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   VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107   

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https://dejure.org/2011,64827
VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107 (https://dejure.org/2011,64827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107 (https://dejure.org/2011,64827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2011 - 13a ZB 11.30107 (https://dejure.org/2011,64827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; individuelle Gefahr für Leib oder Leben durch willkürliche Gewalt; Gefahrendichte in Laghman (Ostregion); extreme allgemeine Gefahrenlage; Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107
    Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, lassen sich daraus jedoch nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107
    Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, lassen sich daraus jedoch nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107
    Eine extreme Gefahrenlage im Sinn einer Schutzlücke besteht z.B. dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungerstod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107
    In der auch vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 = InfAuslR 2010, 404) ist bereits geklärt, dass der Kläger die Beweismittel für eine Gefahr aufgrund eines innerstaatlichen Konflikts nicht vorlegen muss.
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG vom 8.2.2011 NVwZ-RR 2011, 382).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107
    Des weiteren ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mittlerweile geklärt, dass ein arbeitsfähiger, gesunder Mann, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten zu tragen hat, auch ohne nennenswertes Vermögen im Fall einer zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland Afghanistan in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten etwa in Kabul ein kümmerliches Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107
    Dies ist vorliegend nicht der Fall; insbesondere berührt die Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) den Regelungsgehalt des Art. 103 Abs. 1 GG nicht; denn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt nur sicher, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).
  • VG Ansbach, 10.07.2014 - AN 11 K 14.30425

    Keine Flüchtlingszuerkennung für Paschtunen aus Provinz ...; schon unglaubhaftes

    In Anbetracht einer amtlich geschätzten Gesamtbevölkerung in der Provinz von über 413.000 bzw. 441.000 Millionen Menschen, davon über 94.000 im Distrikt Qarghayi kann aber eine konkrete individuelle Gefahr im vorgenannten Sinn durch die bloße Anwesenheit nach alledem dort daher nicht angenommen werden (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 13a ZB 11.30107 - juris).
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