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   VGH Bayern, 28.10.2013 - 7 CE 13.10280   

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https://dejure.org/2013,34038
VGH Bayern, 28.10.2013 - 7 CE 13.10280 (https://dejure.org/2013,34038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2013 - 7 CE 13.10280 (https://dejure.org/2013,34038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - 7 CE 13.10280 (https://dejure.org/2013,34038)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 7 CE 13.10021

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2012/2013); vorklinischer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2013 - 7 CE 13.10280
    Das Vorbringen des Antragstellers entspricht in weiten Teilen seiner Beschwerdebegründung im Verfahren 7 CE 13.10021 zum WS 2012/2013. In seinem hierzu ergangenen Beschluss vom 8. Mai 2013 hat der Senat ausgeführt, dass die FAU der Beschwerdeerwiderung der Landesanwaltschaft Bayern zufolge Lehrveranstaltungen, die gemeinsam von mehreren Lehreinheiten durchgeführt werden, bei der Berechnung des Dienstleistungsexports entsprechend dem tatsächlich angebotenen Anteil aufteilt (BayVGH, B.v. 8.5.2013 - 7 CE 10021 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 15.03.2024 - AN 2 E 23.10052

    Antragsgegner, Studiengang Zahnmedizin, Verwaltungsgerichte,

    Denn diese sind regelmäßig kapazitätsrechtlich nicht zu berücksichtigen, sofern nicht ausnahmsweise konkrete Hinweise für eine Rechtspflicht der Stelleninhaber gegenüber der Hochschule bestehen, Lehrleistungen zu erbringen, oder der Drittmittelgeber mit einem Einsatz in der Lehre einverstanden ist (BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10280 - BeckRS 20123, 58943 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des

    Die von der UR insoweit zugrunde gelegte Berechnung mit einem Schwundausgleichsfaktor von 1, 000 erweist sich insoweit als fehlerhaft, als die UR dabei offenbar entgegen der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 - juris Rn. 9; B.v. 25.11.2013 - 7 CE 13.10315 - juris Rn. 16; B.v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10280 - juris Rn. 12) beurlaubte Studierende herausgerechnet und nach Ende der Beurlaubung als Rückkehrer hinzugezählt hat (Schriftsatz des Antragsgegners vom 26.2.2014, S. 11 f. und Anlage 13).
  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 7 CE 14.10034

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg, erstes Fachsemester (WS 2013/2014); Lehrdeputat

    Insbesondere bestehen in kapazitätsrechtlicher Hinsicht entgegen der Beschwerdebegründung keine Bedenken gegen die von der FAU angesetzte Gruppengröße g = 200 (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10280 - juris Rn. 13).
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