BVerwG, Urteil vom 26.11.2003, 9 C 2/03 ; Driehaus, a.a.O., § 7 Anm. 20).
  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 B 99.3111
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951
    Die Widmungsfiktion mit unanfechtbarer Eintragung in das Bestandsverzeichnis bei der erstmaligen Anlegung des Bestandsverzeichnisses ist in Art. 67 Abs. 4 BayStrWG gesetzlich vorgesehen und rechtlich im Hinblick auf das von Art. 67 BayStrWG verfolgte Anliegen einer umfassenden Rechtsbereinigung auf dem Gebiet des Straßen- und Wegerechts nicht zu beanstanden (BayVGH, Urteil vom 12.12.2000, 8 B 99.3111 ; BVerfG, Beschluss vom 17.9.1999, 1 BvR 1771/91 ).
  • VGH Bayern, 06.04.2006 - 6 ZB 04.3537
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951
    Die von dieser Vorschrift verlangte bebauungsplanersetzende Planung einer Erschließungsanlage kann auch durch einen internen Vorgang erfolgen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.4.2006, 6 ZB 04.3537 ; BVerwG, Urteil vom 26.11.2003, 9 C 2/03 ; Driehaus, a.a.O., § 7 Anm. 20).
  • VGH Bayern, 16.09.2005 - 6 CS 03.2773
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 CS 10.951
    Wie weit eine einzelne Erschließungsanlage reicht und wo eine andere beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (BVerwG, Urteil vom 7.6.1996, 8 C 30/94 ; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2005, 6 CS 03.2773 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 6 A 10976/20

    Wiederkehrende Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege; Bestimmtheit; Ermittlung

    Eine zur Gewährleistung der Bestimmtheit notwendige Angabe jedweder Investitionsaufwendung oder Unterhaltungsmaßnahme auf einzeln zu benennenden Wegen käme vielmehr einer Art Aufwands- oder sogar Kostenzusammenstellung gleich, die jedoch nicht zum verfügenden Teil des Beitragsbescheides gehört und somit nicht mehr dem Bestimmtheitsgebot unterliegt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 A 11132/10.OVG -, n.v.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 6 CS 10.951 -, juris Rn. 10; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.Lfg. März 2020, § 8 Rn. 76, m.w.N.).
  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.5172

    Erschließungsbeitrag, Bestimmtheit des Beitragsbescheids, Anwendbarkeit des

    Wird eine bereits gewidmete Straße im Rahmen ihrer - erschließungsbeitragsrechtlich - erstmaligen endgültigen Herstellung lediglich verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, ist eine erneute Widmung somit entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 CS 10.951 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 24.10.2005 - 6 B 01.2416 - juris Rn. 31).
  • VG München, 19.11.2013 - M 2 K 13.1527

    Straßenausbaubeitrag; Wirksamkeit der Satzung; Bestimmtheit (einheitliche

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.6.2010 - 6 CS 10.951 - juris Rn. 9) muss ein Beitragsbescheid in seinem verfügenden Teil hinreichend deutlich erkennen lassen, von wem was für welche Maßnahme und für welches Grundstück gefordert wird.
  • VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01905

    Straßenausbaubeitrag; Kanalerneuerung; Abschnittsbildung; keine Bindung an

    Den Bestimmtheitsanforderungen an Beitragsbescheide ist genüge geleistet, wenn der Adressat aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der gemeindlicherseits gegebenen Begründung oder aus anderen den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit bezüglich des Inhalts zu gewinnen vermag (vgl. z.B. BayVGH vom 28.6.2010, 6 CS 10.951).
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