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   VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682   

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https://dejure.org/2002,23512
VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682 (https://dejure.org/2002,23512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.04.2002 - 20 N 01.1682 (https://dejure.org/2002,23512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. April 2002 - 20 N 01.1682 (https://dejure.org/2002,23512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Planung eines neuen Wohngebiets, Unterlassen der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Ausreichend, aber auch notwendig dafür, den Antragstellern im vorliegenden Verfahren eine Angriffsbefugnis zuzuerkennen, ist somit zum einen ein negatives Betroffensein und zum anderen die sich daraus ergebende Möglichkeit einer Verletzung des Abwägungsgebots (BVerwGE 107, 215 ).

    Dies eröffnet ihm bereits die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO , ohne dass zusätzlich noch zur Beachtlichkeit des behaupteten Abwägungsfehlers oder zur tatsächlichen Verletzung der benannten Belange ausgeführt werden müsste (BVerwGE 107, 215/218 f.).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Dieses Abstellen auf die Abwägungserheblichkeit von Interessen Dritter war bereits vor Inkrafttreten des 6. VwGO -ÄndG maßgeblich (grundlegend BVerwGE 59, 87 ).

    Nicht abwägungserheblich - und damit keine Antragsbefugnis begründend - sind geringwertige oder bereits vorbelastete Belange, sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht (BVerwGE 59, 87/94 ff.; vgl. auch ausführlich Saringhausen NVwZ 1996, 110).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Die Antragsgegnerin hat kein darüber hinausgehendes Festsetzungsfindungsrecht (BVerwGE 92, 56/67), ihre Planungshoheit ist vielmehr durch den Typenzwang der BauNVO eingeschränkt (BVerwG vom 23.12.1997, NVwZ-RR 1998, 538 ).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Ein über diese Situationsbedingtheit hinausgehendes Interesse etwa an der Erhaltung einer besonderen Aussicht wird von den Antragstellerinnen zu 1 und 2 nicht dargetan (zur Abwägungsunerheblichkeit der Beeinträchtigung der Aussicht im Regelfall, BVerwG vom 9.2.1995, NVwZ 1995, 895).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Mit ihrem vermeintlichen Kunstgriff, nämlich nur in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung des Bebauungsplanes von einer Wohnbebauung auszugehen, dieser aber mit fehlenden zielgerichteten Festsetzungen den erforderlichen Schutz vorzuenthalten, verstößt die Antragsgegnerin auch gegen die aus § 1 Abs. 5 BauNVO folgende Beschränkung der Möglichkeiten zu verbindlichen bauplanerischen Festsetzungen (BVerwGE 107, 256 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Planerische Festsetzungen können somit auch unmittelbar den Wert betroffener Flächen beeinflussen (BVerfGE 70, 35/53).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Im Gegensatz zum Eigentümer eines im Plangebiet liegenden Grundstücks, dem im Normenkontrollverfahren aufgrund ihn unmittelbar betreffender Festsetzungen durchwegs eine Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zuerkannt werden muss (BVerwG vom 10.3.1998, NVwZ 1998, 732 ), ist bei Prüfung der Antragsbefugnis für Eigentümer von Grundstücken, die außerhalb des Plangebiets liegen, stets auf ein mögliches Betroffensein in einem abwägungserheblichen Belang abzustellen.
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Ebenso muss es für den Eigentümer mittelbar betroffener, außerhalb des Plangebiets liegender Grundstücke erkennbar und vorhersehbar sein, mit welchen Beschränkungen seines Eigentums er infolge der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu rechnen hat (BVerwG vom 11.3.1988, NVwZ 1989, 659).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Ein Vertrauen auf den Bestand bzw. Fortbestand der bisherigen planungsrechtlichen Situation war - auch angesichts der Vorgaben des Flächennutzungsplans (die angrenzenden Flächen werden als Baugebiete nach § 5 bzw. § 7 BauNVO dargestellt) - in keiner Weise begründet worden (vgl. BVerwG vom 20.8.1992, NVwZ 1993, 468 zur Abwägungsrelevanz des Status-quo-Interesses).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2002 - 20 N 01.1682
    Ein derart ergänzendes Verfahren scheidet nur aus, wenn ein festgestellter Mangel das Grundgerüst der Abwägung betrifft (BVerwG vom 10.11.1998, NVwZ 1999, 420 ).
  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

  • BVerwG, 25.05.2000 - 4 BN 17.00

    Bebauungsplan; Behebung von Mängeln; ergänzendes Verfahren; Ausgleich von

  • BVerwG, 16.03.2000 - 4 BN 6.00

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Ergänzemdem Verfahrens

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