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   VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731   

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https://dejure.org/2017,40732
VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731 (https://dejure.org/2017,40732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2017 - 21 BV 16.1731 (https://dejure.org/2017,40732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 21 BV 16.1731 (https://dejure.org/2017,40732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayRDG Art. 1 S. 1, 2 u. 3, Art. 2, Art. 4 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2 S. 6, Art. 21 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 S. 3 u. Abs. 2, Art. 24 Abs. 4 S. 1, 2 u. 3, Art. 25 Abs. 1 S. 2, Art. 27 Abs.... 2, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Art. 31 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 u. 2 S. 3, Art. 38, Art. 39 Abs. 1, 3 u. 4 S. 1, Art. 41 Abs. 1, Art. 50 Abs. 1; BayRDG 1990 Art. 2, Art. 4 Abs. 1 S. 1; RettG NRW § 19 Abs. 4
    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für einen (bodengebundenen) Krankentransport außerhalb von öffentlichen Rettungsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für einen (bodengebundenen) Krankentransport außerhalb von öffentlichen Rettungsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungsdienstrecht; Genehmigung zur Durchführung von qualifiziertem bodengebundenem Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes; Krankentransport beschränkt auf die Beförderung intensivpflegebedürftiger und heimbeatmeter Patienten nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 18.10.2005 - 21 B 99.1017
    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731
    Bei dieser Verträglichkeitsprüfung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen ist, ob die Genehmigungsbehörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, die maßgeblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2005 - 21 B 99.1017 - juris; BVerwG, U.v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - juris).

    2.2.1 Eine Verträglichkeitsprüfung nach Art. 24 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 BayRDG ist durchzuführen, ohne dass vorab zu fragen ist, ob überhaupt ein (voll) funktionsfähiger Rettungsdienst vorliegt, der beeinträchtigt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2005 - 21 B 99.1017 - juris; OVG NW, U.v. 7.3.2007 - 13 A 3700/04 - juris zur vergleichbaren Bestimmung des § 19 Abs. 4 RettG NRW).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04

    Durchführung des Rettungsgesetzes NRW

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731
    2.2.1 Eine Verträglichkeitsprüfung nach Art. 24 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 BayRDG ist durchzuführen, ohne dass vorab zu fragen ist, ob überhaupt ein (voll) funktionsfähiger Rettungsdienst vorliegt, der beeinträchtigt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2005 - 21 B 99.1017 - juris; OVG NW, U.v. 7.3.2007 - 13 A 3700/04 - juris zur vergleichbaren Bestimmung des § 19 Abs. 4 RettG NRW).

    Die ungehinderte Zulassung von privaten Unternehmern ließe gerade im Fall einer ohnehin geminderten Funktionsfähigkeit deren (weitere) Beeinträchtigung befürchten (vgl. OVG NW, U.v. 7.3.2007 - 13 A 3700/04 - juris).

  • BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14

    Beihilfefähigkeit von Familien- und Haushaltshilfen; Begriff der überwiegenden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731
    Dennoch ist bei der im Rahmen der Gesetzesinterpretation gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.10.2014 - 5 B 30.14 - juris) davon auszugehen, dass Krankentransportwagen die lediglich für einen (eng) beschränkten Patientenkreis genehmigt sind, in einem Flächenstaat innerhalb der Rettungsdienstbereiche nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise so eingesetzt werden können, dass sie hinreichend ausgelastet sind und dennoch die Versorgung der betroffenen Patienten im Bedarfsfall innerhalb eines angemessenen Zeitraums sichergestellt ist.
  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731
    1.4 Das nach dem Wortlaut, dem Regelungszusammenhang und der Entstehungsgeschichte des Art. 22 Abs. 1 BayRDG gebotene Verständnis vom Inhalt einer rettungsdienstlichen Genehmigung entspricht auch dem Ziel des bayerischen Rettungsdienstgesetzes, das darin besteht, eine flächendeckende, effektive und wirtschaftliche Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst in Bayern sicherzustellen (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.5.2012 - Vf. 1-VII-10; LT-Drs. 16/14915 S. 9).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731
    Bei dieser Verträglichkeitsprüfung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen ist, ob die Genehmigungsbehörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, die maßgeblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2005 - 21 B 99.1017 - juris; BVerwG, U.v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - juris).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731
    2.2.2 Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn der öffentliche Rettungsdienst im betroffenen Rettungsdienstbereich Allgäu offensichtlich nicht in der Lage ist, die Nachfrage im Bereich der Leistung "Krankentransport" zu decken (vgl. EuGH, U.v. 25.10.2001 - C-475/99 - juris).
  • VG München, 30.01.2024 - M 13 K 21.5706

    Rettungsdienstrecht, Genehmigung zur Durchführung von Krankentransport außerhalb

    Die Klägerin hat in dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BayVGH, U.v. 30.5.2017 - 21 BV 16.1731 - BeckRS 2017, 128947 [Rn. 40] - BayVBl 2018, 454) einen Anspruch darauf, dass ihre Anträge vom 3. November 2020 - ergänzt durch die Formblätter vom 3. August 2021 - vom Beklagten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu beschieden werden (§ 113 Abs. 5 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).

    Die Ersetzung einer fehlerhaften durch eine gerichtliche Prognose kommt nicht in Betracht (BayVGH, U.v. 30.5.2017 - 21 BV 16.1731 - BeckRS 2017, 128947 [Rn. 41] - BayVBl 2018, 454).

  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 21 ZB 17.1909

    Genehmigung für Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes -

    Bei dieser Verträglichkeitsprüfung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen ist, ob die Genehmigungsbehörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, die maßgeblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - juris; BayVGH, U.v. 30.5.2017 - 21 BV 16.1731 - juris Rn. 41).
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