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   VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886   

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https://dejure.org/2011,30376
VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886 (https://dejure.org/2011,30376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2011 - 8 ZB 11.886 (https://dejure.org/2011,30376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2011 - 8 ZB 11.886 (https://dejure.org/2011,30376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsstreit um eine Sonder-nutzungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Grundsätzlich muss ein Verfahrensbeteiligter allerdings alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfG vom 19.5.1992, BVerfGE 86, 133/144 f.).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Indes scheidet nach ständiger Rechtsprechung die Annahme eines besonderen Feststellungsinteresses wegen eines angestrebten Amtshaftungsprozesses dann aus, wenn dieser sich als offensichtlich aussichtslos erweist (vgl. BVerwG vom 8.12.1995 BVerwGE 100, 83/92 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Von Letzterem ist regelmäßig dann auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das in Rede stehende Verwaltungshandeln in einem Klageverfahren gebilligt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG vom 9.6.2009 NVwZ 2009, 1431 RdNr. 18).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Dies ist immer dann der Fall, wenn bereits ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar wird, dass der behauptete Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG vom 29.4.1992 NVwZ 1992, 1092).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Dass es regelmäßig nicht ausreicht, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage allein auf die Absicht zur Führung eines Amtshaftungsprozesses hinzuweisen, um das besondere Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO darzutun, entspricht ständiger Praxis der Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 4.3.1976 BVerwGE 53, 134/137 f.; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010 RdNr. 87 zu § 113).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zum Folgenden m.w.N. BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295 ff.) gebietet der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör für das gerichtliche Verfahren, dass jeder Verfahrensbeteiligte vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen soll, um auf diese Weise Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können.
  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 22 ZB 10.1142

    Unzulässige (Fortsetzungs-)Feststellungsklage; Feststellungsinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Richtigkeitszweifel an nicht entscheidungstragenden Gründen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils rechtfertigen die Zulassung der Berufung, selbst wenn sie durchgreifen würden, nicht (vgl. BayVGH vom 10.6.2010 Az. 22 ZB 10.1142 ).
  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 10.2414

    Fortsetzungsfeststellungsklage; gaststättenrechtliche nachträgliche Auflage für

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Hieran würde selbst eine etwaige gegenteilige Auffassung eines Rechtsmittelgerichts nichts ändern (vgl. BayVGH vom 21.12.2010 GewArch 2011, 217/218).
  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 8 BV 07.2045

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Luftsicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886
    Diesem Zweck kann die Fortsetzungsfeststellungsklage dann nicht mehr genügen, wenn sich die Entscheidungssituation der Behörde wesentlich verändert hat, mithin keine vergleichbaren Kriterien die Entscheidung determinieren (vgl. BayVGH vom 2.2.2009 Az. 8 BV 07.2045 RdNr. 29).
  • VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479

    Fehlendes Interesse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Sinn und Zweck einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bei Vorliegen einer Wiederholungsgefahr ist es, der Behörde eine Richtschnur für zukünftig unter im Wesentlichen gleichen Bedingungen zu treffende Entscheidungen aufzuzeigen und so weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 8 ZB 11.886 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

    Es mangelt an der konkreten Gefahr einer Wiederholung der Durchsuchungsmaßnahme unter im Wesentlichen gleichen Bedingungen, weshalb eine gerichtliche Entscheidung dem Zweck der Fortsetzungsfeststellungsklage, für künftig zu treffende Polizeimaßnahmen eine Richtschnur rechtmäßigen Handelns aufzuzeigen und so weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, nicht gerecht werden kann (BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 8 ZB 11.886 - juris Rn. 11).
  • VG München, 24.10.2016 - M 26 K 16.1226

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Sinn und Zweck einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bei Vorliegen einer Wiederholungsgefahr ist es, der Behörde eine Richtschnur für zukünftig unter im Wesentlichen gleichen Bedingungen zu treffende Entscheidungen aufzuzeigen und so weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 8 ZB 11.886 - juris).
  • VG München, 23.06.2016 - M 17 K 14.2634

    Umstellung einer Verpflichtungsklage auf Auskunftserteilung nach dem IFG in eine

    Sinn und Zweck einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bei Vorliegen einer Wiederholungsgefahr ist es, der Behörde eine Richtschnur für zukünftig unter im Wesentlichen gleichen Bedingungen zu treffende Entscheidungen aufzuzeigen und so weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 8 ZB 11.886 - juris Rn. 11).
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